Ich habe am Auge ein Fibrom/Lipom/Zyste/vergrößerten Lymphknoten (so ganz waren sich die Ärzte da nicht einig). Das ist schon seit mitte Juni dort, konnte aber bis jetzt nicht operiert werden, weil ich zwischenzeitlich lange in Afrika war und der Arzt meinte, das Risiko einer Entzündung sei zu hoch. Nun habe ich dort angerufen, um mir einen Termin geben zu lassen- eigentlich mit der Intention einen Termin für ein Gespräch mit dem Arzt zu bekommen, wo er mir die OP erklärt und sagt, was genau gemacht wird, denn das hat er bis jetzt noch überhaupt nicht gesagt. Er hat nur gesagt, dass es rausgeschnitten werden muss. Die Schwester meinte aber etwas schnippisch, dass sie nicht die "Kapazitäten hätten, jeden mehrmals zu bestellen" und gab mir gleich einen Termin für die OP. Ist das überhaupt rechtens? Habe ich nicht bei elektiven Eingriffen ein Recht darauf 24 h vorher aufgeklärt zu werden? Ich hab ja ein bisschen Ahnung von Medizin, aber der Eingriff macht mir schon Angst und ich wüsste gern vorher, was auf mich zu kommt. Das Teil ist bestimmt einen Zentimeter im Durchmesser und direkt unterhalb der Augenbraue. Ich wusste gar nicht, dass man das unter Lokalanästhesie rausschneiden kann, es ist schließlich nicht in der Haut sondern in der Subkutis. Habe ich ein Recht auf ein Aufklärungsgespräch?
Antworten (5)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
IsartaucherIsartaucher
Du hast absolut Recht! Bei einem elektiven Eingriff muss die Aufklärung in einem ausreichenden Zeitabstand vor dem Eingriff erfolgen. Was nun ein ausreichender Abstand ist, wird unterschiedlich bewertet, in aller Regel aber mindestens einen Tag vor der OP, oder bei ambulanten Eingriffen zumindest in einem Abstand, der dem Patienten auch die reelle Möglichkeit des Abwägens von Für und Wider gibt.
Eine Aufklärung auf dem OP-Tisch oder auf dem Weg zum OP-Saal ist auf jeden Fall nicht rechtswirksam.
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2Antwort von
XXXKKKXXXXXXKKKXXX
Du hast Recht auf ein Aufklärungsgespräch. Also frag den Arzt ruhig Löcher im Bauch und lass nicht locker.
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1Antwort von
CeciliaMariaCeciliaMaria
Du hast ein absolutes Recht dazu, vom Arzt angehört und aufgeklärt zu werden, eine Schwester hat da in keiner Weise mitzureden, denn sie überschreitet damit ihre Kompetenz. Punkt und basta. Du hast das Recht, dem Arzt solange Fragen zu stellen, bis Du verstehst, was es mit der Geschwulst unter der Augenbraue und in der Subkutis auf sich hat. Du hast das Recht dazu, Dich genau darüber aufklären zu lassen, wie dieser Eingriff vorgenommen wird, wie lange er in etwas dauert, welches Risiko damit verbunden sein kann. Ebenso, was mit dem entfernten Gewebe geschieht (normalerweise wird es vom Pathologen untersucht, das sagt nicht aus, ob es gut- oder bäsartig ist/wäre, das ist obligt!). Du hast das Recht, über die Prognose nachzufragen, also womit nach der Op. zu rechnen ist (Narbenbildung, evtl.Nachbehandlung usw.). Der Arzt ist verpflichtet, sich Deiner Sache anzunehmen und nicht umgekehrt, dass Du über Dich entscheiden lassen müßtest, ohne ausreichend informiert zu sein. Viel Erfolg und alles Gute!
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1Antwort von
morrigan82morrigan82
die müssen dich aufklären! du musst ja auch so einen Wisch unterschreiben....und ohne Aufklärung können die das schlecht von dir verlangen! soweit ich weiß gehört das zu den Pflichten eines Arztes (und ohne Aufklärung kann er sich sogar strafbar machen). (Und diese dusselige Schwester würde ich bei nächster Gelegenheit fragen ob sie ein Ei am wandern hat)
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