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Aufhebungsvertrag wie wird das gehnadhabt?

gefragt von Dini1Dini1 am 23.12.2008 um 18:43 Uhr

weiss irgendjemand zufällig, wie das gehandhabt wird wen man einen Aufhebungsvertrag bekommen hat und ob der beim Arbeitsamt angerechnet wird?

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Aufhebungsvertrag x 60

hajottka
beantwortet von hajottka am 23. Dezember 2008 18:48
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Ein Aufhebungsvertrag ist ein Einverständnis beider Parteien und stellt keinen Anspruch auf Alg dar, da Du ja nicht gekündigt wurdest, sondern mit eingewilligt hast, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Meistens handelt man dabei eine Abfindung heraus, die einem hilft, die Zeit bis zur Wiederaufnahme einer Arbeit zu überbrücken! Viel Glück!


moon73
beantwortet von moon73 am 23. Dezember 2008 18:46
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Mit einem Aufhebungsvertrag bekommst du unter Umständen auch die 3-monatige Sperre. Ich würde den Vertrag nicht aufheben lassen. Wenn nicht medizinsche Gründe vorliegen oder Mangel an Kinderbetreuung hast du beim AA schlechte Karten.

Kommentar von 913546f9c97acfe43116aeb0c2ec980fsmallfnmama am 23. Dezember 2008 18:48

ich hatte auch einen aufhebungsvertrag-und habe algeld erhalten-ist allerdings schon 5jahre her-kann sich geändert haben

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 23. Dezember 2008 18:48

kommt auf die Gründe an

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 23. Dezember 2008 18:50

@fnmama: vor 5 Jahren war noch einiges anders, die Bedingungen sind sehr streng geworden.


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 23. Dezember 2008 18:46
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du hast den Vertrag unterschrieben, also bist du selbstverschuldet in die Arbeitslosigkeit gerutscht und bekommst evtl. eine Sperre, die durchaus 3 Monate betragen kann


andreas48
beantwortet von andreas48 am 23. Dezember 2008 18:45
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der wird nicht angerechnet, sondern den musst du vorzeigen, bei der Meldung bei der Agentur für Arbeit und dann wird geprüft inwiefern du Leistungen beziehen kannst


fnmama
beantwortet von fnmama am 23. Dezember 2008 18:44
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dein arbeitsvertrag wurde aufgehoben-somit hast du anspruch auf algeld

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 23. Dezember 2008 18:48

generell falsch, deine Antwort

Kommentar von Regenmacher am 23. Dezember 2008 18:48

Quatsch!!! Geld gibts nur, wenn eine Kündigung des Arbeitsvertrages vorliegt.


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