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Aufhebungsvertrag angeboten bekommen: Wann zum Arbeitsamt?

Frage von sumpfbub sumpfbub

Wenn man einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommt und nicht unterschreibt, soll man dann schon zum Arbeitsamt, damit man keine Frist verpasst?

Oder muß man damit warten, bis eine schriftliche Kündigung erfolgt ist?

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Antworten (3)

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Zum Arbeitsamt musst du sobald, du von der drohenden Arbeitslosigkeit weißt. Der Sinn liegt darin, dich möglichst nahtlos vermitteln zu können. Du kann also gar nicht früh genug zum Arbeitsamt gehen. Denk daran, dass ein Aufhebungsvertrag ebenso zu einer Sperrfrist führt, wie eine Eigenkündigung.

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    Antwort von WilliamWallace WilliamWallace

    Wann endet denn dein Arbeitsvertrag? Du bist ja also noch nicht gekündigt und hast den Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben?

    Theoretisch ist es immer wichtig sich schnellst möglich arbeitssuchend zu melden, damit man später keine Sperrzeiten bekommt. d.h. innerhalb 3 Tagen nachdem du erfahren hast, dass du arbeitslos werden wirst. Du kannst dich auch ganz einfach online arbeitssuchend melden - dann hast keinen Stress und bekommst automatisch nen Beratungstermin bei der Arbeitsagentur. Das würd ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen. Jeder kann sich jederzeit arbeitssuchend melden.

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    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Das Angebot eines Aufhebungsvertrages ist noch keine Kündigung; daher solltest du warten, bis du etwas Schriftliches in der Hand hast. Alles andere kann nur zu Problemen führen und schlafende Hunde wecken oder verwirren.

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