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aufhebungsvertag

Frage von Nicole2904 Nicole2904

OP an beiden Knien.bin seit einem Jahr krank und werde balt abeitslosengeld 1 bekommen,da das krankengeld aus laufen tut.da ich meine wohnung nicht mehr halten konnte,da das krankengeld zu wenig war,zu mein lebenspartner gezogen.meine arbeits stelle ist nun 250-300 km weit weg und in ein anderem bundesland,kann durch meine krankheit teilweise garnicht oder kurze strecken fahren....

kann ich ein auffhebungsvertag machen ohne eine spärre zu bekommen und was kann ich machen wen mein abeitgeber diesen nicht unter schreiben will

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Antworten (6)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von amigo06 amigo06

    Wenn die 78 Wochen Krankengeld abgelaufen sind und du noch nicht wieder arbeitsfähig bist, kann dich der AG sowieso kündigen.

    Kommentar von Nicole2904 Nicole2904

    Hallo

    ja das hat meine kranken kasse auch zu mir gesagt,das die mir das auch schrieftlich geben könnten das ich den aufhebungsvertrag machen kann ohne spärre muss,aber erst zum amtsarzt

    Kommentar von Nicole2904 Nicole2904

    wie jetzt? wie geht das den,das die AG sie kündigen bitte um antwort

  • 3
    Antwort von hopskaese hopskaese

    mit einem aufhebungsvertrag bekommst du definitiv eine sperre von 3 monaten.....

    gesperrt wird man nur nicht, wenn man gekündigt wird

  • 1
    Antwort von Litizicke Litizicke

    warum willst du einen aufhebungsvertrag machen in deiner situation, bist du verrückt. laß den vertrag bestehen, du kannst eh grad nicht zur arbeit, bist also krankgeschrieben und irgendwann werden sie dir kündigen

    Kommentar von Nicole2904 Nicole2904

    hallo ich werde auf keinen fall gekündigt,das steht schon fest

  • 1
    Antwort von noraruth noraruth

    Überlasse das kündigen deinem Arbeitgeber, solange du krank bist, solltest du daran selbst nichts ändern. Das kommt schon noch, der Arbeitgeber macht das dann schon, wenn es geht. Dann hast du auch "arbeitsamtstechnisch" nichts zu befürchten.

  • 0
    Antwort von kraehenruf kraehenruf

    Nein, auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben; damit handelst Du Dir eine dreimonatige Sperre ein. Wende Dich an den Sozialverband. Oder such Dir eine Beratungsstelle, die Arbeitslose kostenlos berät. Gute Besserung

  • 0
    Antwort von Piri04Piri Piri04Piri

    Entweder du wartest, bis der Arbeitgeber dir kündigt, oder du bietest ihm einen Aufhebungsvertrag an und bittest um eine Abfindung. Wenn die Abfindung dann drei Monatslöhne hoch ist, kann das Arbeitsamt dich 3 Monate sperren, ohne, dass du weniger Geld hast.

    Kommentar von Nicole2904 Nicole2904

    ab findung werde ich nie bekommen auch wen ich 5 jahre für ihn arbeit,der hätte mich auch schon kündigen können aber ,er ruft nur an um zu erfahren wann ich wieder arbeiten komme

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