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Aufhebungsvertrag/eigene Kündigung während der Elternzeit

Frage von Mietefreiburg Mietefreiburg

Bin seit 8 Monaten Mutter und denke über die Kündigung bzw. einen Aufhebungsvertrag bei meinem bisherigen Arbeitgeber nach.

Gründe: 1. Ich arbeite ca. 30 km von meinem Wohnort entfernt und habe keinen PKW. Auch mein Mann arbeitet 50 km von unserem Wohnort entfernt. Somit ist niemand bei unserer Tochter vor Ort. 2. Überstunden waren an der Tagesordnung. Somit war ich von 7 - 19 Uhr außer Haus. Eine Änderung der Arbeitszeiten kann ich mir bei diesem Arbeitgeber auch künftig nicht vorstellen. Klar - eigenes Problem. Aber auch Druck des Arbeitgebers. 3. Eine Teilzeitbeschäftigung kommt für mich nicht in Frage, da der Verdienst in etwa die KITA-Kosten decken würde.

Meine Fragen: 1. Gibt es Gründe, welche eine eigene Kündigung bzw. einen Aufhebungsvertrag rechtfertigen und die Arbeitslosengeld-Sperre nicht in Kraft tritt? 2. Ich bekomme noch 3 Monate (bis einschl. Oktober) Elterngeld. Wenn die Kündigung/der Aufhebungsvertrag ab August gilt, hat das Einfluss auf das Elterngeld?

Vielen Dank!

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Antworten (4)

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Warum bleibst Du nicht bis Ende des dritten Jahres in Elternzeit und entscheidest Dich dann erst? Wer weiß, was sich bis dahin alles in der Firma getan hat...

    Achso, und Arbeitslosengeld gibt es nur, wenn Du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. D.h. wenn die Betreuung von dem Zwerg nicht gesichert ist, gibt es auch kein Geld.

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    Antwort von marleah marleah

    ich an deiner stelle würde einfach die drei jahre eltern zeit nehmen, und warten was passiert. wenn dein arbeitgeber dich loswerden will dann kommt er von selber fragen.ansonsten frag am besten beim arbeitsamt(Bundesagentur für arbeit oder einen Anwalt für Arbeitsrecht) Ich habe dann in der elternzeit ein 2. kind bekommen und dann auch wieder mutterschutz geld etc. bekommen

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    Antwort von moon73 moon73

    Erst kündigen wenn du NICHT mehr in der Elternzeit bist, vorher bringt dir das nur Nachteile und keinerlei Vorteile.

    Bevor du selbst kündigst, mußt du dann auch beim Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit stellen, sonst sieht das AAmt das nicht als Grund an.

    Und besser ist: Vereinbare mit dem Arbeitgeber, dass er dich kündigt, wenn er das nicht macht,dann brauchst du gute Gründe damit du keine Sperrzeit bekommst:

    Gründe wären, dass der Job , so wie er jetzt ist, sich mit einem Kind nicht mehr vereinbaren lässt, weil der Arbeitsweg zu lang ist, du keine Kinderbetreuung hast oder kein Auto mehr um die Arbeitsstelle zu erreichen..

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    Antwort von michael66869 michael66869

    lass dich lieber kündigen, denn bei einem aufhebungsvertrag oder wenn du selber kündigst, bekommst du riesenärger mit dem arbeitsamt, die können dir dann sogar die leistung für einen bestimmten zeitraum verweigern.

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