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Aufklappbare eckige Parkverbotsschilder legal???

gefragt von ypradayprada am 24.04.2009 um 11:18 Uhr

Beim Parken habe ich gestern die Strasse runter geschaut, um zu sehen, ob es dort ein Halte- oder Parkverbotsschild gibt. Ich sah nur ein eckiges Schild mit Scharnieren von hinten, was ich für einer der für die Gegend üblichen Verkehrsumleitungsschilder bei Fußballspielen hielt. 3 Minuten später hatte ich einen Strafzettel für Parken im Halteverbot, und der Polizist verwies auf das aufklappbare eckige Schild, auf dem das Halteverbotszeichen rund aufgedruckt war und nach Bedarf geöffnet und geschlossen werden kann. Somit ist die runde Form des Schildes nicht mehr wiedererkennbar und schnelles orientieren im Straßenverkehr auch nicht mehr möglich. Und wie will der Polizist nachweisen, wann es offen und wann geschlossen war? Soll ich gegen den Strafzettel Widerspruch einlegen?


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domchef
beantwortet von domchef am 24. April 2009 11:29
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Hilfreichste Antwort

es gibt auch eckige parkverbotsschilder, z.b. nr. 290, 292. über die zeiten, in denen das schild aufgeklappt und geschlossen wird, wird tagebuch geführt.
ich sehe keine guten schancen für einen widerspruch.


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Sphyrnidae
beantwortet von Sphyrnidae am 24. April 2009 11:19
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Ich würde es tun, vielleicht hast Du Glück.


wasam
beantwortet von wasam am 24. April 2009 11:19
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würd ich schon


anonym
beantwortet von anjanni am 24. April 2009 11:20
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Ich würde mal Widerspruch einlegen.

Aber das Schild selber kann auch so eckig sein. Z.B. gibt es Parkverbotszonen - da sind die Schilder auch eckig. Letztlich kommt es nur auf das Symbol an.

Wenn Du also schon weißt, daß das Schild aufgeklappt war, wirst Du wenig Chancen haben. Wann es offen und wann es zu war, wird sicherlich irgendwo dokumentiert sein.


HerrBusfahrerSE
beantwortet von HerrBusfahrerSE am 24. April 2009 11:22
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Und fotos machen wenn möglich und kommentieren uhrzeit usw.


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 24. April 2009 11:24
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ich würde auch Widerspruch einlegen und dabei auf die Unmöglichkeit des Erkennens eines solchen Halte-/Parkverbotes im geschossenen Zustand hinweisen.


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