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Aufhebungsvertrag mit Abfindung wird dies bei ALG 1 angerechnet?

Frage von spatzilein spatzilein

Hallo alle zusammen, Ich (51 jahre) habe nach 23 Jahren mit 70% Schwerbehinderung einen Aufhebungsvertrag(zunächst noch Entwurf) angeboten bekommen. Eine Freistellung von 8 Monaten(mit vollem Gehalt plus 20 000 Euro abfindung brutto. Es kann leicht sein, das ich danach ALG1 beanspruchen müsste. Wird eine Abfindung bei ALG1 angerechnet? ist mit dieser Freistellung die Kündigungsfrist eingehalten? Kann eine Abfindung in Schmerzensgeld umgewandelt werden, damit man dafür keine Steuern zahlen muss? Habe mich mal so durchgelesen, was sehr verwirrend ist. Laut Anwalt dürfte man mir die Abfindung nicht anrechnen. Was ist aber wenn doch? Mit einem Rechner für Abfindungszahlungen sah ich, das es fast 8 000 Euro sind, die dann an Steuern wegfallen. wer kann mir dazu näheres sagen?

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Antworten (5)

  • 1
    Antwort von Siam1 Siam1

    Aufhebungsvertrag und Schwerbehinderung

    Wenn ein schwerbehinderter Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, verzichtet er auf den besonderen Kündigungsschutz, der ihm nach dem Schwerbehindertengesetz zusteht. Denn die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zu einer Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ist nur erforderlich, wenn das Arbeitsverhältnis auf Wunsch des Arbeitgebers beendet werden soll.

    Vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages sollte der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung hören. Aber auch dem schwerbehinderten Arbeitnehmer ist zu raten, vor einer derartigen Entscheidung sich mit der Hauptfürsorgestelle und dem Arbeitsamt in Verbindung zu setzen und sich darüber beraten zu lassen, welche Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für ihn am günstigsten ist.

    http://www.integrationsaemter.de/webcom/showzeitschrift.php/c-560/nr-107/p-2/i.h...

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    Aufgrund der Gefahren, die für Arbeitnehmer/innen bei unüberlegtem Abschließen eines Aufhebungsvertrages bestehen, ist es wichtig sich beraten zu lassen. Im Gespräch mit dem Arbeitgeber sollte man sich ein Exemplar des Vertrages aushändigen lassen und um Bedenkzeit bitten. Keinesfalls sollte man sofort unterschreiben. Zu einem solchen Gespräch können Beschäftigten gem. § 81 BetrVG ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen. http://tinyurl.com/ah9j5s

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    Wird die Kündigungsfrist eingehalten, bleibt für eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld kein Raum

    http://www.dr-hildebrandt.de/abfindung/abfindung_20.htm

    siehe auch: >>> http://www.karent.de/Abfindungen.429.0.html deshalb sollte der Personalleiter zusätzlich zum Abfindungsvertrag eine förmliche Kündigung aushändigen, damit der Gekündigte Arbeitslosengeld in voller Höhe erhält.

    Formfehler bei Abfindungen vermeiden:

    >>>http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Abfindung/1100355/1100355/

    Leider kann ich den Link nicht merh finden, habe aber gelesen, dass Arbeitsämter dazu verpflichtet sind den Arbeitsnehmer in Abfindungsfragen zu beraten, damit er keine Verluste daraus erleidet > Sperre

    auch aus diesem Grunde: Während der Sperrzeit werden vom Arbeitsamt keine Sozialabgaben geleistet. Es sollte sich daher jedenfalls um Krankenversicherungsschutz gekümmert werden !

    http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-sperrzeit_arbeitsamt.htm

    Du hast schon recht, es ist ein Dickicht von Gesetzen und sich darin zurechtzufinden? Als Laie nicht zu schaffen. Ich habe bei meinen Ausführungen mehr Wert darauf gelegt, Dir Tipps zu geben, wie Du Hilfe finden kannst und auch Anspruch darauf hast, damit Du in Deinen Entscheidungen Dich nicht alleine gelassen fühlst. Auch wäre es überlegenswert einer Mitgliedschaft/Gewerksschaft beizutreten.

    Kommentar von spatzilein spatzilein

    Hallo Siam, es geht seid 2 Jahren hin und her und daher musste ich sogar eine Klinikbehandlung (psychosomatisch) auf mich nehmen. Das Integratrationsamt habe ich informiert und auch mit meinem Anwalt gesprochen.Meine Forderung waren 2 Jahre Freistellung plus Abfindung, damit ich das alles noch ein wenig rauszögern könnte, was EU betrifft. Bisher hies es, das die Freistellung 11 Monate sein wird und in dieser auch die Kündigungsfrist von 6 Monaten eingehalten werden würde.Bei einem Auflösungsvertrag wird eben keine fristgerechte Kündigung ausgestellt, da sich beide Seiten bereit erklären den Vertrag zu lösen. Eine Unterschrift habe ich zwar noch nicht geleistet, aber mein bisher erhaltenes ALG1 still legen lassen, da ja die Freistellung ab 1.5.09 anfangen würde. Mein Arbeitgeber hat sich auf keinerlei zusätzliche Forderung eingelassen und eine Weiterarbeit in der Firma kann ich einfach nicht mehr, dazu ist zuviel vorgefallen. vielen vielen Dank für die vielen auch sehr nützlichen Tipps l.G.Spatzilein

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    Dann wüsste ich auch nicht wie man noch an Infos kommen kann. Diese Seite kann ich Dir noch empfehlen, hier werden die Fragen ernsthaft beantwortet. Wäre überlegenswert sich dort zu registrieren.

    http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/

    Was ich nicht verstehe, Du schreibst: "Bei einem Auflösungsvertrag wird eben keine fristgerechte Kündigung ausgestellt, da sich beide Seiten bereit erklären den Vertrag zu lösen." Gerade, das soll man doch tun...unter Einhaltung der Kündigungsfrist, wie von dr.hildebrandt,karent beschrieben. Frag noch mal bei Deinem Anwalt nach. Der muss es doch wissen, wie das in den Links (Formfehler vermeiden),die ich Dir mitgegeben habe, zu verstehen ist.

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/1997.htm>> wie ich aber hier entnehmen kann, schützt ein Abwicklungsvertrag (wie in den anderen Links empfohlen) nicht vor Sperre. Insofern, muss auch die Arge diese Frage für dich beantworten können.

  • 1
    Antwort von BirgitAltmann BirgitAltmann

    warum willst du den Aufhebungsvertrag annehmen? wenn du Schwerbehindert bist und der Betrieb über 10 Beschäftigte hat, gilt für dich ein besonderer Kündigungsschutz. Ja die Abfindung wird angerechnet - kommt aber auch auf die Höhe an. Befrag dich doch mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht oder beim arbeitsgericht

    Kommentar von spatzilein spatzilein

    es gibt seid 2 Jahren nur Ärger und jetzt ist es so , das ich psychisch so am Ende bin, das ich dies alles nicht mehr aushalte Der Anwalt meinte, das der Aufhebungsvertrag so in Ordnung wäre, aber jeder sagt dazu was anderes und das macht mich dann wieder stuzig

    Kommentar von BirgitAltmann BirgitAltmannBirgitAltmann

    frag mal beim AA nach, die sagen dir sicher auch was angerechnet wird und was nicht. Außerdem solltest nachfragen, ob du bei dem Aufhebungsvertrag mit Sperren rechnen müsstest. Die sind in der Regel sehr nett und geben auskunft - also zumindest bei uns;) Es tut mir leid, dass bei dir das Arbeitsklima so shit ist.

    Kommentar von WilliWinzig WilliWinzigWilliWinzig

    Bei ALG1 wird nichts angerechnet, erst bei ALG2 also Hartz4

  • 1
    Antwort von WilliWinzig WilliWinzig

    Dein Vermögen, gleich welcher Art, wird nicht bei Alg1 angerechnet, sondern nur bei Hartz4

    Kommentar von spatzilein spatzilein

    genauso habe ich es gelesen, aber wie du siehst, gibt es sehr viele Aussagen darüber

  • 1
    Antwort von Tigrib27 Tigrib27

    Angerechnet wird es nicht, aber Du wirst 3 Monate gesperrt, als hättest Du selbst gekündigt. Ja Steuer nimmt auch eine Menge weg, das mit den 8.000 könnte hinkommen. Mit Schmerzensgeld kenne ich mich nicht aus.

    Kommentar von WilliWinzig WilliWinzigWilliWinzig

    Eine Abfindung wird nicht so sehr besteuert....Ich habe vor 5 Jahren eine Abfindung von 17000€ bekommen und ca. 900€ Steuern darauf bezahlt

    Kommentar von spatzilein spatzilein

    hm,mein Anwalt sagte auch das es keinerlei Sperre dafür geben darf

  • 1
    Antwort von Niklaus Niklaus

    Abfindungen werden versteuert. Man kann hier die Fünftelregelung in Anspruch nehmen, das reduziert die Szeuer etwas. Aber ich glaube auch, das du bei einem Aufhebungsvertrag erstmal eine Sperre von ALG1 bekommst.

    Kommentar von WilliWinzig WilliWinzigWilliWinzig

    Das war doch gar nicht die Frage

    Kommentar von spatzilein spatzilein

    nach der neuesten berechnung sind es fast 8000 Euro die an Steuer einbehalten werden, bei einer 5telregelung ein klein bisschen weniger, das konnte ich schon im Vorfeld rausfinden laut Anwalt gäbe es keine Sperre?

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