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Aufhebungsvertrag mündlich vereinbart, muss ich dennoch zur Arbeit gehen?

Frage von omaliebmaedchen omaliebmaedchen

Hallo Zusammen,

ich habe mit dem AG telefonisch vereinbart, einen Aufhebungsvertrag zu Mitte des Monats, noch in der Probezeit, machen zu lassen, was auf beiderseitigem Einverständnis beruht. Hintergrund war, dass neben diesm Job noch ein 2.Job bestand, so dass beides durch zu viel Arbeitspensum u. Druck nicht mehr zu schaffen war u. körperliche und psych. Probleme nach sich zog. Nach dem Anruf, wolle der AG von sich hören lassen, ich bin danach aber nicht mehr die letzten beiden Tage zur Arbeit erschienen. Hätte ich gehen müssen(da für mich es aber mündlich bereits beendet schien?) Nachdem der Aufhebungsvertrag Tage später von mir unterschrieben war, sagte er mir rumdrucksend ins Gesicht, dass ich quasi dieses Jahr fast nicht bei der Arbeit war, da ich immer wieder krank war . Ob ich denn von dem ausgezahlten letzten Gehalt der an mich geht, für die EInrichtung etwas bar auf die Kralle spenden könnte. Wieviel sei mir überlassen. Aber? Was soll das? !!! Ist er im Recht? Dachte mich verhört zu haben aber können sie mich wegen evtl. unentschuldigtem Fehlen dran bekommen? Und kann mir jetzt nach Unterschreiben des Vertrages etwas passieren?

omaliebmädchen

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Antworten (3)

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    Antwort von puschel24 puschel24

    Wenn der AG die zwei Tage halt nicht bezahlt, kannst du sicher auch damit leben, aber noch eine Spende einfordern ist schon heftig. Dazu bist du nicht verpflichtet. Und da du da nu so wie so raus bist, ist es eh egal. Da ja das Arbeitsende schon vereinbart war, bleibt ihm das überlassen, ob er noch den Lohn zahlt oder nicht - für die strittigen Tage. Die Krankentage sind dabei außen vor, die fallen unter Lohnfortzahlung, auch in der Probezeit. Es sei denn, dass im Arbeitsvertrag andere Regelungen festgeschrieben sind. Aus der Praxis weiß ich, dass in den ersten vier Wochen eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausgeschossen werden kann. Danach gelten die gesetzlichen Regeln. Ich gehe davon aus, das dir nichts weiter passieren kann, außer eben, das er die 2 überfälligen 'Tage nicht bezahlt. - na und?! ;-o)))

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    Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Das Arbeitsverhältnis endet zu dem einvernehmlich und schriftlich geregelten Datum. Die mündliche Vereinbarung war noch nicht rechtlich verbindlich, so dass du noch hättest arbeiten müssen. Der AG kann die unentschuldigte Fehlzeit vom Gehalt abziehen. Mehr kann aber auch nicht passieren. Zu einer Abgabe (Spende) bist du keineswegs verpflichtet.

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    Antwort von packobello packobello

    In der Probezeit benötigt man keinen Aufhebungsvertrag....

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Man benötigt nie einen Aufhebungsvertrag.

    Kommentar von packobello packobellopackobello

    Das stimmt so nicht.

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