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Aufhebungsvertrag vorschlagen ?!

Frage von Aladin84DU Aladin84DU

Hallo zusammen !

Habe eine kurze Frage und brauche einen Rat....also ich habe vor 2 Wochen eine neue Arbeit aufgenommen. Die mündliche Vereinbarung war das ich in meiner Heimatstadt eingesetzt werde,jetzt allerdings soll ich an einem Objekt 70km entfernt von zu Hause arbeiten. 140Km am Tag hin und zurück und ohne Fahrgeldbeteiligung des Arbeitgebers. Bei allem Respekt,aber das rentiert sich weder finanziell noch zeitlich,da ich jeden Tag 10 Stunden arbeiten muss...

Nun würde mich gerne eine neue Firma einstellen,allerdings schon zum 27.02. ....die Firma hat Ihren Sitz in meiner Heimatstadt und ich weiß wenigstens wo ich dran bin und mich auf Zusagen verlassen kann. Leider kann ich nicht mehr innerhalb der Kündigungsfrist kündigen um pünktlich beim neuen Arbeitgeber anzufangen. Ich bin in der Probezeit und würde gerne am 26.02. einen Aufhebungsvertrag unterschreiben und sofort zum neuen AG wechseln.

Macht das mein momentaner Arbeitgeber im Normalfall mit? Ich kann ja entweder die Wahrheit sagen,das mein Vertrauen missbraucht wurde,oder das ich aus mentalen Gründen nicht jeden Tag die Strecke fahren kann.

Wird mein Arbeitgeber dem Aufhebungsvertrag zustimmen? (Sicherheitsbranche) oder kann er es aus trotz ablehnen? Gibt es ähnliche Erfahrungen?

Also wie gesagt möchte nicht faulenzen,nur aus dem Vertrag raus...

Danke im voraus ihr Lieben

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Antworten (7)

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    Antwort von dogit dogit

    Solltest du eine Probezeit haben, dann kannst du in dieser auch so kündigen das dieses noch klappt. § 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

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    Antwort von glaubeesnicht glaubeesnicht

    Du kannst doch innerhalb der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen!

    Kommentar von laurajane29 laurajane29laurajane29

    Er muss aber die Frist von 14 Tagen einhalten!

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    Antwort von brromed brromed

    Hallo Aladin8DU!

    Zuerst einmal muss der neue Job auch wirklich sicher sein. (Arbeitsvertrag - möglichst schriftlich!)

    Dem Auflösungsvertrag kann der alte AG zustimmen - muss er jedoch nicht. Das liegt in seinem Ermessen.

    Hilfsweise kannst Du ja dann außerordentlich - also ohne Beachtung von Fristen - kündigen, da der alte AG die im Arbeitsvertrag zugesicherten Bedingungen missachtet hat.

    Beachte: Für das zu Stande kommen eines rechtsgültigen Arbeitsvertrages besteht keine Schrifterfordernis - es gilt also auch das mündlich Vereinbarte. Eine Kündigung hingegen bedarf der Schriftform!

    Und noch etwas: Was würde passieren, wenn Der AG zwar bis zum Ende der Kündigungsfrist auf Arbeitsleistung von Dir pocht, du jedoch einfach nicht zur Arbeit erscheinst?

    Keine Arbeitsleistung durch Dich = keine Entgeltverpflichjtung durch den AG = Ende des Arbeitsverhältnisses de facto!

    Und lasse Dich von irgendwelchen angeblichen Regressansprüchen des AG nicht erschrecken. Die Nachweispflicht liegt bei ihm - und es dürfte ihm sehr schwer fallen, hier einen "Schaden" festzustellen ...

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    Antwort von Navvie Navvie

    Hallo Aladin!

    Mit der Wahrheit fährt man bekanntlich am Besten. Ich würde Deinem jetzigen AG einfach reinen Wein einschenken. Ich nehme an, dass durch Deine Abwesenheit nicht viel kaputt gehen kann, weshalb Dein AG Schadensersatzklage erheben könnte. Ich würde ihm einfach sagen, dass ich am 27.02. nicht mehr komme und Schluss. Natürlich ist ein einvernehmliches Ende die beste Lösung, aber wenn bei Deinem neuen AG für Dich die Zukunft liegt, würde ich da im Zweifelsfall drauf pfeiffen. Gesetzliche Regelung hin oder her. Mir ist noch kein Fall bekannt geworden, wo ein AG den finanziellen Aufwand betrieben hat, einem Ex-Mitarbeiter - entschuldige, wenn ich das so sage - dieses Berufsstandes nachträglich die Suppe zu versalzen. Gruß Navvie

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    Antwort von laurajane29 laurajane29

    Was steht in deinem Arbeitsvertrag wo dein Einsatzort ist?

    Ich würde einfach nachfragen wegen einen Aufhebungsvertrag, ohne Angabe von Gründen.

    lg

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    Antwort von apskatze apskatze

    In der Probezeit kannst du jederzeit aufhören .

    Kommentar von laurajane29 laurajane29laurajane29

    Er muss aber die Frist von 14 Tagen einhalten!

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    Antwort von SupraX SupraX

    Das kann dir keiner vorhersagen, einfach den Arbeitgeber fragen.

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