Hallo an alle!
Ich bin
neu hier und benötige dringend Rat.
Bin in einer Ausbildung zur
Mediengestalterin und hab in 4 Wochen meine schriftliche Prüfung.
Anschließend gibt es noch eine praktische Prüfung.
Mein Chef möchte, dass ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe, der direkt nach meinem letzten Prüfungstag in Kraft tritt. Bis dahin weiß ich aber nicht, ob ich wirklich bestehe. Bereits erhalten habe ich auch ein Schreiben, was besagt, dass ich nach meiner Ausbildung aus wirtschaftlichen Gründen nicht übernommen werde.
Kann er mir diesen Aufhebungsvertrag aufdrängen - bzw. darf er das? (hinten rum habe ich erfahren, dass die Firma einen neuen Azubi einstellen möchte - kann das als Grund angegeben werden?)
Darf man das überhaupt einfach machen so direkt nach einer Prüfung und vor dem Ergebnis? Und wenn ja, welche Begründung muss man dann liefern?
Was passiert, wenn ich den Aufhebungsvertrag unterschreiben würde, aber durch die Prüfung falle?
Darf ich dann dennoch in der Winterprüfung wiederholen?
Brauche ich bis zum Nachholtermin einen neuen Betrieb? (meine Fehltage bis dato
sind von der Zahl her lächerlich)
Ich wäre euch wirklich dankbar, wenn der ein oder andere Tip kommen würde, oder mir jemand sagen kann, ob das rechtlich in Ordnung ist, was mein Chef da von mir will.
Tausend Dank schon mal!
Viele Grüße
Bine
Vielen Dank für diese Antwort!
Das mit dem Vertragsende wird auch so sein. Mein Vertrag läuft eigentlich bis 24.8. Die Prüfungsergebnisse werden aber bereits am 15.7. (so der derzeitige Stand) bekannt gegeben.
Mein Chef möchte mich aber quasi schon "vorher loswerden". Tag der Abgabe aller Prüfungsunterlagen ist am 9.6. Ab diesem Tag sollte dann der Aufhebungsvertrag gelten.
Darf mich mein Chef auch aufgrund des Kranks abmahnen und dann ggf. fristlos kündigen?
Das kann er nicht...der Vertrag ist gültig bis zum 24.8. oder eben bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses....da kann er sich auf den Kopf stellen...
Zu der Frage des Krankfeierns: wenn dein Chef die Krankmeldung anzweifelt, muß er sich an den medizinischen Dienst der Krankenkassen wenden.
Diese würden dich dann zu einer Untersuchung einladen, wo du erscheinen mußt. Bestätigt der Med. Dienst die Diagnose des Arztes ist die Sache wasserdicht.., falls nicht kann er sich vorbehalten dich abzumahnenn und zu kündigen...davon abgesehen, kann dein Chef dir jederzeit, unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist kündigen, egal, ob du krank bist oder nicht...er darf dir nur nicht wegen deiner Krankheit kündigen..
Ok. Danke schön!
Na ja.. Krankfeiern klingt immer so seltsam.. Ich war ja alles andere als arbeitsfähig gewesen. Und auch momentan fühle ich mich nicht wirklich fit um mich 8 Stunden meiner Ausbilderin auszusetzen - dennoch werde ich morgen einen neuen Start wagen.
Aber ok. Da weiß ich, was eventuell auf mich zukommen könnte.
Viele Grüße
Drücke dir auf jeden Fall für die Prüfung die Daumen!! Du wirst es sicher schaffen!!
Liebe Grüsse und schöne Feiertage!