Dini1 am 23.12.2008 um 18:43 Uhr
weiss irgendjemand zufällig, wie das gehandhabt wird wen man einen Aufhebungsvertrag bekommen hat und ob der beim Arbeitsamt angerechnet wird?

Ein Aufhebungsvertrag ist ein Einverständnis beider Parteien und stellt keinen Anspruch auf Alg dar, da Du ja nicht gekündigt wurdest, sondern mit eingewilligt hast, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Meistens handelt man dabei eine Abfindung heraus, die einem hilft, die Zeit bis zur Wiederaufnahme einer Arbeit zu überbrücken! Viel Glück!

Mit einem Aufhebungsvertrag bekommst du unter Umständen auch die 3-monatige Sperre. Ich würde den Vertrag nicht aufheben lassen. Wenn nicht medizinsche Gründe vorliegen oder Mangel an Kinderbetreuung hast du beim AA schlechte Karten.
fnmama am 23. Dezember 2008 18:48 ich hatte auch einen aufhebungsvertrag-und habe algeld erhalten-ist allerdings schon 5jahre her-kann sich geändert haben
WilliWinzig am 23. Dezember 2008 18:48 kommt auf die Gründe an
moon73 am 23. Dezember 2008 18:50 @fnmama: vor 5 Jahren war noch einiges anders, die Bedingungen sind sehr streng geworden.

du hast den Vertrag unterschrieben, also bist du selbstverschuldet in die Arbeitslosigkeit gerutscht und bekommst evtl. eine Sperre, die durchaus 3 Monate betragen kann

der wird nicht angerechnet, sondern den musst du vorzeigen, bei der Meldung bei der Agentur für Arbeit und dann wird geprüft inwiefern du Leistungen beziehen kannst

dein arbeitsvertrag wurde aufgehoben-somit hast du anspruch auf algeld
WilliWinzig am 23. Dezember 2008 18:48 generell falsch, deine Antwort
Quatsch!!! Geld gibts nur, wenn eine Kündigung des Arbeitsvertrages vorliegt.