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Aufhebungsvertrag/Kündigung?

Frage von Sanne2102 Sanne2102

Hallo,

 

ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis 16.06.2011, mit Option auf Verlängerung bis Dezember 2011.

Nun ist es aber so, dass ich von dieser Verlängerungsoption erst gestern erfahren habe.

Ich habe mich also nun schon anderweidig um neue Arbeit gekümmert und war auch erfolgreich, wie ich gerade eben erfahren habe.

Ich könnte die neue Stelle zum 1.Mai.2011 antreten.

Mein aktueller Chef weis noch nichts von dem neuen Job, einfach aus dem Grund, dass ich sonst wahrscheinlich Spießruden gelaufen wäre.

Nun ist meine Frage, kann ich mit einem Aufhebungsvertrag aus dem aktuellen Vertrag ausscheiden, oder muss ich normal kündigen. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts von einer Kündigungsfrist, wie verhält sich das dann?

Da ich morgen mit meiner Chefin sprechen möchte, will ich natürlich auch geeignete Argumente haben, sind das unwohlfühlen am Arbeitsplatz und auch die weite Fahrtstrecke( täglich 140km) geeignet, oder wäre es sinnvoller etwas anderes zusagen. Dass ich eine neue Stelle habe, werde ich jetzt natürlich auch nicht mehr verschweigen.

Muss ich sonst noch irgendwas beachten, bei einem Aufhebungsvertrag und auch bei einer Kündigung?

 

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Antworten (7)

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    Antwort von DerHans DerHans

    Ein befristeter Arbeitsvertrag kann nur mit wichtigem Grund vorzeitig aufgelöst werden. Das gilt natürlich für beide Seiten. Ein Aufhebungsvertrag ist natürlich möglich, kann aber zu SchADENSERSATZFORDERUNG DURCH DEN aRBEITGEBER FÜHREN: 8sTELLUNG EINER eRSATZKRAFT FÜR DIE rESTLAUFZEIT9

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    Antwort von cbklaus cbklaus

    Du schreibst, du "könntest die Stelle zum 1. Mai beginnen, da hast du nur 2 Möglichkeiten:

    Bei deinem jetzigen AG versuchen, dass er dich bis dahin rauslässt oder warten bis 15.Mai und versuchen die "neue" Stelle bis zum 16. Mai hinaus zu zögern, natürlich in Absprache mit deinem Neuen Chef/In. Viel Erfolg

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    Antwort von Reservist Reservist

     Dein Chef muss keinen Aufhebungsvertrag akzeptieren. Das kann er, muss er aber nicht.

    Er kann auch auf einer vierwöchigen Frist zum Monatsende bestehen, also regulär in diesem Fall zum 31. Mai 2011, bzw da der Vertrag vorher abläuft zum 16.06.2011.

     

    Mit einer Kündigung kommst du NICHT zum 30.4. raus.

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    WEnn dein Arbeitsvertrag befristet bis zum 16.06. ist, ist mit dem Tag dein Vertrag beendet. Für die Option Verlängerung muss ein neuer Vertrag unterschrieben werden, der dir wahrscheinlich ein paar Tage vor Ende vorgelegt wird. Du must gar nichts machen, ausser deine Kündigungsfrist beinhalten, damit du am 01.05. deine neue Stelle antreten kannst.

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    Antwort von gargamel111 gargamel111

    Du hast keine Kündigungsfrist im Vertrag, weil der sowieso befristet ist, also am 16.6. ausläuft. Ob der Chef Dich da rauslässt, ist seine Sache. Müssen muss er nicht. Klar ist es besser für ihn. Aber wenn er DIch ärgern will, sagt er "nein".

    Beachten musst Du in dem Sinne nichts - nur eben, dass Du Deine Papiere/Zeugniss etc. rechtzeitig bekommst. Und eben, dass es überhaupt klappt mit einer Kündigung.

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    Antwort von Sveni1406 Sveni1406

    Es gibt die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag zu erwirken. Dazu muss sich aber der aktuelle Arbeitgeber bereit erklären. Dann bist du nach der Unterschrift sofort Verfügbar. Oder aber ihr einigt euch auf ein Datum "X". Wenn in deinem Vertrag keine Kündigungsfrist drin steht, ist das eher ungewöhnlich, liegt die normale Kündigungsfrist bei 4 Wochen zum Monatsende. Es sei denn du bist "X" Jahre in dem Unternehmen.

    Hoffe dir geholfen zu haben

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    Antwort von Schnuckikinder Schnuckikinder

    Die Kündigungsfrist müsste eigentlich im Arbeitsvertrag stehen. Wenn da nichts steht, dann gilt das § 622 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html.> Ob der Arbeitgeber einem Aufhebungsvertrag zustimmt, musst Du versuchen.

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