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Aufhebungs u.Erstattungsbeischeid

Frage von Axilander Axilander

Hallo zusammen, darf das Jobcenter einen Aufhebungs und Erstattungsbescheid Harz4 aus dem Jahre 2010 noch geltend machen? Ist am 02.02.2012 eingetroffen! was kann ich dagegen tun? Bitte um Eure Mithilfe

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von IlkaRuSti IlkaRuSti

    Ja, dürfen sie .... eindeutig, Bescheide die zu Unrecht oder unter falschen Vorraussetzungen ergangen sind und z..b. zu zahlungen geführt haben, können zurückgenommen oder die Leistungen zurück gefordert werden.... und zwar für eine rückwirkende Zeit von 4 Jahren.

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    Antwort von user1245 user1245

    Eine Gegenfrage solltest DU dir stellen:

    Wenn du herausbekommen würdest, dass du für 2010 noch Gelder beantragen könntest, die auch ausgezahlt werden...würdest du nicht beantragen?

    Wenn du es tun würdest, frage nicht, ob die es tun dürfen....

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    Antwort von Phoenix52 Phoenix52

    Klar dürfen sie das.

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