Aufhebungsvertrag wegen neuer Arbeitsstelle?
Antworten (6)
-
1
Normalerweise kündigt man sein Arbeitsverhältnis ordentlich (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) und fängt dann beim neuen Arbeitgeber an.
Kann man die Kündigungsfrist nicht einhalten kommt ein Aufhebungsvertrag in Betracht. Allerdings kann der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag nicht erzwingen, der Aufhebungsvertrag kommt nur zustande wenn auch der Arbeitgeber mit der vorzeitigen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses einverstanden ist.
Peter Kleinsorge
-
1Antwort von
Wishmaster69Wishmaster69
Bei deiner alten/aktuellen Arbeitsstelle hast du sicherlich einen gültigen Arbeitsvertrag. Um eine neue Arbeitsstelle antreten zu können, musst du das alte Arbeitsverhältnis innerhalb der geltenden Fristen kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem alten Arbeitgeber vereinbaren. Auf alle Fälle muss das alte Arbeitsverhältnis gerade mit Sicht auf die Sozialversicherungen und das Finanzamt ordentlich beendet werden.
Kommentar von
newcomernewcomer ein Aufhebungsvertrag ist nicht unbedingt notwendig, man kann sich auch mündlich darauf einigen, ohne Kündigungsfrist sofort den Job zu beenden
-
1Antwort von
sille3333sille3333
wenn dein derzeitiges arbeitgeber einwilligt ist das kein problem musst nur sicher sein das du auch die andere arbeitstelle dann auch wirklich sicher ist weil du sonst du den auhebungsvertrag eine 3 monatige sperra bekommst sprich du bekommst kein geld falls der andere job ins wasser fallen sollte
Kommentar von
Bufter Ich wurde zum 30.06.10 fristgemäß gekündigt(betriebsbedingt!),könnte aber ab kommenden Dienstag eine neue A.-stelle befristet antreten.Ich will unbedingt in diese neue Firma reinkommen u.am 01.07.10(also nach d.Kündigungsfrist)wäre es zu spät.Auf ALG 1 hätte ich sowieso noch keinen Anspruch,da ich noch noch nicht so lange gearbeitet habe.
Kommentar von
Bufter Ich wurde zum 30.06.10 fristgemäß gekündigt(betriebsbedingt!),könnte aber ab kommenden Dienstag eine neue A.-stelle befristet antreten.Ich will unbedingt in diese neue Firma reinkommen u.am 01.07.10(also nach d.Kündigungsfrist)wäre es zu spät.Auf ALG 1 hätte ich sowieso noch keinen Anspruch,da ich noch noch nicht so lange gearbeitet habe.Mein Noch-AG wäre mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden.
Kommentar von
newcomernewcomer wenn du bzw er nicht auf Kündigungsfrist bestehen braucht ihr auch keinen Aufhebungsvertrag. Du kannst von einem auf den anderen Tag gehen.
Kommentar von
newcomernewcomer weiß ich deshalb 100% ig genau, weil ich dieses heute so durchgeführt habe. Gestern gekündigt und am 1.06.2010 werde ich ohne Wartezeit meine neue Stelle antreten. War im Angestelltenverhältnis, das 16 Jahre
Kommentar von
Bufter sicher?
Kommentar von
newcomernewcomer mit unserer Personalmanagerin so abgesprochen und für Gut erklärt
-
-
0Antwort von
newcomernewcomer
brauchst du nicht unbedingt. Wenn AG und AN sich einigen, geht es auch ohne Wartezeit
Kommentar von
sille3333sille3333 genau das nennt man auhebungsvertrag
Kommentar von
amdrosamdros geau so ist es... darum meine Frage was eigentlich die Frage nun ist???
Kommentar von
newcomernewcomer nein wenn sich beide einig sind, geht es auch ohne Vertrag!!
Kommentar von
DerCAMDerCAM Umgekehrt. Wenn sich beide einigen, ist das bereits der Vertrag. Einigen sie sich jedoch nicht, dann kann's gar keinen Vertrag geben.
@Bufter: Beim durchlesen Ihrer Antworten sehe ich dass Sie wesentliche Informationen nicht genannt haben! Für das nächste Mal: Geben Sie wesentliche Informationen bei der Fragestellung mit an, denn Sie wollen ja sicher aussagekräftige bzw. belastbare Antworten?
Da Sie bereits betriebsbedingt gekündigt wurden ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch dass Ihr Arbeitgeber einer vorzeitigen Aufhebung zustimmen wird, da er Sie dann für die restliche Zeit Ihrer Kündigungsfrist nicht mehr bezahlen muss.
Auch wenn dies möglich ist, sollten Sie die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses nicht mündlich, sondern schriftlich mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren.
Peter Kleinsorge