Hallo
wenn einem Arbeitgeber aus dem Ausland der durch eine deutsche Leihfirma eine Arbeitsstelle in Deutschland bekommen hat, ein Aufhebungsvertrag in Deutsch (obwohl der Arbeitnehmer kein Deutsch kann) vorgelegt wird, indem er binnen zwei Tagen gekündigt wird, ist das Rechtskräftig?
Er kann direkt zum Arbeitsgericht. Da dort keuine Anwaltspflicht besteht, läuft er Gefahr, den Anwalt selbst zahlen zu müssen, selbst wenn er Recht bekommt.