Folgende Situation: Ich bin von meinem Arbeitgeber innerhalb der Probezeit mit Gründen entlassen worden. Habe die Stelle am 01.08.09 angefangen (Probezeit 6 Monate). Entlassen worden bin ich zum 31.10.09 mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Der Arbeitgeber sicherte mir zu, dass ich falls ich etwas finde aus dem Vertrag heraus komme. Habe dann zum 16.11.09 eine neue Stelle gefunden und ich habe meinen Arbeitsplatz vorzeitig gewechselt.
Jetzt habe ich am 9.12.09 einen Aufhebungsvertrag erhalten und weiß nicht so recht, was ich davon halten soll...
Dort steht nämlich,
- dass der gesamte Arbeitsvertrag vom 01.08. auf meinen Wunsch mit Ablauf des 15.11. aufgehoben wird.
- Anspruch auf eine Versorgungsrente nach erfülleter Wartezeit (60 Umlagemonate) nur bei einer Versicherungspflicht zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles besteht. Soweit bei eintritt des Versicherungsfalles lediglich die Wartezeit erfüllt ist, wird nur eine Versichertenrente gezahlt.
- Eine Aufrechnung von Ansprüchen oder ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers über den sich aus diesem Vertrag ergebenden finanziellen Verpflichtung ist nicht möglich.
Kenn mich mit diesen Dingen nicht allzugut aus und bitte um Hilfe, ob ich den Vertrag einfach nicht unterschreiben soll, oder ob es völlig normal ist, da ich früher gegangen bin? Danke
Sind genauso Laien, die da antworten (wie hier auch).