Hallo, ich habe da mal eine Frage. Im Jahr 2010 hatte ich einen Minijob in einem Pflegeheim als Küchenkraft. Ich bekam 165 Euro. Dann wurde ich schwanger und konnte aufgrund einer Krankheit ab November nicht mehr arbeiten gehen und wurde krank geschrieben. Im April 2011 wurde mein Junge geboren. Nun befinde ich mich noch in der Elternzeit, die ich auch wahnsinnig genieße. Ich habe mir schon lange Gedanken gemacht wie es nach der Elternzeit weitergeht, ob ich dort wieder arbeiten kann oder nicht. Ok, rein finanziell hätte es sich bei den derzeitigen Spritpreisen nicht gelohnt. Aber egal.... Nun bekam ich heute einen Anruf von meiner Chefin, die mir sagte, dass eine neue Firma das Haus übernommen hat ( Essenversorgung und Reinigung) und diese Fa. bringt ihre eigenen Mitarbeiter mit, so dass die " anderen" entlassen werden, ich natürlich auch. Ich sollte doch bitte daher einen Aufhebungsvertrag bis zum 31.1.2012 beim Nocharbeitgeber abgeben. Ist das rechtens? Ich will mich nicht streiten oder so, aber ich möchte nicht auf Grund dieses Vertrages später irgendwelche Probleme haben!? Leistungen vom Arbeitsamt oder dergleichen bekomme ich nicht, also eine Sperrzeit oder irgendwelche Kürzungen können mir nicht bevorstehen. Wer kann mir hier helfen? Habe zwar gegoogelt, aber dort sind Fälle aufgezeichnet, die nicht auf meine Situation zutreffen. Danke im voraus!
Antworten (5)
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mondisso AN haben nach der Geburt eines Kindes immer Anspruch auf Elternzeit. Während dieser Zeit bis du von der Arbeit "befreit" und bekommst also auch kein Gehalt. Die Elternzeit läuft bis max. 3 Jahre und über die gesamte Elternzeit besteht ein absolutes Kündigungsverbot. Das gilt folglich unabhängig von der Dauer der Elternzeit. Nebenbei bemerkt: der § 1 BEEG regelt, dass die Elternzeit durch die Auflösung des Arbeitverhältnisses nicht beendet wird.
Da nach Ablauf der Elternzeit das Arbeitsverhältnis normalerweise automatisch fortgesetzt wird, ist hier vorab zu prüfen, inwieweit eine Weiterbeschäftigung in Frage kommen könnte. Sprich: Versetzung in eine andere Abteilung, Umstrukturierung bzw. Weiterbildung für andere Beschäftigungsbereiche etc.
Das scheint ja in deinem Falle überhaupt nicht angedacht zu sein. Also läuft es definitiv auf eine Kündigung hinaus, die der AG dann nach Ablauf der Elternzeit veranlassen wird. Meist wird vorher erfahrungsgemäß eine diffuse Begründung zur "Nötigung" der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages angewandt.
Die Option einer Abfindungsinitiative ist in der Regel nicht schlecht. Es käme hier auf einen Versuch an. Sollte dies dann abgelehnt werden- z.B. aus Gründen der kurzen Beschäftigungsdauer etc., kannst du dem Aufhebungsvertrag immernoch zustimmen.
Vorerst würde ich das noch nicht tun!
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Maximilian112Maximilian112
Wenn die anderen entlassen werden sollte das Deine Chefin mit Dir auch machen. Wenn sie denn kann! Unterschreibe keinen Aufhebungsvertrag. Du kannst bloß Nachteile davon bekommen. Ich sehe keinen einzigen Vorteil den Du dabei hast.
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banshee5391 Wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreiben solltest, dann verlage auf jeden Fall eine Abfindung!!! Lass dich nicht über den Tisch ziehen!
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anjak77anjak77 Ich hatte aber doch nur einen 165 Euro Job! Kann man da eine Abfindung verlangen? Wäre das nicht irgendwie frech? Immerhin war ich nicht lange dort arbeiten.. wurde dann schwanger und konnte auf grund einer Krankheit nicht mehr arbeiten gehen. Bekomme aber schon seit langem kein Geld vom AG, weil ich ja nun Elterngeld bekomme.
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banshee5391 Wieso frech? Dein AG will dich los werden, also muss er auch einen Reiz dafür schaffen.
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strandkindstrandkind
hallo ,nein auf keinen fall ,denn da ist das eine kündigung die du selbst im gegenseitigen eiverständniss getätigt hast.das heisst das amt zahlt 3 monate kein geld.zum anderen wenn du noch in elternteilzeit bist ist eine kündigung nicht möglich.lasse dich kündigen.dann kast du entscheiden ob du klagst oder es so hinnimmst.
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Wenn du keine Sperrzeiten zu erwarten hast, kannst du ruhig einen Aufhebungsvertrag mit der Firma machen. Das ist für eine spätere Bewerbung immer besser, als gekündigt worden zu sein. Lass dir aber bis dahin noch ein Zeugnis von der Firma geben (das kann man auch in einem Aufhebungsvertrag als Bedingung formulieren).
Das ich entlassen werde, konnte ich mir schon denken. Rein rechnerisch hätte sich das nicht mehr für mich gelohnt für 165 Euro arbeiten zu gehen, da ich 2 Kinder in die Kita bringen müsste, dann die Spritkosten noch ect. Hätte so jeden Monat knapp 100 Euro miese gemacht. Ich will deshalb auch keinen Streit haben oder ganz und gar vors Arbeitsgericht... um gottes willen, ich will halt nur sicher sein, dass ich keine Nachteile dadurch mal habe!? Weiß ja nicht ob das irgendwo registriert wird. Dann heißt es: "... sie haben ja gekündigt"! Wenn man einen Aufhebungsvertrag ab Ende April gemacht hätte, wäre ich damit einverstanden, weil ja da meine Elternzeit ausläuft.
auch bei einem Minijob gibt es eine Frist um Dich kündigen zu können. Ob Dir das AA hier einen Vorwurf machen könnte weiß ich nicht, aber wenn JA dann zahlst Du die Zeche
der AG sollte vorrangig agieren wenn er Dich loswerden will/muß