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Aufhebungsvertrag oder Kündigung

gefragt von Ralf2011 am 03.06.2008 um 13:01 Uhr

Möchte meine Arbeitssstelle wechseln , da ich einen besseren Job gefunden habe, soll ich den mir angebotenen Aufhebungsvertrag annehmen oder lieber auf eine fristgerechte Kündigung bestehen . Habe ich bei einem Aufhebungsvertrag irgendwelche Nachteile bei Kündigung ?


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vollyhn
beantwortet von vollyhn am 3. Juni 2008 13:05
2x
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Wenn Du selbst das Anstellungsverhältnis beenden willst, ist der Aufhebungsvertrag völlig in Ordnung.

Kommentar von Simple_avatar1smalllionbaby72 am 3. Juni 2008 13:17

Dem kann ich nur zustimmen.


anonym
beantwortet von Werniman am 3. Juni 2008 13:11
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Solange noch kein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben ist,besteht immer die Gefahr,daß die neue Firma doch noch abspringt. Von daher sollte man Aufhebungsvertrag bzw Kündigung immer erst dann machen,wenn man schon den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Ich persönlich würde es bevorzugen,mich von der alten Firma kündigen zu lassen.Rein rechtlich musst du nämlich alles unternehmen,um nicht hilfsbedürftig,d.h. arbeitslos zu werden. Und da ist es dann entscheidend,ob du gekündigt wurdest (dafür kannst du offiziell nix) oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast. Unterschreibst du letzteren, ohne daß du schon den neuen Arbeitsvertrag in der Tasche hast und springt der neue Arbeitgeber doch noch ab,könnte dir das Arbeitsamt ein Eigenverschulden der Arbeitslosigkeit vorwerfen->Man wird für 12 Wochen gesperrt.


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 3. Juni 2008 13:02
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'Bestehen' kannst Du auf gar nichts - DU willst doch gehen, also sprich DU auch die Kündigung aus.

Alternativ kann Dir der AG kündigen - aber warum solltest Du das wollen, wenn Du eine Anschlußbeschäftigung hast?


manu1979
beantwortet von manu1979 am 3. Juni 2008 13:03
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Das kommt darauf an. Wenn du dadurch eher bei der neuen Arbeitsstelle anfangen könntest, kannst du den Aufhebungsvertrag wählen. Damit würde dir dein Arbeitgeber ja nur entgegen kommen. Ansonsten kündige einfach und nimm die Kündigungsfrist hin


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 3. Juni 2008 13:07
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Die Frage ist ja auch die, was dir im Falle einer fristgerechten Kündigung evtl. als Abfindung zustehen würde und was im Aufhebungsvertrag steht.

So pauschal lässt sich das alles nicht beantworten. Vergleiche mal selber deine Rechte und Pflichten aus einer Kündigung und aus dem Aufhebungsvertrag.

Wenn allerdings die Kündigung des AG oder deine eigene Kündigung es dir nicht möglich machen würde, deinen neuen Arbeitsvertrag anzutreten, würde ich einen entsprechenden Kündigungstermin im Aufhebungsvertrag geltend machen.

Und am Besten immer einen Anwalt über den Aufhebungsvertrag drüber gucken lassen.

LG

Wieselchen


anonym
beantwortet von karlitos am 3. Juni 2008 13:20
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Als Personalverantwortlicher muss ich sagen dass es keine Regelhandhabung ohne Nachteile für den Arbeitnehmer gibt. Man sollte es sich vor einer Kündigung überlegen was für mich als Arbeitnehmer von Vorteil ist. ein vertrauliches Gespräch mit dem Vorgesetzten ist immer von Vorteil, wenn man sachliche Gründe für die Veränderung nennt. Als Arbeitgebervertreter versuche ich mich diesen Arbumenten nicht zu verschließen. Wenn einer nur kündigt, sage ich, Reisende darf man nicht aufhalten. Wenn sachliche Argumentation vom Arbeitnehmer kommt ist immer ein Aufhebungsvertrag von Vorteil. Hier muss man aber auch die Interessen des Arbeitgebers berücksichtigen. Wenn er viel in Aus und Weiterbildung investiert hat und er dann erfährt dass man für viel mehr Geld zum Markbegleiter wechselt, wird die Bereitschaft für Zugeständnisse geringer sein. Also bedenke die Argumente und lege nicht alles offen, bleibe aber bei der Wahrheit.

Gruß Karlitos


anonym
beantwortet von janrico am 7. Juni 2008 22:51
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wenn du den Aufhebungsvertrag unterschreibst bekommst du kein Arbeitslosen Geld, fals der neue Arbeitgeber doch noch absagt.

Viel Glück !!!


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