Aufhebungsvertrag/Ablösungsvertrag

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da lacht das Arbeitgeberherz. Das war ausgemachter Schwachsinn. Ich sehe für den AN keinerlei Vorteile.

Einen Aufhebungsvertrag unterschreibt man nur wenn man wegen langer Kündigungsfrist aus dem Arbeitsvertrag raus will. Der zweite Grund wäre eine tolle Abfindung weil der Arbeitgeber den Arbeitnehmer sonst nur schwer oder gar nicht kündigen könnte.

Wenn er einen Arbeitsvertrag mit zugesagter Tätigkeit und Gehalt gehabt hat, hätte der Arbeitgeber ihm eine Änderungskündigung geben müssen. Hätte Dein Bekannter diese unter Vorbehalt angenommen und dann Kündigungsschutzklage eingereicht, wäre die Rechtmäßigkeit erst einmal geprüft worden. Hätte er sie abgelehnt wäre ihm gekündigt worden und wieder vor Gericht geprüft worden. Da hätte dann wenigstens eine Abfindung herausspringen können und es wäre davon nur ein Teil auf das Arbeitslosengeld angerechnet worden. So bekommt er drei Monate überhaupt nichts.

Aber da ist ja jetzt alles zu spät. Das hat er schon verbockt.

Ein wohlwollendes und gerechtes Zeugnis hätte ihm so oder so zugestanden. Bei einem unwahren schlechten Zeugnis kann man dies auch gerichtlich angeordnet ändern lassen.

Danke für's Sternchen

Ein Aufhebungsvertrag hat Vor- und Nachteile:

  • Es gibt eine Abfindung.

  • man kann sofort einen neuen Job annehmen,

  • man braucht nicht länger einen ungeliebten Job auszuüben,

  • man kann mal einen längeren Urlaub nehmen oder sich weiterbilden,

  • man bekommt beim Arbeitsamt die ersten drei Monate kein Geld (Sperre),

  • man hat keine Chance, vor dem Arbeitsgericht zu klagen.

Es gibt eine Abfindung.

oder auch nicht!

Der Fragesteller hat nix von einer Abfindung erwähnt und ich glaub auch nicht, dass er eine bekommen hat.

Ein Aufhebungsvertrag nutzt nur dem AG, der vorfristig einen MA loswerden kann.

Dein Bekannter hat sich schlicht verkauft und bekommt eine Sperre bei der BA, wenn er nicht nahtlos erwa passendes findet.

Aufhebungsvertrag lohnt sich nur wenn du einen neuen Job in Aussicht hast,wenn nicht 3monatige Sperre des ALG.

Einen Aufhebungsvertrag sollte man grundsätzlich immer erstmal rechtlich prüfen lassen und nicht sofort unterzeichnen. Er hat zunächst mal nur Nachteile.

Hauptnachteil: Man bekommt kein Arbeitslosengeld (bzw. eine zeitliche Sperre), weil man sich mit der Aufhebung einverstanden erklärt hat.

Einen Aufheber sollte man erst unterzeichnen, wenn alle (!) Modalitäten mit dem AG geklärt sind, wie z.B. Abfindung, Freistellung, usw. Gerade die Abfindung soll ja den AN vor dem finanziellen Tal schützen.

Vorteil: Ein Aufheber berücksichtigt keine Kündigungsfristen. Es wird also gemeinsam und einvernehmlich abgestimmt, dass das Arbeitsverhältnis zum x.x.xxxx endet (vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist). Das macht man als AN aber eben nur mit, wenn die restlichen Modalitäten positiv ausfallen.

Kann man sich auch ein positives Zeugnis wünschen? Dann würde es Sinn machen...

@pluemmi

... wünschen kann man sich viel - ob man es auch bekommt, ist eine zweite Sache.

Einen "moralsichen Anspruch" hat Dein Bekannter darauf natürlich. Er kann den AG ja mal damit konfrontieren, dass er ihn "billig" losgeworden ist, und er deshalb wenigstens ein gutes bis sehr gutes Zeugnis ausstellen soll...

Dieses sollte er anschließend jedoch hier überprüfen lassen!