1

Aufhebungsvertrag wegen neuer Arbeitsstelle?

Frage von Bufter Bufter
Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Normalerweise kündigt man sein Arbeitsverhältnis ordentlich (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) und fängt dann beim neuen Arbeitgeber an.

    Kann man die Kündigungsfrist nicht einhalten kommt ein Aufhebungsvertrag in Betracht. Allerdings kann der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag nicht erzwingen, der Aufhebungsvertrag kommt nur zustande wenn auch der Arbeitgeber mit der vorzeitigen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses einverstanden ist.

    Peter Kleinsorge

    Kommentar von Kleinsorge KleinsorgeKleinsorge

    @Bufter: Beim durchlesen Ihrer Antworten sehe ich dass Sie wesentliche Informationen nicht genannt haben! Für das nächste Mal: Geben Sie wesentliche Informationen bei der Fragestellung mit an, denn Sie wollen ja sicher aussagekräftige bzw. belastbare Antworten?

    Da Sie bereits betriebsbedingt gekündigt wurden ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch dass Ihr Arbeitgeber einer vorzeitigen Aufhebung zustimmen wird, da er Sie dann für die restliche Zeit Ihrer Kündigungsfrist nicht mehr bezahlen muss.

    Auch wenn dies möglich ist, sollten Sie die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses nicht mündlich, sondern schriftlich mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren.

    Peter Kleinsorge

  • 1
    Antwort von Wishmaster69 Wishmaster69

    Bei deiner alten/aktuellen Arbeitsstelle hast du sicherlich einen gültigen Arbeitsvertrag. Um eine neue Arbeitsstelle antreten zu können, musst du das alte Arbeitsverhältnis innerhalb der geltenden Fristen kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem alten Arbeitgeber vereinbaren. Auf alle Fälle muss das alte Arbeitsverhältnis gerade mit Sicht auf die Sozialversicherungen und das Finanzamt ordentlich beendet werden.

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    ein Aufhebungsvertrag ist nicht unbedingt notwendig, man kann sich auch mündlich darauf einigen, ohne Kündigungsfrist sofort den Job zu beenden

  • 1
    Antwort von sille3333 sille3333

    wenn dein derzeitiges arbeitgeber einwilligt ist das kein problem musst nur sicher sein das du auch die andere arbeitstelle dann auch wirklich sicher ist weil du sonst du den auhebungsvertrag eine 3 monatige sperra bekommst sprich du bekommst kein geld falls der andere job ins wasser fallen sollte

    Kommentar von Bufter Bufter

    Ich wurde zum 30.06.10 fristgemäß gekündigt(betriebsbedingt!),könnte aber ab kommenden Dienstag eine neue A.-stelle befristet antreten.Ich will unbedingt in diese neue Firma reinkommen u.am 01.07.10(also nach d.Kündigungsfrist)wäre es zu spät.Auf ALG 1 hätte ich sowieso noch keinen Anspruch,da ich noch noch nicht so lange gearbeitet habe.

    Kommentar von Bufter Bufter

    Ich wurde zum 30.06.10 fristgemäß gekündigt(betriebsbedingt!),könnte aber ab kommenden Dienstag eine neue A.-stelle befristet antreten.Ich will unbedingt in diese neue Firma reinkommen u.am 01.07.10(also nach d.Kündigungsfrist)wäre es zu spät.Auf ALG 1 hätte ich sowieso noch keinen Anspruch,da ich noch noch nicht so lange gearbeitet habe.Mein Noch-AG wäre mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden.

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    wenn du bzw er nicht auf Kündigungsfrist bestehen braucht ihr auch keinen Aufhebungsvertrag. Du kannst von einem auf den anderen Tag gehen.

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    weiß ich deshalb 100% ig genau, weil ich dieses heute so durchgeführt habe. Gestern gekündigt und am 1.06.2010 werde ich ohne Wartezeit meine neue Stelle antreten. War im Angestelltenverhältnis, das 16 Jahre

    Kommentar von Bufter Bufter

    sicher?

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    mit unserer Personalmanagerin so abgesprochen und für Gut erklärt

  • 1
    Antwort von amdros amdros

    Ja und??? Was ist Deine Frage?

  • 0
    Antwort von daevers daevers

    Zu viel Informationen .

  • 0
    Antwort von newcomer newcomer

    brauchst du nicht unbedingt. Wenn AG und AN sich einigen, geht es auch ohne Wartezeit

    Kommentar von sille3333 sille3333sille3333

    genau das nennt man auhebungsvertrag

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    geau so ist es... darum meine Frage was eigentlich die Frage nun ist???

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    nein wenn sich beide einig sind, geht es auch ohne Vertrag!!

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    Umgekehrt. Wenn sich beide einigen, ist das bereits der Vertrag. Einigen sie sich jedoch nicht, dann kann's gar keinen Vertrag geben.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.