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Aufhebungsvertrag nach Prüfung aber vor Ergebnis?

Frage von bine1989 bine1989

Hallo an alle!

Ich bin
neu hier und benötige dringend Rat.

Bin in einer Ausbildung zur
Mediengestalterin und hab in 4 Wochen meine schriftliche Prüfung.
Anschließend gibt es noch eine praktische Prüfung.

Mein Chef möchte, dass ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe, der direkt nach meinem letzten Prüfungstag in Kraft tritt. Bis dahin weiß ich aber nicht, ob ich wirklich bestehe. Bereits erhalten habe ich auch ein Schreiben, was besagt, dass ich nach meiner Ausbildung aus wirtschaftlichen Gründen nicht übernommen werde.

Kann er mir diesen Aufhebungsvertrag aufdrängen - bzw. darf er das? (hinten rum habe ich erfahren, dass die Firma einen neuen Azubi einstellen möchte - kann das als Grund angegeben werden?)
Darf man das überhaupt einfach machen so direkt nach einer Prüfung und vor dem Ergebnis? Und wenn ja, welche Begründung muss man dann liefern?
Was passiert, wenn ich den Aufhebungsvertrag unterschreiben würde, aber durch die Prüfung falle?
Darf ich dann dennoch in der Winterprüfung wiederholen?
Brauche ich bis zum Nachholtermin einen neuen Betrieb? (meine Fehltage bis dato
sind von der Zahl her lächerlich)

Ich wäre euch wirklich dankbar, wenn der ein oder andere Tip kommen würde, oder mir jemand sagen kann, ob das rechtlich in Ordnung ist, was mein Chef da von mir will.

Tausend Dank schon mal!
Viele Grüße
Bine

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Antworten (4)

  • 1
    Antwort von Buchbinder Buchbinder

    Hallo bine!

    da ich Mitglied eines Prüfungsausschusses bin, möchte ich dir wie folgt antworten:

    1. ich gehe davon aus, dass dein Ausbildungsvertrag zum 01.08. oder 01.09.2008 begonnen hat und somit zum 31.7. oder 31.8.2011 endet.

    In der Regel liegen die Abschlussprüfungen vor dem Ausbildungsvertragsende.

    Deshalb endet deine Ausbildung nach Bestehen mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch die IHK. Diese Mitteilung wird schriftlich dem Ausbildungsbetrieb und dir mitgeteilt.

    Du bekommst also mitgeteilt, ob du bestanden hast oder nicht.

    Hast du bestanden und dies ist dem Betrieb und dir mitgeteilt worden, ist deine Ausbildung und damit der Ausbildungsvertrag beendet.

    2. solltest du nicht bestehen, mußt du eine Wiederholungsprüfung bei der IHK beantragen. Da du allgemein 2x durchfallen darfst, also 3 x wiederholen darfst, wird die IHK dem Antrag stattgeben.

    3. Ein Aufhebungsvertrag ist gar nicht nötig, da das Ausbildungsverhältnis eh mit Bestehen der Prüfung endet.

     

    Ob du dir einen neuen Betrieb bei Nichtbestehen suchen mußt, solltest du bei der IHK erfragen. Für gewöhnlich geben die Betriebe Ihren Azubis die Chance von zumindest einer Nachprüfung.

    Da dies bei deinem Betrieb wohl nicht so zu sein scheint, frage also lieber nach.

     

    Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

     

    Liebe Grüsse,

     

     

     

    Kommentar von bine1989 bine1989

    Vielen Dank für diese Antwort!

    Das mit dem Vertragsende wird auch so sein. Mein Vertrag läuft eigentlich bis 24.8. Die Prüfungsergebnisse werden aber bereits am 15.7. (so der derzeitige Stand) bekannt gegeben.
    Mein Chef möchte mich aber quasi schon "vorher loswerden". Tag der Abgabe aller Prüfungsunterlagen ist am 9.6. Ab diesem Tag sollte dann der Aufhebungsvertrag gelten.

    Darf mich mein Chef auch aufgrund des Kranks abmahnen und dann ggf. fristlos kündigen?

    Kommentar von Buchbinder BuchbinderBuchbinder

    Das kann er nicht...der Vertrag ist gültig bis zum 24.8. oder eben bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses....da kann er sich auf den Kopf stellen...

    Zu der Frage des Krankfeierns: wenn dein Chef die Krankmeldung anzweifelt, muß er sich an den medizinischen Dienst der Krankenkassen wenden.

    Diese würden dich dann zu einer Untersuchung einladen, wo du erscheinen mußt. Bestätigt der Med. Dienst die Diagnose des Arztes ist die Sache wasserdicht.., falls nicht kann er sich vorbehalten dich abzumahnenn und zu kündigen...davon abgesehen, kann dein Chef dir jederzeit, unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist kündigen, egal, ob du krank bist oder nicht...er darf dir nur nicht wegen deiner Krankheit kündigen..

    Kommentar von bine1989 bine1989

    Ok. Danke schön!

    Na ja.. Krankfeiern klingt immer so seltsam.. Ich war ja alles andere als arbeitsfähig gewesen. Und auch momentan fühle ich mich nicht wirklich fit um mich 8 Stunden meiner Ausbilderin auszusetzen - dennoch werde ich morgen einen neuen Start wagen.
    Aber ok. Da weiß ich, was eventuell auf mich zukommen könnte.

    Viele Grüße

    Kommentar von Buchbinder BuchbinderBuchbinder

    Drücke dir auf jeden Fall für die Prüfung die Daumen!! Du wirst es sicher schaffen!!

     

    Liebe Grüsse und schöne Feiertage!

  • 1
    Antwort von Karin1987 Karin1987

    Er kann dir den Vertrag nicht aufdrängen und du solltest ihn auf keinen Fall unterschreiben! Wenn du Unterschreibst bekommst du nichteinmal arbeitslosengeld wenn du keinen neuen Jog hast. Wenn du nicht unterschreibst müsste er dir kündigen udn brächte dafür einen sehr guten Grund, denn Azubi´s haben einen besonderen Kündigungsschuzt. Wenn du die Prüfung aber bestanden hast ist mit bestehen der letzten Prüfung dein Arbeitsverhältnis abgelaufen und wenn du keinen neuen Vertag hast bist du mit bestehen der Prüfung arbeitslos.

    Wenn du durchfällst brauchst du ein neues Unternbehmen um an der Winterprüfung teilnehmen zu dürfen. Du darfst nur eine Bestimmte anzahl an Wochen aus dem Betrieb sein um an der Prüfung teil zunehmen. Bin mit nicht sicher, denke das waren so 6 Wochen. Das kann dir aber die Zuständige Kammer sagen, war bei mir die IHK und ist bei dir die die auch für deine Prüfung zuständig ist.

    Also was dein Cheff da von dir will geht gar nicht und du solltest dich nicht darauf einlassen. enn du bestehst ist er dich ja auch sofort los, wenn du nicht bestehest hast du ein ordentliches Problem.

    Kommentar von bine1989 bine1989

    Nach dem letzten Prüfungstag dauert es noch 4 Wochen, bis die Ergebnisse von der IHK an den Betrieb übermittelt werden.

    Ich denke das, was mein Chef damit bezwecken will ist, dass er mich diese 4 Wochen nicht mehr beschäftigen - also nicht mehr bezahlen - muss. Ich war jetzt 2 Wochen krank geschrieben - Diagnose: Mobbing. Bei dem letzten Gespräch war auch jemand von der IHK anwesend. Dieser hat aber auch nichts gesagt, als das Thema Aufhebungsvertrag viel. Überhaupt hat er in diesem Gespräch nichts gesagt außer "Bis zur Prüfung müssen Sie das noch durchziehen und nehmen Sie sich nicht alles zu Herzen." Mehr konnte der nicht sagen.

    Da es eine 3-jährige Ausbildung ist, kann man Fehltage von bis zu einem halben Jahr insgesamt haben. Die genaue Zahl habe ich jetzt leider nicht.

    Ich hatte aber mal gelesen, dass man zur Nachprüfung auch ohne Betrieb zugelassen werden muss - kann das stimmen?

    Kommentar von Karin1987 Karin1987Karin1987

    Das kann er versuchen, tut er auch. Du solltest aber nicht nachgeben, dann hat er gewonnen. Es sind ja mehr oder minder nur noch ein paar ganz kleine Monate. Mit dem nicht so zu Herzen nehmen ist einfacher gesagt als getan. Lass dich davon nicht unterkriegen und versuch deine Energie in Lehrnen zu stecken, das lenkt dann auch ab. Wenn du bestehst bist du da ja endlich raus. Wenn du den aufhebungsvertrag unterschreibst hast du verloren. Das man ohne Betrieb zur Nachprüfung kann stimmt, aber wie lange man da aus dem Betrieb raus sein darf weiß ich nicht genau, mir schweben da immer nich 6 Wochen im Kopf rum.

    Wie weit du ohne Betrieb zur Prüfung kannst, kann ich dir nicht sagen. Das kann man aber bei der Zuständigen Kammer erfragen. Hatte damal in der Berufschulklasse eine der es genauso ging. Die hat aber dann abgebrochen und hat jetzt 2 Kinder und arbeitet in ner Pommesbude.

    Gib da nicht auf. Frag mal bei der Kammer, die können zur not sogar in einen anderen Betrieb vermitteln wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt (das tut es ja eindeutig bei dir).

    Wenn du dir ziemlich sicher bist das du die Prüfung beim erstem anlauf bestehst dann Feier so viel krank wie es nötig ist uns schöpfe im Notfall die Zeit bis zum maximum aus. Es brigt dir gar nichts wenn du Nervlich durch bist und deshalb nacher schlecht in der Prüfung abschneidest.

    Unterschreibe auf gar keinen Fall den Aufhebungsvertag und setze dich mal mit der IHK in verbindung. Schildere denen mal das ganze Problem auch mit dem Mobbing. Unter umständen wird denen dann sogar die Ausbildungserlaubnis entzogen um andere Azubi´s zu schützen. Die werden dir da weiterhelfen und wissen was man alles machen kann, die Unterstützen dich da. Dafür sind die ja da und es gibt da auch ganz nette Personen (zumindest bei uns in der zuständigen Kammer in Dortmund).

  • 1
    Antwort von Kathrinjes Kathrinjes

    Wie jeder Vertrag setzt auch ein Aufhebungsvertrag immer die Zustimmung von zwei Leuten (hier Arbeitgeber und Auszubildenden) voraus. Zu einer Unterschrift kann dich daher niemand zwingen. Hast du den Aufhebungsvertrag aber erst einmal unterschrieben, dann kann dir keiner mehr helfen.

    Auch wenn du danach nicht sofort eine Anstellung findest, würdest du bei einer Unterschrift eine Zeit lang keine Unterstützung durch das Arbeitsamt bekommen.

     

    Also ist mein Rat: Unterschreibe den Aufhebungsvertrag nicht! Der Arbeitgeber kann dir doch eine Kündigung schicken, da muss er sich aber nach den gesetzlichen Kündigungsfristen halten.

    Kommentar von Karin1987 Karin1987Karin1987

    Azubis kann man nicht einfach so kündigen. Dafür müssen die schon den goldenen Löffel vom Cheff klauen oder so. Die genießen einen besonderen Kündigungsschutz und die wird man in der Regel erst los wenn man die Rauseckelt das sie selbst Kündigen oder wenn die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen ist.

    Kommentar von Kathrinjes Kathrinjes

    stimmt, kündigen ist schwierig, was ich sagen wollte war eigentlich nur, ein Aufhebungsvertrag muss nicht unterschrieben werden und würde ich niemals unterschreiben.

    Kommentar von bine1989 bine1989

    Das mit dem rauseckeln versuchen die schon die letzten Monate - von Tag zu Tag immer mehr. Sogar meine direkten Kollegen bekommen dies mit.

    Ist auch bereits so ausgeartet, dass auch Außenstehende (Beratungslehrer, Arzt, Freunde, Familie) es als Mobbing bezeichnen und ich aufgrunddessen jetzt auch krank geschrieben wurde.

    Kommentar von Kathrinjes Kathrinjes

    Genau, wenn du die Situation dort nicht aushältst, ist es OK, wenn du dich krankschreiben lässt, wenn du die Prüfung nicht bestehen solltest, muss der Arbeitgeber dich noch bis zur nächsten Prüfung behalten. Also unterschreibe nichts!!!!

    Kommentar von bine1989 bine1989

    Ich denke das ist das, was die ankotzt. Dass ich jetzt mal 11 Tage nicht auf Arbeit zur Verfügung stand.

    Letztes Jahr haben die einen tierischen Terz gemacht, weil der andere Azubi und ich im gesamten Jahr 10 Tage krank waren.

    Mir wurde im gleichen Atemzug auch vorgehalten, dass ich bei einer Sportmedizinerin war und nicht bei einem Psychologen. Dabei ist mein Arzt aber vorallem Hausarzt und es keinen sportlichen Grund gibt - aber das interessiert die nicht. Die haben gelesen "Sportarzt" und dann ist jegliche andere Erklärung sinnlos. Auch das man bei Psychologen vielleicht mehr als nur einen Tag oder eine Woche auf einen Termin warten muss interessierte die nicht^^

    Kann man denn einem Azubi aus rechtlicher Sicht einen Aufhebungsvertrag überhaupt kurz vor dem Ausbildungsende anbieten?

    Kommentar von Kathrinjes Kathrinjes

    Anbieten kann man den immer, klar, du darfst nur nicht annehmen. Wenn du krank bist, bist du krank, egal was die sagen. Ich hoffe du hältst bis zum erfolgreichen Ende deiner Ausbildung durch, das ist eine schwere Situation und ich hoffe, du schaffst es mit Hilfe von Freunden immer wieder, dich aufzubauen.

    Kommentar von Kathrinjes Kathrinjes

    Achso nur zur Info, du kannst auch ohne Arbeitgeber zur Nachprüfung gehen, ob das was kostet oder wieviel, weiß ich nicht.

    Kommentar von bine1989 bine1989

    Danke!

  • 0
    Antwort von maussuam maussuam

    Ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien. Du musst garnichts unterschreiben.

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