Hi Com!
Ich habe am 24.12.11 zum 31.12.11 in Absprache mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Ab dem 01.02.2012 beginne ich eine neue tätigkeit in der Schweiz und wandere im Januar aus. Das ich für den Monat Januar kein Arbeitslosengeld bekomme war mir klar und ist auch unrelevant. Aber wie schaut das mit meiner Sozialversicherung und Krankenversicherung aus? Muss ich mich jetzt im Januar Arbeitslos melden und bekomme ich dann den Versicherungsschutz? Oder muss ich die Beiträge selber zahlen? Oder kann ich für den Monat auch einfach auf den Versicherungsschutz verzichten? Drauf verzichten wollte ich eigentlich icht da ich mich im Januar noch mal einem kompletten check inkl. Impfungen usw. Unterziehen wollte. Wie verhält sich das nun?
Also habe ich lt. §19 noch einen Monat Kündigung anspruch auf Leistung. Somit brauche ich mich nicht selber für den Moamt versichern und auch nichts dafür bezahlen. Richtig?
Wurde mir gerade Telefonisch von der Krankenkasse bestätigt! Danke!
Danke für den Stern!
Wichtig ist, dass im Januar keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (auch kein 400-Euro-Job).