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Aufhebungsvertrag, betriebsbedingte Kündigung und Kündigung während der Probezeit. Sperre beim AA?

Frage von can1984 can1984

Hallo Leute,

ich war über 10 Jahre in meiner alten Firma beschäftigt und wäre Ende diesen Jahres wegen ihrem Sozialplan gekündigt worden. Ich habe vor einen Monat einen neuen Arbeitsvertrag ( unbefristet ) mit 6 Monate Probezeit unterschrieben am 17.05.2011 und am selben Tag auch mein Aufhebungsvertrag bei meinem alten Arbeitgeber. Ich habe trotz dem Aufhebungsvertrag paar Tage danach eine betriebsbedingte Kündigung erhalten von meinem alten AG. Nun bin ich krank und mein neuer Arbeitgeber hat mich fristgerecht gekündigt. Meine Frage ist krieg ich beim Arbeitsamt eine Sperre deswegen, wegen der kurzen Beschäftigung???? war grad mal ein Monat beim neuen Arbeitgeber.

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Rob951 Rob951

    Hi,

    ja für den Abschluss des Aufhebungsvertrag (ist wie eine Eigenkündigung zu werten) kann eine Sperrzeit eintreten. Dies ist aber nur der Fall, wenn zwischen den letzten beiden Beschäftigungen eine Zeit der Arbeitslosigkeit entstanden ist.

    Im Übrigen sit der Abschluss eines Aufhebungsvertrages während der Probezeit sehr merkwürdig.

    Kommentar von can1984 can1984

    Den Aufhebungsvertrag hab ich bei meinem alten AG unterschrieben und paar tage danach hab ich eine betriebsbedingte Kündigung erhalten. Ohne das ich Arbeitslos war hab ich sofort danach beim neuen AG angefangen und wurde dann krank und darauf hab ich eine fristgerechte Kündigung erhalten.

    Kommentar von Rob951 Rob951Rob951

    Da die Beschäftigungen somit nahtlos ineinander übergehen hast keine Sperrzeit zu befürchten.

    Kommentar von Rob951 Rob951Rob951

    danke für den Stern

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    Antwort von peterklaus57 peterklaus57

    Weswegen solltest Du eine Sperre bekommen? Nur wenn Dir verhaltensbedingt gekündigt wird. Eindeutig hier noch einmal nachzulesen http://www.arbeitsagentur.de/nn_25642/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/....

    Kommentar von Rob951 Rob951Rob951

    Es geht um den Aufhebungsvertrag. Dies stellt ein versicherungswidriges Verhalten dar, wenn eine Arbeitslosigkeit zwsichen den letzten beiden Beschäftigungen entstanden ist (das heißt dass die Beschäftigungen nicht lückenlos ineinandergreifen).

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