Hallo,
ich habe bei meinem alten AG einen neuen Arbeitsvertrag zum 01.01.09 erhalten indem steht, dass im gegenseitigen Einvernehmen der bisherige Vertrag aufgehoben worden ist, aber mein Eintrittsdatum in das Unternehmen gültig wäre. Desweiteren habe ich einen Aufhebungsvertrag dazu erhalten, indem steht dass alle Nachträge im beiderseitigen einvernehmen aufgehoben sind und alle Ansprüche gegen das Unternehmen abgegolten sind und dass ich einen neuen Arbeitsvertrag zum 1.1.09 erhalten habe. Ist das denn die übliche Form,wenn ich bei dem gleichen AG einen neuen Vertrag erhalte!?? Ausser das man keine Ansprüche geltend machen kann, sehe ich hier keinen Sinn dahinter,oder? Ich würde gerne wissen ob damit nun auch die Sperrfrist für das Arbeitslosengeld für mich gelten würde? Zwar habe ich ja einfach nur eine andere Stelle ab 1.1. erhalten und gehe davon aus, dass ich meinen Job behalten werde, aber man weiß ja nie! Wäre für Tipps dankbar..
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ich würde da sehr, sehr vorsichtig sein...denn du wirst ab sofort behandelt wie ein Anfänger im Unternehmen..das betrifft sowohl Probezeit, Ansprüche an Abfindungen, Gehaltseinstufungen und noch einiges mehr

Das würde ich auf gar keinen Fall machen!
Wie lange bist Du denn schon im Unternehmen und verzichtest somit auf alle daraus resultierenden Ansprüche???
In diesem Jahr werden es 6 Jahre sein!
Wenn Du arbeitslos wirst gilt der jetzige Vertrag vom Datum 01.01.09. hoffentlich behälst Du die Arbeit

Mach dir keine Sorgen, da bist du gesetzlich abgesichert. Egal was du jetzt unterschrieben hast, dein Eintrittsdatum bleibt unverändert, auch deine Ansprüche. Das ist eine Klausel für Dumme. Sollte es Probleme geben, solltest du unbedingt einen Anwalt nehmen. Kein Vertrag steht über dem Gesetz, auch wenn das so manche Arbeitgeber gerne anders hätten.
Würde ich denn auch für das Arbeitslosengeld gesperrt sein, wenn ich z.B. nun 6 Monate diesen Job habe und dann arbeitslos werde? Das wäre ja der Kracher!

Du solltest deinen alten Arbeitsvertrag gut aufheben.Damit kannst du im Fall der Arbeitslosigkeit nachweisen,wie lange du schon in der Firma tätig bist.
Der Ablauf ist allerdings ungewöhnlich,da in der Regel eine Vertragsänderung durchgeführt wird.
Die Probezeit entfällt und Gehaltseinstufung gibt es in diesem Sinne nicht bei uns, da wir ein kleines Unternehmen sind.