Hallo zusammen, darf das Jobcenter einen Aufhebungs und Erstattungsbescheid Harz4 aus dem Jahre 2010 noch geltend machen? Ist am 02.02.2012 eingetroffen! was kann ich dagegen tun? Bitte um Eure Mithilfe
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Aufhebungs u.Erstattungsbeischeid
Frage von
Axilander
Antworten (3)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
IlkaRuStiIlkaRuSti
Ja, dürfen sie .... eindeutig, Bescheide die zu Unrecht oder unter falschen Vorraussetzungen ergangen sind und z..b. zu zahlungen geführt haben, können zurückgenommen oder die Leistungen zurück gefordert werden.... und zwar für eine rückwirkende Zeit von 4 Jahren.
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1Antwort von
user1245user1245
Eine Gegenfrage solltest DU dir stellen:
Wenn du herausbekommen würdest, dass du für 2010 noch Gelder beantragen könntest, die auch ausgezahlt werden...würdest du nicht beantragen?
Wenn du es tun würdest, frage nicht, ob die es tun dürfen....
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