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Aufhebungsvertrag nach 24 Jahren Beschäftigung

gefragt von sommerblume09 am 21.07.2009 um 14:20 Uhr

Mein Mann (39J. und 3-facher Familienvater) ist Kfz-Meister und bereits seit 24 Jahren bei einer Niederlassung eines großen Konzernes tätig. Seit einigen Jahren gibt es dort einen Geschäftsstellenleiter, den mein Mann auch privat kennt, da er aus demselben Ort wie wir ist.

Dieser mobbt jedoch meinen Mann seither und nun ist es soweit gekommen, dass mein Mann im "gegenseitigen Einvernehmen" einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen soll.

Welche Rechte hat er hier grundsätzlich ? Wie lange ist bei 24-jähriger Betriebszugehörigkeit normalerweise die Kündigungsfrist ? Hätte er evtl. Anspruch auf eine Abfindung und sollte er diese annehmen ? Wie wäre das dann mit einer Sperre bei der Agentur f. Arbeit?

Vielen Dank für die Hilfe!!


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Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 21. Juli 2009 14:21
5x
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Er sollte sich an die Gewerkschaft oder einen Anwalt für Arbeitsschutz wenden.

Kommentar von 1eaf878f0963b023df5a2448b481e042smallKittymogul am 21. Juli 2009 14:23

DH!!!

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 22. Juli 2009 13:15

Arbeitsrecht wär wohl besser.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 21. Juli 2009 14:40
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Dein Mann sollte sich nicht zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages überreden lassen.

Wenn man ihn nicht mehr beschäftigen will,dann soll die Firma ihm eine Kündigung zustellen.Dann gibt es im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag keine Sperre beim Amt.Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum Monatsende,da die Betriebszugehörigkeit erst ab der Vollendung des 25.Lebensjahres zählt.

Einen generellen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht.Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber eine Abfindung möglich.Dass sollte aber im Falle einer Kündigung mit einem Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht besprochen werden.


Sascher
beantwortet von Sascher am 21. Juli 2009 14:23
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Bei einem Aufhebungsvertrag hat er überhaupt keinen Anspruch auf eine Abfindung, aber der Arbeitgeber kann sie natürlich anbieten. Du kannst als Faustformel davon ausgehen, dass pro Jahr etwa ein halbes (in Einzelfällen auch ganzes) Monatsgehalt an Abfindung angeboten werden.

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 22. Juli 2009 13:12

Ohne Abfindung wird ja wohl kaum jemand unterschreiben.


tuppergirl
beantwortet von tuppergirl am 21. Juli 2009 14:24
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da kann ich Schinderhannes nur Recht geben!
Tip 1: Ich meine, dass eine gezahlte Abfindung auf ALG angerechnet wird
Tip 2: ich würde den Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnen (intuitiv)

Kommentar von 87a73daddebd4175e34986d199114d40smallminiwo am 21. Juli 2009 14:27

Auf ALG1 wird das nicht angerechnet,.. erst bei ALG2 wird gefragt wo das Geld geblieben ist :)

Kommentar von 21717670ef86e8086f351886aadcc86dsmalluwe8888 am 21. Juli 2009 14:28

jep, nie unterzeichnen, den neuen beim chef anzeigen , dieser ist verpflichtet, das mobbing abzustellen, tagebuch führen, wenn das nicht abgestelt wird, ist er mit 32.000 € Strafe dabei, schaum mal in´s Internet unter mobbing / Urteile

Kommentar von Schokolinda am 21. Juli 2009 14:31

ich würde den aufhebungsvertrag auch nicht unterschreiben, weil ich denke, damit steht man am ende dümmer da, als wenn sie einen entlassen würde. oder spektuliert ihr auf ein günstigeres arbeitszeugnis im falle einer aufhebungsvertrags?


erweh
beantwortet von erweh am 22. Juli 2009 13:11
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Hier gibt es mehrere Faktoren zu berücksichtigen.

  • Kündigungsschutz und damit Klage zieht nur wenn in der Firma (Du schreibst Niederlassung) mehr min. 10 Vollzeit-Beschäftigte arbeiten. Sollte die Niederlassung dem Konzern gehören, ist dies mglw der Fall.

  • Gibt es einen Bertriebsrat? Das währ der erste Ansprechpartner und er kann auf Wunsch Deines Mannes auch an den Verhandlungen teilnehmen.

  • Wo wohnt Ihr? In Hamburg sind Abfindungen von einem Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit die Regel, in München nur 1/2es.

  • Eine Sperrebeim A-Amt von 3 Monaten ist wahrscheinlich. Man kann allerdings den Vertrag so formulieren, daß es mglw durchgeht. ZB. " Aus betrieblichen Gründen auf Betreiben des Arbeitgebers "

  • Auf einem ordentlichen Zeugniss bestehen, am besten selber schreiben.

  • Wenn Ihr den Aufhebungsvertrag unterschreibt, sofort neu bewerben. Ich hab damals erstmal 1/2 Jahr Pause gemacht, dann wirds ungeheuer schwer.

  • Am besten prüfen ob Ihr den Chef wegen Mobbings verklagen könnt. wenn Ihr gewinnt dürfte der min versetzt werden. Kündigungs frist sind 5 Monate wie bereits @lenzing schrieb.

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 22. Juli 2009 13:51
Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 22. Juli 2009 14:20

OH, noch ganz wichtig, unbedingt auf Einhaltung der Kündigungsfrist achten.


anonym
beantwortet von Annaberg am 21. Juli 2009 14:21
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Er bekommt eine Sperre, außerdem ist die Kündigungsfrist mindestens 6 Monate.


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 21. Juli 2009 19:42
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Das ist mal wieder typisch.

Wenn er einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet wird er wohl für 3 Monate gesperrt.

Warum sollte er auch?

Wenn sie ihn loshaben wollen sollen sie ihn kündigen. Wenn dies getan wurde sofort zum RA und vors Arbeitsgericht um ein Kündigungsschutzverfahren einzuleiten.


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