hallo leute, ihc bin im 2. Ausbildungsjahr und mein arbeitgebr und ich haben uns auf ein aufhebungsvertrag geeineigt, is das denn OK??ich sollte eins auswählen kündigung oder aufhebungsvertrag, was würdet ihr nehmen??und wennich am 16.11.2009 erst den aufhebungsvertrag unterschreibe bekomm ich trotzdem mein gehalt für novermber?????? was kannich den jetzt machen , ausser mich bewerben??Harzt4????oder wie?? dankeee , liege grüsse aus berlin

Mach Dich mal lieber beim Arbeitsamt schlau, was danach geschieht.

Bei einem Aufhebungsvertrag kriegst Du eine Sperre (das ist eine Frist, in der Du kein Arbeitslosengeld bekommst) beim Arbeitsamt - falls Du überhaupt schon Anspruch auf sowas hast (kommt drauf an, wie lange Du insgesamt schon gearbeitet hast).
Das Gehalt bekommst Du bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis endet. Der Tag steht dann in der Kündigung (vom Arbeitgeber natürlich) oder in dem Aufhebungsvertrag.
Wenn Du selbst kündigst, bekommst Du auch eine Sperre.
Und melde Dich sofort beim Arbeitsamt, sonst ist die nächste Sperre fällig.
ich arbeite seit 01.09.2008 (ausbildung)dort im betrieb, als arzthelferin
Sturmwolke am 7. November 2009 17:52 Geh zum Arbeitsamt (oder Agentur für Arbeit, wie das jetzt heißt) und laß Dich da beraten. Es gibt Broschüren, die Deinen Anspruch und die Anspruchsvoraussetzungen erläutern. Vielleicht kannst Du Dir im Vorfeld das auch schon downloaden.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26672/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Buerger-Nav.html
Vorsprechen mußt Du dort drei Monate bevor Du arbeitslos wirst, oder sobald Du es erfährst.
Vielleicht können sie Dir ja eine Stelle vermitteln, in der Du Deine Ausbildung abschließen kannst.
Viel Glück!

Aufhebungsverträge sind immer mit Nachteilen für den AN behaftet(Sperrzeit beim AA ect...)
ReinerUnsinn am 7. November 2009 02:36 Auf keinen Fall, erklärt ihr Anwalt, Holger Mack: "Punkt eins: Es sind viele Klauseln in dem Aufhebungsvertrag vorhanden, die der Arbeitnehmer gar nicht überblicken kann. Punkt zwei: Mit dem Aufhebungsvertrag wirkt der Arbeitnehmer einvernehmlich an der Aufhebung seines Arbeitsverhältnisses mit. Dadurch kassiert er eine Sperre des Arbeitslosengelds bei der zuständigen Arbeitsagentur. Ich rate, sich eine Kündigung durch den Arbeitgeber geben zu lassen und diese dann arbeitsgerichtlich einer Prüfung zu unterziehen. Dies schneidet dem Arbeitnehmer nicht den Weg ab, eine Abfindung auch im Gerichtsverfahren geltend zu machen."
RickyEU am 7. November 2009 05:32 dir ist anscheinend nicht bekannt, daß Zitate gekennzeichnet werden müssen.....

Weder - noch. Der Arbeitgeber soll Dir kündigen, ansonsten bekommst Du möglicherweise kein Arbeitslosengeld...
ReinerUnsinn am 7. November 2009 02:34 habe dann erfahren, dass ich, wenn ich den Aufhebungsvertrag unterschreibe, eine dreimonatige Sperre vom Arbeitsamt bekomme
rolandratz am 7. November 2009 02:35 ...genau, deshalb vom Arbeitgeber kündigen lassen...
newfarmer am 7. November 2009 02:42 richig! unterschreibe keinen aufhebungsvertrag!!!!

Wir wissen nicht ob Du was verbockt hast oder bei Deiner A.stelle schief gelaufen ist...
Nur dazu Erklärendes: Man muss sich als Azubi Schwerwiegendes geleistet haben, so dass die Fortsetzung seiner Ausbildung dem A.geber nicht mehr zumutbar ist.Gewalt,Drohung, Beleidigung, Diebstahl.In diesen Fällen darf der A.geber die fristlose Kündigung aussprechen.
>>>> In diesen Fallen liegt ein Grund für eine fristlose Kündigung vor, wenn der Azubi zuvor (vergeblich) abgemahnt wurde <<<<:
Wenn der Azubi mehrmals verspätet in der Berufsschule oder im Betrieb kommt oder die schriftliche Ausbildungsnachweis trotz mehrmaliger Aufforderung nicht führt oder mehrfach unentschuldigt in der Berufsschule fehlt. Bevor der A.geber aus diesen genannten Gründen den Azubi kündigen möchte, muss er den Azubi vorher abmahnen. Die Abmahnung muss dem Auszubildenden die Chance eröffnen, sein Verhalten zu besseren. Tut er das, dann ist eine Kündigung nicht mehr möglich.
http://www.vnr.de/b2b/personal/ausbildung/kuendigung-bei-einem-azubi.html
Ein Berufsausbildungsverhältnis kann jederzeit, d.h. auch in den Fällen, in denen eine Kündigung unzulässig wäre, zwischen Auszubildendem und Betrieb einvernehmlich durch einen Aufhebúngsvertrag beendet werden Bei minderjährigen Auszubildenden bedarf ein Aufhebúngsvertrag der schriftlichen Genehmigung /Unterrchrift beider! Eltern) §§ 107, 108 BGB. (Ausnahme: Das Sorgerecht ist nur einem Elternteil zuerkannt worden).
>Der Arbeitgeber hat nach § 19 Belehrungspflichten den Auszubildendne bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages aufzuklären. Der Arbeitgeber hat den Auszubildenden darauf hinzuweisen, dass bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages ggf. eine Sperre hinsichtlich der Arbeitslosenunterstützung die Folge sein kann. Er hat dem Auszubildenden zu empfehlen, vor Abschluss des Aufhebungsvertrages entsprechende Informationen einzuholen.
>Der Arbeitgeber hat den Auszubildenden darauf hingewiesen, dass dieser sich zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden muss.
>>> Worüber ist der Auszubildende bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages aufzuklären? <<<
>Um zu verhindern, dass der Aufhebúngsvertrag eventuell wegen fehlender Aufklärung des Auszubildenden angefochten werden kann, sollte der Betrieb den Auszubildenden darüber aufklären(und sich die Aufklärung schriftlich bestätigen lassen),
welche Bedeutung einem Aufhebúngsvertrag zukommt (beendet das Ausbildungs- verhältnis),
dass der Auszubildende nicht verpflichtet werden kann, einen Aufhebúngsvertrag abzuschließen.
Hat Dich der A.geber darüber aufgeklärt? Du musst selber entscheiden, was das Richtige für Dich ist, möglich ist das Du von der AA eine Sperre bekommst. Du solltest Dich mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen, gegebenfalls IHK, (die ist auch zuständig für die Ausbildungsvorschriften) damit Dir durch den Aufhebungsvertrag keine Nachteile entstehen. Was die wirksame Kündigung betrifft, habe ich oben beschrieben. Trotzdem rate ich Dir nicht unüberlegt zu unterschreiben. Kontaktiere unbedingt das Amt. Denn ein Abbruch in der Ausbildung ist immer erklärungsbedürfig...auf den Lebenslauf bezogen und Deine berufliche Zukunft.

mach erstmal nen rechtschreibkurs, 2. wenn du schon einer aufhebung zugestimmt hast - gibts 3monate sperre. warum fragst du erst jetzt? Du bist echt so schlau.....
was für ein rechtschreib kurs haha , das war soo spät , dass ich mich nicht mehr konzentrieren konnte hhaha tut mir echt leid, nächste mal werde ich extra für dich auf die rechtschreibung acht !!!!!!!!!!!!!:P

Meint er, du sollst kündigen? Oder will er dir kündigen????
er meinte , ich soll mich bis zum 16.11 über legen ob ich eine kündigung oder einen aufhebungsvertrag möchte....aaber er kündigt mich dann. er hat mir erklärt ,dass wenn ich eine stelle wieder als arzthelferin will danach soll ich am besten einen aufhebungsvertrag untrschreiben , so meinte er zu mir. hmmm, ich bis jetzt voll mit fragezeichen
niaweger am 8. November 2009 15:45 Die Antwort von Siam1 erklärt die wichtigsten Dinge, die du beachten musst.
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Ich möchte Siam1's Antwort Folgendes zur Erläuterung hinzufügen:
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Da der Arbeitgeber den Ausbildungsvertrag nur dann überhaupt kündigen darf, wenn du so richtig was verbockt hast, wirft eine Kündigung durch ihn automatisch ein schlechtes Licht auf dich - es sei denn, der Arbeitgeber kündigt, weil er seinen Betrieb nicht weiter fortführen kann, und er erwähnt das auch in seiner Kündigung. Damit hast du dann also in den meisten Fällen ziemlich schlechte Karten für die Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz.
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Bei einem Aufhebungsvertrag oder einer Kündigung durch dich sieht es für die Suche nach einem neuen Platz zwar besser aus, aber du wirst beim Arbeitsamt erst mal für drei Monate gesperrt. Wie es in dem Fall mit Hartz IV aussieht, müsstest du gegebenenfalls beim Arbeitsamt oder bei der ARGE erfragen.
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Erst, wenn du diese Infos hast (Kündigungsgrund bei Kündigung durch den Arbeitgeber und Aussicht auf Zahlung von Arbeitslosengeld I oder II bei Aufhebungsvertrag oder Kündigung durch dich), kannst du eine vernünftige Entscheidung treffen.
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Ich wünsche dir viel Glück!
niaweger am 8. November 2009 15:58 Ach ja - das mit dem Geld für November hängt meines Wissens davon ab, wann dieser Aufhebungvertrag wirksam wird. Wenn der Vertrag »sofortige« Wirkung hat, dann kriegst du vermutlich nur 53 bis 55 % deiner Ausbildungsvergütung. Wenn er erst zum Monatsende wirksam wird, steht dir das Geld m. E. in voller Höhe zu.
aber ich will doch nicht in dem Betrieb bleiben, hatte nach den endschuldigten Fehltage problemen mit den andeeren arzthelferinnen, naja ich bewerbe mich erstmal soo bis zum 16.11. zeigt sich alles , trotzdem danke ........DANKE AN ALLE .....wünscht mir vielll glück :P
NAJA LEUTE , EIG. HÄTTE ICH GEDACHT DAS ICH EINEN AUFHEBUNGSVERTRAG UNTERSCHREIBE, WEIL ICH IN DEM BERUF BLEIBEN MÖCHTE UND SOMIT WEITER MACHEN WILL.ich hab bis jetzt nichts unterschrieben.Das Problem war wegen often fehlen, ich hatte eine OP und letztens is mein Opa gestorben und deshalb will er mich nicht mehr bei sich,angeblich´´kein vertrauen´´ und soo. naja .....alos soll ich mich erst im Arbeitsamt bei mir hier melden oder??
Sturmwolke am 7. November 2009 17:56 ja, genau das!
Siam1 am 8. November 2009 00:34 Hallo BERLINER90. Nach diesen ausführlichen Erläuterungen, auch von Sturmwolke, müsste es bei Dir angekommen sein, dass Du Dich bei der Arbeitsagentur umgehend melden musst. Die IHK wird Dir sicherlich auch Hilfestellungen geben, wie Du noch Anschluss in einem anderen Betrieb findest. Ebenso viel Glück. http://www.ihk-kassel.de/index.cfm?mt=IHK%20.%20Die%20Ausbildung Hier kannst Du nachlesen, welche Aufgabenbereiche die IHK hat.
niaweger am 8. November 2009 16:06 Wenn das so ist, dass du wirklich begründet und entschuldigt gefehlt hast, dann kannst du es auch auf eine Kündigung durch den Arbeitgeber ankommen lassen und dann gegen diese Kündigung klagen. Denn nur dann, wenn dir der Arbeitgeber wirklich schuldhaftes Verhalten nachweisen kann, dann ist ihm die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses nicht mehr zuzumuten und die Kündigung ist rechtens. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam und er muss die Ausbildung weiterführen (wobei du dir natürlich nicht mehr sicher sein kannst, dass er das »wohlwollend« und in deinem Sinne tut), oder er muss dir einen anderen, gleichwertigen Ausbildungsplatz bei einem anderen Ausbilder verschaffen, oder du erhältst zumindest eine Abfindungszahlung.
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Wenn er dir allerdings Fehlverhalten nachweisen oder zumindest glaubhaft machen kann, dann ist seine Kündigung rechtmäßig und stellt dich in ein schlechtes Licht...
Niemals einen Aufhebungsvertrag unterschreiben!! Merk Dir das. Es sei denn, Du hast einen anderen Job in Sack und Tüten.

nein...denn wegen Leistungsbezug könnte er womöglich kein Geld bekommen. Glaubs mir.
niaweger am 8. November 2009 15:47 Wer könnte wegen welchem Leistungsbezug kein Geld bekommen? Und wen sprichst du an mit »Glaubs mir«?

Lieber nen Aufhebungsvetrag<--Anwalt fragen!!!
Sturmwolke am 7. November 2009 02:39 lieber keinen Aufhebungsvertrag - wegen Sperre beim Arbeitsamt
Jackolino am 7. November 2009 14:26 ok, das stimmt
ich sollte eins auswählen kündigung oder aufhebungsvertrag.
Wenn der Dir sowas anbietet, dann ist was faul. Nix überstürzen.
und hier mal schon lesen
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen/2006/maerz/060304_2.phtml