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Aufhebungsvertrag mit wiedereinstellungsanspruch während mutterschutz???

Frage von elvia022 elvia022

Hallo

Ich bin bis zum 2.11.2010 in Elternzeit. Jetzt will mein Chef mich dazu bewegen, einen Aufhebungsvertrag zur vermeidung ínnerbetriebliche Kündigungen, zu unterschreiben. Selbstverständlich bekomme ich ne abfindung. Ich bin 10 Jahre im Betrieb. Mein man arbeitet auch dort und wir haben 2 Kinder. Er würde mir sogar einen Wisch unterschreiben, in dem vermerkt wird, daß wenn die wirschaftliche Lage es zuläßt, ich zu den gleichen konditionen ab dem 3.11.2010, wieder eingestellt werde. Was muß in dieses Schreiben drin stehen? Kann ich mich darauf velassen? Ich weiß ich bin unkündbar, durch den Mutterschutz. Es geht nur darum, daß ich von der Personalliste verschwinde.

Er hat gedroht, wenn der sozialplan eingeht, dann werden zuerst die doppelverdiener, die beide im gleichen Betrieb arbeiten dran. Also wäre das dann mein man, oder kan ich dann auch noch selber kündigen? Viele Fragen ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

lg

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Antworten (8)

  • 4
    Antwort von bitmap bitmap

    ''in dem vermerkt wird, daß wenn die wirschaftliche Lage es zuläßt, ich zu den gleichen konditionen ab dem 3.11.2010, wieder eingestellt werde.''

    • Das Ding kannste dir ans Knie nageln. Dann läßt es eben zu dem Zeitpunkt die wirtschaftliche Lage nicht zu und damit ist die Firma schon ausm Schneider.

    ''Selbstverständlich bekomme ich ne abfindung.''

    • Die aufs ALG I angerechnet wird. Google mal nach § 143a SGB III. Und wenn du ihn nicht verstehst, kannst du gerne noch mal nachfragen.

    ''Was muß in dieses Schreiben drin stehen?''

    • Sowas sollte man den Fachmann (Anwalt) für Arbeitsrecht fragen, nicht anonyme user im internet.

    ''Kann ich mich darauf velassen?''

    • Mir wäre es zu riskant.

    Lasst euch nicht unter Druck setzen!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    @elvia022 (falls du hier nochmal reinschaust)

    Nicht von schöner Abfindung blenden lassen und nicht unter Druck setzen lassen, sondern mit einem Aufhebungsvertrag [ununterschrieben] zum Fachmann (= Fachanwalt für Arbeitsrecht) gehen und das Ding genau prüfen lassen bzw. sich zur Sachlage beraten lassen.

    Ja, das kostet Geld, aber dieses ist ganz sicher in so einer Lage nicht fehlinvestiert!

  • 3
    Antwort von Pianoman81 Pianoman81

    guter tipp: stell diese wirklich wichtige frage morgen untertags noch einmal. dann sind auch leute da, die das auch fundiert beantworten können. ich kenn mich leider nicht genug aus und gehe davon aus, dass es um diese zeit nicht viele ernsthafte antworten geben wird. alle gute!

  • 2
    Antwort von BerlinerMitHerz BerlinerMitHerz

    mach das ja nicht! wenn du schon 10 jahre da arbeitest bist du eh die letzte die gekündigt wird, ausserdem müsste ja jetzt eine premie anstehen, machen jedenfalls die meisten firmen nach 10 jahren so. wie auch immer, er möchte so oder so geldsparen klaro und dazu noch mit epressung, was ich an deiner stelle eh zur anzeige bringen würde.

  • 1
    Antwort von Rabbicook Rabbicook

    Auf keinen Fall
    Du bist im Mutterschutz, das bedeutet Dein Arbeitsvertrag ruht und Du bekommst nach Ablauf Deinen Arbeitsplatz wieder. Eine Kündigung ist unter normalen Bedingungen ausgeschlossen (wenn die Firma pleite geht hast Du Pech gehabt). Wenn Du den Aufhebungsertrag unterschreibst ist das wie wenn Du selbst kündigst. Selbst wenn sie Dich wieder einstellen sind die 10 jahre Betriebszugehörigkeit weg.

  • 1
    Antwort von doro05 doro05

    Die Konsequenzen für Dich sind so unübersichtlich, dass Du Dir anwaltlichen Rat holen solltest. Erst einmal ist aber eine Kündigung während der Elternzeit verboten. Sie ist nur möglich, falls dem Betrieb oder einem Teil des Betriebdes die Pleite droht oder wenn Du silberne Löffel geklaut hast. Aber auch in diesen Fällen muss das Landesamt vorher informiert werden und gibt dann eine schriftliche Entscheidung ab. Dann erst kann gekündigt werden. Du musst auf jeden Fall mit einer dreimonatigen Sperre des Arbeitsamtes rechnen. Die Abfindung wird auf das Arbeitslosengeld I angerechnet. In welcher Höhe weiß ich nicht. In dieser Zeit bist Du nicht versichert. Auch das ist zu klären.

  • 1
    Antwort von Siam1 Siam1

    In diesem Fall würde ich mich anwaltlich beraten lassen, da es um Eure Existenz /Familie geht. Aufhebungsverträge sind stest mit Vorsicht zu behandeln. Meistens verschlechtert sich die Position des A.nehmers. Anprüche auf staatl. Unterstützung werden geschmälert und es ist auch zu bedenken, wie die Abfindungen versteuert werden müssen oder verrechnet werden. Das mit dem Drohen hat ein bitterer Beigeschmack und zielt darauf ab Dich schnell zu entscheiden. Dies ist aber gründlich zu überlegen mit ausreichender Bedenkzeit,damit man falsche Entscheidungen nicht später bereut.

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    Suchworte in Google:“welche Nachteile hat der Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag“ oder:“Werden Abfindungen bei Aufhebungsvertrag auf das Arbeitslosengeld angerechnet“

    Zusammengefasst: man muss viele Punkte berücksichtigen, um die optimale Abfindung zu erzielen – wenn man den Arbeitnehmer vertritt.

    http://www.wdr.de/tv/ardrecht/fragen/index.phtml?key123=e9e84b15554bd2d5b48cc5051ee29a40

    Aufgrund der Gefahren, die für Arbeitnehmer/innen bei unüberlegtem Abschließen eines Aufhebungsvertrages bestehen, ist es wichtig sich beraten zu lassen. Im Gespräch mit dem Arbeitgeber sollte man sich ein Exemplar des Vertrages aushändigen lassen und um Bedenkzeit bitten. Keinesfalls sollte man sofort unterschreiben. Zu einem solchen Gespräch können Beschäftigten gem. § 81 BetrVG ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen.

    http://netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/5einstellungversetzungabmahnungkndigung/52kndigung/5210wasisteinaufhebungsvertragwelchefolgenhater.html

    http://www.aufhebungsvertrag.de/muster-aufhebungsvertrag/index.htm (empfehlenswerte Seite)

    Seit dem 01.01.2006 gibt es keinen steuerlichen Freibetrag für Abfindungen Seit dem 01.01.2006 sind Abfindungen komplett steuerpflichtig. jedoch >>>>http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_zeitschrift.php/_c-560/_nr-107/_p-2/i.html Abgesehen von den Fällen einer gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist eine Abfindung nur steuerfrei, wenn der Arbeitgeber veranlasst hat, das Beschäftigungsverhältnis zu beenden.

    Wird die Kündigungsfrist eingehalten, bleibt für eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld kein Raum

    http://www.dr-hildebrandt.de/abfindung/abfindung_20.htm

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    und last not least: Herzlichen Gückwunsch zum Nachwuchs!

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    wewewe.aufhebungsvertrag.de

  • 1
    Antwort von Dummnudel Dummnudel

    Der versucht Dich übers Ohr zu hauen. Der will Dich los werden. Unterschreib blosss nicht, der kann Dich nach 10 Jahren nicht einfach raus schmeisen, der Sozialplan sieht was anderes vor! Schalte notfalls einen Anwalt ein und erläutere ihm die Sache und ja - stell diese Frage nochmal am Tag, wenn es noch mehr Leute lesen!

  • 0
    Antwort von kunstix kunstix

    Es sieht ganz so aus, als würde Dein Chef Dich nicht einfach unter Druck setzen, sondern sogar mit der Entlassung von sog. Doppelverdienern erpressen.
    Du solltest nichts dergleichen unterschreiben. Beanspruche einfach den gesetzlich geregelten Mutterschutz, dann bist Du auf der sicheren Seite.

    Was man zum Mutterschutz wissen sollte, findest Du hier zusammengefasst http://www.familie.de/schwangerschaft/artikel/mutterschutz-kurz-zusammengefasst/

    Falls Dein Chef weiterhin unlauteren Druck aufbaut, solltest Du einen Anwalt bemühen.

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