Hallo,
ich habe bei meinem alten AG einen neuen Arbeitsvertrag zum 01.01.09 erhalten indem steht, dass im gegenseitigen Einvernehmen der bisherige Vertrag aufgehoben worden ist, aber mein Eintrittsdatum in das Unternehmen gültig wäre. Desweiteren habe ich einen Aufhebungsvertrag dazu erhalten, indem steht dass alle Nachträge im beiderseitigen einvernehmen aufgehoben sind und alle Ansprüche gegen das Unternehmen abgegolten sind und dass ich einen neuen Arbeitsvertrag zum 1.1.09 erhalten habe. Ist das denn die übliche Form,wenn ich bei dem gleichen AG einen neuen Vertrag erhalte!?? Ausser das man keine Ansprüche geltend machen kann, sehe ich hier keinen Sinn dahinter,oder? Ich würde gerne wissen ob damit nun auch die Sperrfrist für das Arbeitslosengeld für mich gelten würde? Zwar habe ich ja einfach nur eine andere Stelle ab 1.1. erhalten und gehe davon aus, dass ich meinen Job behalten werde, aber man weiß ja nie! Wäre für Tipps dankbar..
In diesem Jahr werden es 6 Jahre sein!