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Aufkleber am fremden Eigentum

Frage von zoombscn zoombscn

Ich betreibe ein Ladengeschäft in einer Geschäftsstraße und habe auch Aussenwerbung anbringen dürfen. Allerdings kommt es häufig vor, dass irgendwelche "Passanten" diese Werbeflächen nutzen, um Ihre Aufkleber darauf zu pappen und so meine Aussenwerbung verschandeln, ja zu Teilen unlesbar machen. Viele dieser Aufkleber lassen sich leider nicht rückstandslos, manchmal nicht ohne erheblichen Schaden an der Aussenwerbung entfernen.

Was kann ich tun? Wer haftet für diese Schäden? Der, der die Aufkleber in Verkehr bringt? Oder der, der sie aufklebt? Oft sind ja Internetadressen auf den Aufklebern zu finden oder der Inverkehrbringer lässt sich über den Inhalt ableiten.

Kann ich Schadensersatzansprüche geltend machen? Wenn ja, gegen wen? Dem Inverkehrbringer oder die Pappnase? Wenn kein Schadensersatz, was dann?

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Eva vom gutefrage.net-Support

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Antworten (3)

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    Antwort von outfreyn outfreyn

    Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung nach §§ 858, 862 BGB.

    Schadenersatz (§ 823 BGB) wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB).

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    Antwort von Stan82 Stan82

    Eine Strafbarkeit kann sich aus § 303 II (je nach Tatumständen auch I) StGB ergeben, dementsprechend kannst du diese Klebereien zur Anzeige bringen. Schadensersatzansprüche musst du grundsätzlich gegenüber dem Täter geltend machen, kannst dies aber, sofern ein Täter ermittelt wird, im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens schon in seinem Strafprozess tun.

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    Antwort von schelm1 schelm1

    Sofern Sie die Täter kennen, können Sie die auch anzeigen und haftbar machen.

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