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aufhebungsvertrag. per post oder anrufen?

Frage von Jenny1004 Jenny1004

hi und zwar bin ich momentan krank geschrieben (mobbing,burn out) bewerb mich aber shcon für neue stellen. meine kündigungsfrist beträgt 4 wochen wenn ich was neues find und eher anfangen kann möcht ich nen aufhebungsvertrag. kann ich per brief danach fragen oder muss ich da in meiner arbeit anrufen bzw hin gehn? möcht ehrlich gesgat nichts mehr mit denen zu tun haben und am liebsten alles per post regeln... danke für euere antworten :)

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Sowas würde ich immer per Post machen,Vor allem wenn man mit den Leuten nichts mehr zu tun haben will.Warum soll man sich dann noch in ein Gespräch verwickeln lassen!

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    Antwort von Terrorpinguin Terrorpinguin

    Du hast keinerlei Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag.

    So etwas klärt man auch nicht per Brief, sondern in einem persönlichen Gespräch.

    Dein Arbeitgeber kann sich querstellen und einer vorzeitigen Auflösung verweigern.

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    Antwort von Justicefreedom Justicefreedom

    so etwas grundsätzlich immer schriftlich machen

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Du wirst schon zu einem Gespräch zu deinem Noch-Arbeitgeber gehen müssen.Ein Aufhebungsvertrag ist ein im gegenseitigen Einvernehmen vereinbarter Vertrag,der nur zustande kommt,wenn der Arbeitgeber dem wirklich zustimmt.

    Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet,einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen,wenn er ablehnt,bleibt dir nur die fristgerechte Kündigung.

    Einem eventuellen neuen Arbeitgeber solltest du von vornherein reinen Wein einschenken und auf das ungekündigte Arbeitsverhältnis mit der entsprechenden Kündigungsfrist hinweisen.

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    Antwort von Bodensatz Bodensatz

    Solche Sachen immer per Post, möglichst als Einschreiben mit Rückschein oder schriftliche Bestätigung des Erhaltes des Briefes. Falls es später zu Unstimmigkeiten kommt, hast du immer was, was notfalls auch in einem Rechtsstreit anerkannt wird. Telefonat lässt sich nicht nachweisen.

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    Antwort von Theo130170 Theo130170

    Hallo am einfachsten ist es wenn Du aus wichtigem Grund kündigst. Dann gilt nicht die Kündigungsfrist. Aber Du must den Grund in der Kündigugn nennen. Mobbing kann ein solcher Grund sein. Aber das kann nur schriftlich erfolgen und braucht kein Aufhebungsvertrag. Dann akzeptiert einfach Dein Arbeitgeber die Kündigung und fertig. Gruß Theo

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    Antwort von newcomer2012 newcomer2012

    Aufhebungsvertrag geht in deinem Fall leider nicht. Du musst die Kündigungsfisten einhalten!

    Kommentar von Jenny1004 Jenny1004Jenny1004

    why? wenn mein chef einverstanden is dann geht doch ein aufhebungsvertrag

    Kommentar von newcomer2012 newcomer2012newcomer2012

    Dann solltest du das vorher mit ihm bereden, bevor die eine Frage stellst!

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    Antwort von DerHans DerHans

    Eine Kündigung (also auch ein Aufhebungsvertrag) kann nur schriftlich erfolgen. Du hättest aber auf jeden Fall mit deinem Chef darüber reden sollen. Er ist verpflichtet Mobbing zu unterbinden. Wenn er das unterlässt, kann er sich sogar strafbar machen.

    Ob es eine gute Idee ist, mit burn-out eine neue Arbeitsstelle anzutreten, wage ich stark zu bezweifeln.

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    Antwort von WeVau WeVau

    Sicher kannst du das auch schriftlich machen.

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    Antwort von carmen1976 carmen1976

    Kündige doch einfach, wenn du was neues hast.

    Kommentar von Elektrotechnik Elektrotechnik

    Man kann nicht so einfach Kündigen, wenn die Probezeit vorbei ist carmen! :)

    Kommentar von Terrorpinguin TerrorpinguinTerrorpinguin

    Man kann nicht so einfach Kündigen, wenn die Probezeit vorbei ist carmen! :) >

    Wo hast Du den Unsinn her?

    Kommentar von Jenny1004 Jenny1004Jenny1004

    klar kann ich einfachso kündigen... why not? und logisch kündige ich dann erst wenn ich sicher was neues hab. nur da wo ich mich überall bewerb die suchen meistens ab sofort und wenn ich dann mal ne zusage bekomm weiß ich nich ob die eben 4 wochen warten bis die kündigungsfrist rum is...

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