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Aufhebungsvertrag in DE unterschieben! Ab 01.02.2012 Anstellung in CH. Was passiert dazwischen?

Frage von Plastikman99 Plastikman99

Hi Com!

Ich habe am 24.12.11 zum 31.12.11 in Absprache mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Ab dem 01.02.2012 beginne ich eine neue tätigkeit in der Schweiz und wandere im Januar aus. Das ich für den Monat Januar kein Arbeitslosengeld bekomme war mir klar und ist auch unrelevant. Aber wie schaut das mit meiner Sozialversicherung und Krankenversicherung aus? Muss ich mich jetzt im Januar Arbeitslos melden und bekomme ich dann den Versicherungsschutz? Oder muss ich die Beiträge selber zahlen? Oder kann ich für den Monat auch einfach auf den Versicherungsschutz verzichten? Drauf verzichten wollte ich eigentlich icht da ich mich im Januar noch mal einem kompletten check inkl. Impfungen usw. Unterziehen wollte. Wie verhält sich das nun?

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Antworten (6)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    bei einer Sperrzeit zahlt die Arbeitsagentur erst ab Beginn des 2. Monats der Sperrzeit Beiträge an die Krankenkasse: § 5 Absatz 1 Nr. 2 SGB V

    Bis zum 23. Geburtstag kann man aber kostenlos über die Eltern versichert werden. Bei der Versicherung über den Ehegatten gibt es keine Altersgrenze.

    Sonst besteht nach § 19 SGB V ein Leistungsanspruch ohne Beitragszahlung. Wichtig ist, dass man aufgrund des Bruttoverdienstes bis zum 31.12. krankenversicherungspflichtig ist.

    In der Schweiz sollte man beachten, welchen Tarif man dort wählt. Wenn man einen Mondial-Tarif wählt, kann man sich bei einer Rückkehr nach Deutschland ggf. nur bei einer Privatversicherung versichern.

    Gruß

    RHW

    Kommentar von Plastikman99 Plastikman99

    Also habe ich lt. §19 noch einen Monat Kündigung anspruch auf Leistung. Somit brauche ich mich nicht selber für den Moamt versichern und auch nichts dafür bezahlen. Richtig?

    Kommentar von Plastikman99 Plastikman99

    Wurde mir gerade Telefonisch von der Krankenkasse bestätigt! Danke!

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    Danke für den Stern!

    Wichtig ist, dass im Januar keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (auch kein 400-Euro-Job).

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    Antwort von DerHans DerHans

    Im Januar bekommst du wegen Sperrzeit kein AlG musst dich also selbst freiwillig versichern. ca 163,00 €. Da Versicherungspflicht besteht, kannst du nbicht einfach auf die Krankenversicherungsmitgliedschaft verzichten. Was wäre wenn du ernsthaft krank wirst, soll dann der Steuerzahler für dich aufkommen?

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    Antwort von Ryan2210 Ryan2210

    Empfehle eine Mitteilung an das Amt, damit Sie u. a. keine Lücken bei der nachzuweisenden Tätigkeitsbiographie bzgl Ihrer gesetzl Altersversorgung haben. Zwecks Erkrankungsvorsorge etc. schliessen Sie sich direkt mit Ihrer bisherigen Krankenkasse kurz, welche normalerweise unmittelbar den durch Sie zu zahlenden Beitrag errechnet

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    Antwort von bmw54 bmw54

    Selbst wenn Du Dich jetzt beim Arbeiitsaamt meldest, wärst Du erst mit der 1. Zahlung versichert, da Du bedingt duch Auflösungsvertrag aber keine Zahlung erhälst, bist Du auch nicht versichert.

    Du kannst Dich aber freiwillig versichern lassen, die Kosten trägst Du. Ein Rechenexempel, was ist teurer, Check und Impfungen oder der Beitrag für die Krankenkasse......

    Kommentar von Kunterbunt23 Kunterbunt23Kunterbunt23

    Stimmt nicht. Selbst bei einer Sperrzeit wird man krankenversichert. Die Meldung dafür erstellt das Arbeitsamt per Datenfernübertragung an die Krankenkasse. Wenn dem Fragresteller nur die Versicherung wichtig ist, sollte er Alg beantragen, selbst wenn er im Januar nichts erhält.

    Kommentar von Plastikman99 Plastikman99

    Also bin ich sobald ich mich Arbeitslos gemeldet habe Versichert? Muss ich unbedingt etwas in die Rentenkasse einzahken oder kann ich das auch lassen? Ich will in der Schweiz eh privat vorsorgen.

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    Antwort von brummhummel brummhummel

    Du musst dich Arbeitslos melden - auch wenn du nichts kriegst (nimm am besten den neuvertrag zur Arge mit) . Dann solltest du für diese Zeit dich unbedingt eine Krankenversicherung abschliessen und auch ein paar euro für dein Rentenkonto über haben - das dir keine Lücke entsteht . Und nun viel Spaß in der Schweiz.

    Kommentar von Kunterbunt23 Kunterbunt23Kunterbunt23

    Aber das Arbeitsamt meldet ihn doch bei der Krankenkasse ab Beginn der Sperrzeit an, somit gilt er als versichert, selbst wenn sein bewilligtes Alg aufgrund Sperrzeit erstmal nicht erhält.

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    Antwort von hartycat hartycat

    du musst dich auf jeden Fall arbeitslos melden damit der Versicherungsschutz weiter besteht. Im übrigen Impfungen musst du privat zahlen.

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