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Aufhebungsvertrag oder risiko

Frage von elvia022 elvia022

Hallo

Ich bin bis zum 2.11.2010 in Elternzeit. Jetzt will mein Chef mich dazu bewegen, einen Aufhebungsvertrag zur vermeidung ínnerbetriebliche Kündigungen, zu unterschreiben. Er behauptet, das in diesem Falle ich keine sperre beim Arbeitsamt erhalte und mir die abfindung nicht angerehnet werden kann. Selbstverständlich bekomme ich ne abfindung. Ich bin 10 Jahre im Betrieb. Er hat mir 12000 Euro geboten. Bei Lohnsteuerklasse 5 bleiben da etwa 6000,- E übrig?? Mein man arbeitet auch dort und wir haben 2 Kinder. Er würde mir sogar einen Wisch unterschreiben, in dem vermerkt wird, daß wenn die wirschaftliche Lage es zuläßt, ich zu den gleichen konditionen ab dem 3.11.2010, wieder eingestellt werde. Was muß in dieses Schreiben drin stehen? Kann ich mich darauf velassen? Ich weiß ich bin unkündbar, durch den Mutterschutz. Es geht nur darum, daß ich von der Personalliste verschwinde.

Er hat gesagt, wenn der sozialplan eingeht, dann werden zuerst die doppelverdiener, die beide im gleichen Betrieb arbeiten dran. Also wäre das dann mein man, oder kan ich dann auch noch selber kündigen? Wenn in den nächsten 8 Wochen nicht besser wird sei die Firma eh pleite. Viele Fragen ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

lg

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Antworten (9)

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    Antwort von Volvoliebhaber Volvoliebhaber

    Niemals einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, die Sperre beim Amt ist Garantiert!!! Wenn der Chef dich loswerden will, soll er dich kündigen

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    Antwort von alwinmarion alwinmarion

    Habe heute erst gelesen, dass man bei einem Aufhebungsvertrag von der Agentur gesperrt wird. Aber informier dich doch bei eurem betriebsrat oder MAV wenn ihr sowas habt!

    Kommentar von uli67 uli67uli67

    Also das hätte ich jetzt auch geschrieben, aber sicher bin ich mir da nicht.

    Kommentar von alwinmarion alwinmarionalwinmarion

    doch gesperrt wird man auf jeden fall wenn man so einen vertrag unterschreibt

    Kommentar von elvia022 elvia022elvia022

    Ein mitarbeiter war beim AA und bei einem Rechtsanwalt er bekommt keine Sperre und die Abfindung wird auch nicht angerechnet. Weil er damit innnerbetriebliche kündigungen verhindert. Es werden noch 70 Leute entlassen bei einer Betriebsgröße von jetzt noch 730 mitarbeiter. 10 Haben nen Aufhebung unterschreiben und 40 waren Leih/Zeitarbeiter.

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    Antwort von pandorra2 pandorra2

    War in Teilen falsch: Abfindung ist bis ca. 12.000 steuerfrei, so 'rum muß es heißen...sorry Gruß pandorra

  • 1
    Antwort von pandorra2 pandorra2

    Ich habe selbst vor 4 Jahren einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Dem voraus ging eine überaus gründliche Beratung durch BR und einen RA. Mir wurde kein Cent auf mein Arbeitslosengeld I angerechnet!!! Im Aufhebungsvertrag muß ZWINGEND drinstehen: Betriebsbedingte Kündigung!!! Allerdings wird die Abfindung bis zu einem Betrag von ca. 12.000 versteuert! Dein BR kann Dir das alles genau ausrechnen. Du kannst mich gerne kontakten: pandorra2@web.de Gruß

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    Antwort von Siam1 Siam1

    Habe Ihnen heut morgen einige Hinweise gegeben, haben Sie schon nachgeschaut? Dort war auch ein Hinweis wegen Abfindungen sind zu versteuern. Wäre also die Frage was von dem Geld dann noch übrig bleibt. Korrekte Antworten sind bei dieser komplexen Frage kaum zu geben. Anwaltliche Beratung ist daher bestens angeraten. Hier jetzt am falschen Ende zu sparen wäre leichtsinnig.

    wewewe.aufhebungsvertrag.de

    http://www.aufhebungsvertrag.de/checkliste-aufhebungsvertrag/index.html>>> dann auf 10 goldene Regeln als Download -pdf Format anklicken

    Erkundigen Sie sich vor der Unterzeichnung beim Arbeitsamt. §14 SGII regelt ausdrücklich eine Beratungspflicht des Arbeitsamtes... Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechten u. Pflichten

    Siehe auch unter <<<<Während des Ruhezeitraumes ist der Arbeitslose weder renten-. kranken- oder pflegeversichert.

    (Alles zu finden in Google)

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    Antwort von jockl jockl

    Hier kann ein gut gemeinter Rat teuer werden. Da ist, da offensichtlich keine "Not" gegeben ist, der Rat eines Fachanwaltes der preiswerteste.

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    Antwort von docbde docbde

    Diese Fragen sind doch für ein solches Forum, wo meistens eh nur Halbwissen herrscht, viel zu komplex und es geht auch um viel zu viel. Viel Geld und deine Arbeitsstelle.

    Frag also bitte bei deiner Gewerkschaft nach, die beraten ihre Mitglieder in solchen Fällen umfassend und kostenlos. Du bist kein Mitglied, wolltest Dir die Beiträge sparen? Tja, dann wirst Du das Geld jetzt wohl in einen Anwalt investieren müssen, um umfassend und sicher beraten zu werden...

    Kommentar von Volvoliebhaber VolvoliebhaberVolvoliebhaber

    DH

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Wenn Ihr beide im selben Betrieb arbeitet soll der Arbeitgeber die Abfindung als Prämie bei Deinem Mann verbuchen.

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    Antwort von elvia022 elvia022

    Also

    ich habe nicht unterschrieben. Da ich ersten unkündbar bin und 2. ich schon 10 Jahre im Betrieb bin. Die können mir nichts.

    Jetzt muß aber die gesamte Belegschaft auf 10% Lohn verzichten. Ich auch??? Ist das überhaupt zulässig. Es soll wohl als Sozialbeitrag auf dem Lohnzettel auftauchen.

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