Mein Mann (39J. und 3-facher Familienvater) ist Kfz-Meister und bereits seit 24 Jahren bei einer Niederlassung eines großen Konzernes tätig. Seit einigen Jahren gibt es dort einen Geschäftsstellenleiter, den mein Mann auch privat kennt, da er aus demselben Ort wie wir ist.
Dieser mobbt jedoch meinen Mann seither und nun ist es soweit gekommen, dass mein Mann im "gegenseitigen Einvernehmen" einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen soll.
Welche Rechte hat er hier grundsätzlich ? Wie lange ist bei 24-jähriger Betriebszugehörigkeit normalerweise die Kündigungsfrist ? Hätte er evtl. Anspruch auf eine Abfindung und sollte er diese annehmen ? Wie wäre das dann mit einer Sperre bei der Agentur f. Arbeit?
Vielen Dank für die Hilfe!!

Er sollte sich an die Gewerkschaft oder einen Anwalt für Arbeitsschutz wenden.

Dein Mann sollte sich nicht zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages überreden lassen.
Wenn man ihn nicht mehr beschäftigen will,dann soll die Firma ihm eine Kündigung zustellen.Dann gibt es im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag keine Sperre beim Amt.Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum Monatsende,da die Betriebszugehörigkeit erst ab der Vollendung des 25.Lebensjahres zählt.
Einen generellen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht.Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber eine Abfindung möglich.Dass sollte aber im Falle einer Kündigung mit einem Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht besprochen werden.
Bei einem Aufhebungsvertrag hat er überhaupt keinen Anspruch auf eine Abfindung, aber der Arbeitgeber kann sie natürlich anbieten. Du kannst als Faustformel davon ausgehen, dass pro Jahr etwa ein halbes (in Einzelfällen auch ganzes) Monatsgehalt an Abfindung angeboten werden.
erweh am 22. Juli 2009 13:12 Ohne Abfindung wird ja wohl kaum jemand unterschreiben.

da kann ich Schinderhannes nur Recht geben!
Tip 1: Ich meine, dass eine gezahlte Abfindung auf ALG angerechnet wird
Tip 2: ich würde den Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnen (intuitiv)
miniwo am 21. Juli 2009 14:27 Auf ALG1 wird das nicht angerechnet,.. erst bei ALG2 wird gefragt wo das Geld geblieben ist :)
uwe8888 am 21. Juli 2009 14:28 jep, nie unterzeichnen, den neuen beim chef anzeigen , dieser ist verpflichtet, das mobbing abzustellen, tagebuch führen, wenn das nicht abgestelt wird, ist er mit 32.000 € Strafe dabei, schaum mal in´s Internet unter mobbing / Urteile
ich würde den aufhebungsvertrag auch nicht unterschreiben, weil ich denke, damit steht man am ende dümmer da, als wenn sie einen entlassen würde. oder spektuliert ihr auf ein günstigeres arbeitszeugnis im falle einer aufhebungsvertrags?

Hier gibt es mehrere Faktoren zu berücksichtigen.
Kündigungsschutz und damit Klage zieht nur wenn in der Firma (Du schreibst Niederlassung) mehr min. 10 Vollzeit-Beschäftigte arbeiten. Sollte die Niederlassung dem Konzern gehören, ist dies mglw der Fall.
Gibt es einen Bertriebsrat? Das währ der erste Ansprechpartner und er kann auf Wunsch Deines Mannes auch an den Verhandlungen teilnehmen.
Wo wohnt Ihr? In Hamburg sind Abfindungen von einem Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit die Regel, in München nur 1/2es.
Eine Sperrebeim A-Amt von 3 Monaten ist wahrscheinlich. Man kann allerdings den Vertrag so formulieren, daß es mglw durchgeht. ZB. " Aus betrieblichen Gründen auf Betreiben des Arbeitgebers "
Auf einem ordentlichen Zeugniss bestehen, am besten selber schreiben.
Wenn Ihr den Aufhebungsvertrag unterschreibt, sofort neu bewerben. Ich hab damals erstmal 1/2 Jahr Pause gemacht, dann wirds ungeheuer schwer.
Am besten prüfen ob Ihr den Chef wegen Mobbings verklagen könnt. wenn Ihr gewinnt dürfte der min versetzt werden. Kündigungs frist sind 5 Monate wie bereits @lenzing schrieb.
erweh am 22. Juli 2009 13:51 Hier steht noch allerlei : http://arbeits-abc.de/abfindung-das-steht-ihnen-zu/
erweh am 22. Juli 2009 14:20 OH, noch ganz wichtig, unbedingt auf Einhaltung der Kündigungsfrist achten.
Er bekommt eine Sperre, außerdem ist die Kündigungsfrist mindestens 6 Monate.

Das ist mal wieder typisch.
Wenn er einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet wird er wohl für 3 Monate gesperrt.
Warum sollte er auch?
Wenn sie ihn loshaben wollen sollen sie ihn kündigen. Wenn dies getan wurde sofort zum RA und vors Arbeitsgericht um ein Kündigungsschutzverfahren einzuleiten.
DH!!!
Arbeitsrecht wär wohl besser.