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Aufhebungsvertrag wirksam?

Frage von savagedog savagedog

Hallo

wenn einem Arbeitgeber aus dem Ausland der durch eine deutsche Leihfirma eine Arbeitsstelle in Deutschland bekommen hat, ein Aufhebungsvertrag in Deutsch (obwohl der Arbeitnehmer kein Deutsch kann) vorgelegt wird, indem er binnen zwei Tagen gekündigt wird, ist das Rechtskräftig?

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DerHans DerHans

    Auch als Ausländer kann er ein deutsches Arbeitsgericht anrufen, und den Aufhebungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Das kann er beim Arbeitsgericht, das für seinen regelmäßigen Einsatzort zuständig ist schriftlich, oder zur Niederschrift einreichen. Es wird auch für eine Übersetzung gesorgt. Das ganze ist in der ersten Instanz kostenlos

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    Antwort von dogit dogit

    Wenn es offensichtlich und nachweisbar ist das der zu kündigende kein deutsch kann, dann ist dieser vertrag nicht gültig.

    der oder die betroffene muss schnell zu einem fachanwalt für arbeitsrecht gehen, schnell.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Er kann direkt zum Arbeitsgericht. Da dort keuine Anwaltspflicht besteht, läuft er Gefahr, den Anwalt selbst zahlen zu müssen, selbst wenn er Recht bekommt.

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