Ich habe bis zum 31.08.2009 Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II Arbeitslosengeld II für mich und meine Tochter bezogen. Zum 29.August 09 bin ich dann in ein anderes Bundesland gezogen, weil ich dort arbeit gefunden habe.
Nun habe ich von der Arbeitsgemeinschaft Post erhalten. Ein Aufhebungs- und ERstattungsbescheid. Ich soll 37, 35 € zurückzahlen, weil der Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich eines anderen Trägers.
Jedoch bin ich wie gesagt erst zum 29.08 umgzogen.
Wer kann mir helfen. Ist das rechtens und wo kann ich Informationen nachlesen... Auch bin ich verwundert, dass erst Ende Januar diese Benachrichtigung kam, und die bereits August bescheid wussten, dass ich in anderes Bundesland ziehe. Auch hatten sie mir ja Umzugskosten bewilligt.
Sollte ich Widerspruch einlegen?
Für Informationen bin ich dankbar.
MFg
Mir ist leider damals nur telefonisch gesagt wurden, dass ich keine Kürzungen haben werde, da Job auf eigene Initiative bekommen habe und sie so was nur unterstützen können... Naja und der Umzug musste an einem Wochenende stattfinden, damit genügend Helfer helfen konnten. Angefangen habe ich dann erst zum 1.September.
"gesagt" - aber nichts schriftlich, nehme ich an
Und es ist ja auch nicht wirklich eine "Kürzung" - Du hast nur einfach nicht mehr in dem entsprechenden Ort gewohnt.