Aufenthaltsgenehmigung trots Aufenthaltsberechtigung,ist das nicht das gleiche?
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Aufhenthaltsgenehmigung
Frage von
halime
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BrausepaulBrausepaul
Nein, es ist nicht das Gleiche. Ausländer, die nicht Deutsche im Sinne irgendeines §§ im Grundgesetz sind, bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet einer Aufenthaltsgenehmigung.Die Aufenthaltsgenehmigung wird als Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn der Aufenthalt ohne Bindung an einen bestimmten Zweck erlaubt wird. Eine Aufenthaltsberechtigung ist zeitlich und räumlich unbeschränkt. Diese wird nach gewissen Kriterien vergeben, z.B. eine längere Aufenthaltserlaubnis. War dies wirklich die Frage? Oder steckte ein tieferer Hintergurnd dahinter?
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