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Aufhebungsvertrag und arbeitslosengeld bzw. sperrfrist

Frage von Enterich Enterich

Hallo!

Folgendes problem bei mir: ich bin bei einer leiharbeitsfirma tätig, und habe zum 15.05 gekündigt (hab neue arbeit). Nun hat meine leiharbeitsfirma grade mitbekommen das der kunde meiner leiharbeitsfirma mich nur noch bis zum 18.04 beschäftigen möchte.

Nunja nun steh ich vor der entscheidung: aufhebungsvertrag und arbeitslosengeld (wenns gezahlt wird???) bis zum 15.05 oder halt weiter arbeiten und mit pech bis zum 15.05. ohne urlaub zum umziehen irgendwo im lager arbeiten zu müssen.

also die FRAGE nun:

wenn ich den aufhebungsvertrag unterschreibe, was für konsequenzen hat das auf mein arbeitslosengeld bzw. sperrfristen?

LG&Danke

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Antworten (5)

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    Antwort von zupastar zupastar

    erstmal weiterarbeiten. Das ist ja noch ein Monat.auch die Leiharbeitsfirma muss eine Kündigungsfrist einhalten. Dass der Kunde deiner Leiharbeitsfirma dich nur bis 18.04. beschäftigt, dafür kannst du ja nichts. Arbeitslosengeld steht dir zu, wenn du das letzte Jahr bzw die letzten 3 Jahre durchgehend gearbeitet hast. Und der Kündigungsgrund zum 15.05. ist ja berechtigt, da du ja neue Arbeit hast. Hoffentlich hast du auch schon den neuen Arbeitsvertrag. Falls du dich doch für den Aufhebungsvertrag entscheidest: Bevor du den Aufhebungsvertrag unterschreibst erkundige dich erstmal telefonisch beim Arbeitsamt, wegen einer Sperre.Ansonsten musst du dich bei einer Kündigung auf jeden Fall beim Arbeitsamt melden(Meldepflicht)

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    Antwort von chrissy28 chrissy28

    Ich glaube es gibt tatsächlich eine sperre für 3monate,manchmal hilft es wenn man es versucht dem sachbearbeiter beim Amt dies zu erklären aber eher unwahrscheinlich.Mein Rat:Arschbacken zusammenkneifen und durch!Außerdem gibt es doch nen tag Urlaub für Umzüge

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    Antwort von manuela0269 manuela0269

    wäre es so schlimm, noch bis zum 15. auszuhalten? auch wenn es "nur" lagerarbeit ist? hast du evtl. noch urlaub offen oder überstunden? sollte es wegen deinem umzug nicht möglich sein, bis zum schluß zu arbeiten, dann musst du leider in den sauren apfel beißen und mit der sperrfrist rechnen. du machst das schon:)

    Kommentar von Enterich Enterich

    ich hab 7 tage + überstunden für 2 tage.

    das problem ist halt das ich am 15. direkt neue arbeit habe... und diese arbeit ist 250km von hier entfernt, hätte schon gerne noch 1-2freie tage dazwischen gehabt.

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    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    du bekommst 3 monate kein arbeitslosengeld, weil du ja dein arbeitsverhältnis selber aufgegeben hast.

    aufhebungsvertrag ist selbstverschulden.

    Kommentar von bini78 bini78bini78

    jup! DH!

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    Antwort von electrizer27 electrizer27

    12wochen sperrfrist

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