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Aufkleber kleben in öffentlichkeit?

Frage von kleenergangster kleenergangster

Hallo leute, ich habe mal eine Frage:Darf manin die öffentlichkeit Aufkleber kleben? Da ich so ein Graffitti-Fan bin. Vielen dank an alle Antworten Gruß kleenergangster

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Antworten (5)

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    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Die beklebten Bauwerke/Gegenstände gehören dir nicht, du brauchst die Einwilligung des Eigentümers.

    Andernfalls kann man dich zum Schadensersatz verpflichten.

    § 823 BGB - Schadensersatzpflicht

    (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

    § 249 BGB - Art und Umfang des Schadensersatzes

    (1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

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    Antwort von vesparoller vesparoller

    Ja, am besten direkt auf die Streifenwagen der Polizei! Aber nur, wenn da auch welche drin sitzen! Aber bestimmt nicht an meine Wohnungstür, dann kriegst Du eine hinter Deine kleinen Ohren!

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    Antwort von user1192 user1192

    Das bestimmt die Stadt, aber meistens nicht. In Berlin gelten z.B. Bürgersteige als Allgemeingut, da dürftest du. Aber in den meisten anderen Städten nicht.

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    Antwort von Pred4tor04 Pred4tor04

    Nee... eigendlich darf man es nicht .Sthet auch auf dieversen Stromkästen Laternen und Straßenwänden :)

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    Antwort von download22 download22

    Nein leider nicht. Da musst du dich mit dem Besitzer des Ortes bzw. der Stadt außeinandersetzen.

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