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Aufhebungsvertrag unterschreiben oder nicht?

Frage von MSZ09 MSZ09

Folgende Situation: Ich bin von meinem Arbeitgeber innerhalb der Probezeit mit Gründen entlassen worden. Habe die Stelle am 01.08.09 angefangen (Probezeit 6 Monate). Entlassen worden bin ich zum 31.10.09 mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Der Arbeitgeber sicherte mir zu, dass ich falls ich etwas finde aus dem Vertrag heraus komme. Habe dann zum 16.11.09 eine neue Stelle gefunden und ich habe meinen Arbeitsplatz vorzeitig gewechselt. Jetzt habe ich am 9.12.09 einen Aufhebungsvertrag erhalten und weiß nicht so recht, was ich davon halten soll... Dort steht nämlich, - dass der gesamte Arbeitsvertrag vom 01.08. auf meinen Wunsch mit Ablauf des 15.11. aufgehoben wird.
- Anspruch auf eine Versorgungsrente nach erfülleter Wartezeit (60 Umlagemonate) nur bei einer Versicherungspflicht zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles besteht. Soweit bei eintritt des Versicherungsfalles lediglich die Wartezeit erfüllt ist, wird nur eine Versichertenrente gezahlt. - Eine Aufrechnung von Ansprüchen oder ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers über den sich aus diesem Vertrag ergebenden finanziellen Verpflichtung ist nicht möglich.

Kenn mich mit diesen Dingen nicht allzugut aus und bitte um Hilfe, ob ich den Vertrag einfach nicht unterschreiben soll, oder ob es völlig normal ist, da ich früher gegangen bin? Danke

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Antworten (7)

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    Antwort von gauta gauta

    Ist OK. Die Wartezeit hast Du ja ohnehin nicht erreicht und einen neuen Job hast du auch. Aufhebungsvertrag auf eigenen Wunsch ist immer besser als ne Kündigung, zumal noch in der Probezeit. Das kommt nirgendwo gut an.

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    Antwort von lauritschel lauritschel

    Das ist OK. Aufhebungsvertrag ist nur schlecht - wenn dannach Arbeitslosigkeit angesagt ist - dann kommt nämlcih Sperre von 12Wochen + Verkürzung der Bezugsdauer. Wenn aber ein Anschlussarbeitsverhältnis wie bei Die vorhaben - kein Problem. Betriebsrente bekommst Du eh nicht vom AG, weil nach 5 Jahren erst unverfallbare Ansprüche. Fragen?

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    Antwort von LonoMisa LonoMisa

    Falsches Forum für diese Rechtsfrage! Geh bitte zu 123recht,net, Forum Arbeitsrecht.Kostnix

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Sind genauso Laien, die da antworten (wie hier auch).

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    Antwort von stechmoul stechmoul

    Ich würde damit zur Agentur für Arbeit gehen und den Fall schildern. Bin da nicht sicher, ob es Nachteile für Dich gibt, falls der augenblickliche Job auch innerhalb der Probezeit beendet wird. Frage das besser aktuell nach.

    Bezüglich der Versorgungsrente ist für mich nicht klar, worum es sich da handelt. Geht es um eine Betriebsrente oder um die üblichen Rentenansprüche. Da sollte Dir Deine Krankenkasse belastbar helfen können.

    Grundsätzlich ist es natürlich so, dass Du das Arbeitsverhältnis vor Ablauf aufgelöst hast, nicht der Arbeitgeber. Somit ist ein Auflösungsvertrag eine Absicherung für den Arbeitgeber, damit nicht später behauptet wird, er habe nicht ordentlich gekündigt.

    Kommentar von stechmoul stechmoulstechmoul

    Der Arbeitgeber könnte es auch bei der ursprünglichen Kündigung belassen und Dich für die Zeit ab dem 15. freistellen, wobei Du dann ca. 2 Wochen auf Steuerklasse 6 arbeitest, da Du gleichzeitig 2 Vollzeitjobs hast.

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    Antwort von Lotta1 Lotta1

    Ich würde ihn nicht unterzeichnen, ohne einen Fachanwalt für Arbeitsrecht drüber schauen zu lassen!

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Laß Dich da mal lieber beraten.

    Einen Aufhebungsvertrag unterschreiben heißt immer, an seiner eigenen Kündigung mitgewirkt zu haben.

    Ich sehe das nur als Nachteil.

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    Antwort von GWIFACH GWIFACH

    hier steht einiges zum Thema Kündigung in der Probezeit: http://www.arbeitsratgeber.com/probezeit_0161.html

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