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Aufhebungs- und Erstattungsbescheid- aber WIESO?

Frage von BlackAmber BlackAmber

Ich habe bis zum 31.08.2009 Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II Arbeitslosengeld II für mich und meine Tochter bezogen. Zum 29.August 09 bin ich dann in ein anderes Bundesland gezogen, weil ich dort arbeit gefunden habe.

Nun habe ich von der Arbeitsgemeinschaft Post erhalten. Ein Aufhebungs- und ERstattungsbescheid. Ich soll 37, 35 € zurückzahlen, weil der Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich eines anderen Trägers.

Jedoch bin ich wie gesagt erst zum 29.08 umgzogen.

Wer kann mir helfen. Ist das rechtens und wo kann ich Informationen nachlesen... Auch bin ich verwundert, dass erst Ende Januar diese Benachrichtigung kam, und die bereits August bescheid wussten, dass ich in anderes Bundesland ziehe. Auch hatten sie mir ja Umzugskosten bewilligt.

Sollte ich Widerspruch einlegen?

Für Informationen bin ich dankbar.

MFg

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Antworten (8)

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    du hast bestimmt für august im vorraus die volle leistung bekommen. da du aber am 28 umgezogen bist hast du für 2 tage zu unrecht geld bezogen und das wollen die wieder haben.

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Für Rest-August und Voll-September hättest du Anspruch auf ALG2 in neuen Bezirk gehabt, da es für die Leistungsbemessung auf den Geldzufluss-Monat ankommt. Geldzahlung im Oktober, bedeutet Noch-Bedürftigkeit im September.

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    Antwort von BlackAmber BlackAmber

    Kann mir jemand verraten wo ich zu diesem Sachverhalt Informationen herkriege?

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    Antwort von DerHans DerHans

    Das war ein übereifriger Bürokrat. Er hat den Anteil für den Restmonat ausgerechnet. Anstatt froh zu sein, dass er dich aus seinem pool heraus zu haben, hat er nichts besseres zu tun als solchen Blödsinn zu verzapfen. Den neuen Job hast du ja sicher nicht am 29.8. 2009 angefangen? Schreib ihm das mit genau diesen Worten und Kopie an Frau v. d. Leyen.

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    Antwort von Laoghaire Laoghaire

    Dass die erst Ende Januar damit kommen liegt an der Jahresendabrechnung. Da du zum 29.08. umgezogen bist war ab dem Zeitpunkt eine andere ARGE zuständig. Du hast dich, nehme ich an, auch zu diesem Datum dort abgemeldet? Daher mußt du die 2 Tage leider zurückzahlen, da sie offiziell "überzahlt" wurden.

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    Antwort von bienemaja79 bienemaja79

    Die wollen von dir das Geld vom 29.08.2009 bis 31.08.2009 wieder haben weil du ja ab dem 29. nicht in deren zustängigkeitsbereich gewohnt hast und da das Geld für August im vorraus gezahlt wurde wollen die die 3 tage von der erstattet haben..

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    Antwort von anjanni anjanni

    37,35 ist wahrscheinlich für 2 oder 3 Tage, den Rest vom August also... Rechne es aus.

    Vielleicht wärest Du besser am 1.September umgezogen. (Anmeldung zum 1. September hätte es ja getan...)

    Für die zwei oder drei Tage hättest Du am neuen Wohnort Geld beantragen können.

    Kommentar von BlackAmber BlackAmber

    Mir ist leider damals nur telefonisch gesagt wurden, dass ich keine Kürzungen haben werde, da Job auf eigene Initiative bekommen habe und sie so was nur unterstützen können... Naja und der Umzug musste an einem Wochenende stattfinden, damit genügend Helfer helfen konnten. Angefangen habe ich dann erst zum 1.September.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    "gesagt" - aber nichts schriftlich, nehme ich an

    Und es ist ja auch nicht wirklich eine "Kürzung" - Du hast nur einfach nicht mehr in dem entsprechenden Ort gewohnt.

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    Antwort von LupoWF LupoWF

    du sagst du hast bis zum 31.08. leistungen bezogen, bist aber schon zum 29.08. umgezogen, das ist doch schon die erklärung, du hast für 2 tage zu unrecht leistungen bezogen! oder ab welchem tag genau hast du leistungen von der neuen arge bekommen?

    Kommentar von BlackAmber BlackAmber

    Also ich bin zum 29. umgezogen und habe bis 31.08 Leistungen bezogen. War aber nur bis 29. dort gemeldet. Von der neuen Arge habe ich keine Leistungen erhalten,da ich ja einen neuen Job habe. Jedoch habe ich erst für den September mein Gehalt im Oktober erhalten.

    Okay, demnach ist es rechtens...tztzt vielen Dank

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