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aufhebungsbescheid vom arbeitsamt

Frage von badewasser badewasser

hatte gerade den brief im briefkasten. ab dem 23.03.09 wird mein arbeitslosen geld aufgehoben weil ich mutterschaftsgeld bekomme. das mutterschaftsgeld kommt doch von der krankenkasse oder? also da habe ich es zumindest beantragt. aber in diesem brief steht jetzt drin, das ich nicht mehr versichert seie. was mache ich jetzt? gehen die 130euro mietszuschuss vom sozialamt auch weg? bin seid dezember arbeitslos und jetzt im 8ten monat schwanger

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Antworten (4)

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    Antwort von Trinchen2001 Trinchen2001

    Das Arbeitsamt zahlt für dich keine Krankenversicherung mehr, weil du jetzt beitragsfrei versichert bist da du ja aktuell im Mutterschutz und anschließend im Erziehungsurlaub bist. Der Mietzuschuss hat mit der Leistung vom Arbeitsamt nichts zu tun - das ist ne Leistung vom Landratsamt, dort kannst du schon hingehen und dir nen neuen Antrag holen, denn wie dir ja bereits geschrieben wurde hast du voraussichtlich nach der geburt einen höheren Anspruch (1. weil eine person mehr im haushalt und 2. weil dein Erziehungsgeld höchstwahrscheinliche niedriger sein wird wie das bisherigen einkommen)

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    Antwort von miniwo miniwo

    ALG gibts nimma weil Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und Krankenversichert müsst du automatisch weiter sein bis zum Ende des Erziehungsurlaubs

    Kommentar von badewasser badewasserbadewasser

    ja und wo erkundige ich mich jetzt? nicht das ich am ersten ohne was da stehe? beim sozialamt oder wie?

    Kommentar von kasi74 kasi74kasi74

    Ruf deine Krankenkasse an, die können dir den weiteren Weg erklären was deine Versicherung betrifft.

    Kommentar von miniwo miniwominiwo

    Krankenkasse und wenn Du kein Geld hast sonst ,weil alleine vielleicht, dann noch beim Sozialamt. Aber erst ma die KK anrufen

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    Antwort von kasi74 kasi74

    Nein es geht nur das Arbeitslosengeld weg und du musst diesen Schrieb bei deiner Krankenkasse vorlegen, da die Familienverhältnisse sich nun ändern du bist dann über deinen Mann familienversichert. Keine Angst in Deutschland gibt es seid letztem Jahr keine Menschen mehr die nicht krankenversichert sind, ist Pflicht geworden lt. Gesetz. Dein Mietzuschuss bleibt dir, er kann sich sogar nach der Geburt erhöhen, du musst einen neuen Antrag stellen, weil du ja in einem Monat mit einer Person mehr dort wohnst :-) Drück dir ganz doll die Daumen und alles gute für dein Familie.

    Kommentar von badewasser badewasserbadewasser

    ok danke. es geht mir ja auch nur darum, das der kleine in 3wochen per kaiserschnitt geholt wird und ich wöchentlich ins krankenhaus muss nicht das die mich nicht mehr behandeln. naja mann habe ich keinen, aber ich werd mit dem schreiben morgen früh mal zum sozialamt gehen und zur krankenkasse. war jetzt nur ein wenig schockiert und das arbeitsamt hilft ja einen immer so toll :(

    Kommentar von Maya1998 Maya1998Maya1998

    Ja, eine KV ist Pflicht, das heißt aber nicht, dass man die immer bezahlt bekommt;O) U.U. muss man das selbst bezahlen...Und wenn sie keinen Man hat? Über wen ist sie denn dann versichert?

    Kommentar von badewasser badewasserbadewasser

    maya: und von was soll ich es bitte bezahlen? also muss ich verrecken oder wie?

    Kommentar von kasi74 kasi74kasi74

    Sie wird dann übers Sozialamt versichert. Ich weiss ja nicht, wie alt du bist, aber es gibt sogar extra Berater zumindest bei uns in Norddeutschland für Personen, die unter 25 sind. :o). Dazu kommt, dass der Vater des Kindes ja auch noch Unterhaltsgeld zahlen muss, was auch mit angerechnet wird und wenn er nicht zahlen kann, musst du einen Unterhaltsvorschuss beim Sozialamt beantragen. (Hab ich auch ;-))Achja und wenn das Geld nicht ausreicht und du unter dem Mindestsatz liegst, kannst du auch noch Sozialhilfe beantragen. Als Tip geh zu einer Caritaseinrichtung hört sich immer doof an, aber die kennen sich bestens aus und beraten dich kostenlos, ausserdem kann man dort Gruppen finden, die in der gleichen Situation sind wie du.

    Kommentar von PeterVog PeterVogPeterVog

    so nicht ganz richtig ^^ aber von Trinchen2001 passt das : D

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    Antwort von Besserwisser1a Besserwisser1a

    Auf dem Schreiben ist doch bestimmt der Kontakt der/des Sachbearbeiters/-in angegeben!?! Einfach mal anrufen und fragen. Der/die wird es wissen.

    Kommentar von badewasser badewasserbadewasser

    so schlau war ich auch schon. da sagt die nette dame, sie kann mir nicht weitergelfen, weil sie für mich nicht mehr zuständig ist.

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