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Aufhebung-und erstattungsbescheid alg1

Frage von Man21 Man21

Ich würde gerne wissen wenn ich aufhebungs von alg1 habe, und mir wurde januar kein alg1 bezahlt , hab ich recht darauf es zu verlangen ?Ich bin auch zur zeit nicht versichert , muss ich mich nochmal arbeitslos melden . Unterlagen haben sie von mir schon bekommen, berechnen sie alles neu ?

Aufhebung-und erstattungsbescheid habe ich bekommen weil ich arbeitslos gearbeitet habe und ich den monat zuruck zahlen muss, aber ich hab grad keine arbeit nix und bekomm auch kein monatliches einkommen, ich bekomm es schon noch weiter oder?

Danke im voraus, wenn noch fragen gibt oder nicht ganz verstanden habt , bitte nachfragen ich antworte es gerne :)

mfg martin

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Antworten (4)

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    Antwort von veraeva12 veraeva12

    wenn du nichts beantragst, bekommst du auch nichts.

    wende dich an die arge, die zahlt, nicht wir.

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    Antwort von sambagirl sambagirl

    hallo,

    es kommt drauf an was im aufhebungsbescheid steht. erst nach sichtung der unterlagen kann hier eine genaue antwort gegeben werden. normalerweise kann bei solchen gravierenden verstößen eine sperre von 3 monaten gegeben werden.

    Kommentar von Man21 Man21

    habs grad vor mir : steht dass ich nur betrag überweisen muss . und hinweis Arbeitslosengeld können sie frühestens wieder ab dem tag erhalten ,an dem sie sich erneut persönlich arbeitslos melden.

    Ich hatte nochmal aufhebungs gehabt weil ich zeit arbeit 1 woche gearbeitet habe und nicht gemeldet habe , und haben mir wegen alg1 nochmal neu berechnet und weiter gezahlt am November !

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    RatgeberHelden Antwort von angy2001 angy2001

    hinweis Arbeitslosengeld können sie frühestens wieder ab dem tag erhalten ,an dem sie sich erneut persönlich arbeitslos melden.

    Ja da steht es doch, geh morgen zum Arbeitsamt und dann wirst du ab morgen ALG 1 wieder bekommen. Nur die Bearbeitungszeit, die musst du einrechnen, das kann also schon noch ein paar Tage dauern, bis dann Geld kommt.

    Kommentar von Man21 Man21

    unverschämt ist nur dass ich gestern erst bescheid bekomm wo ich dezember keine leistungen bekommen habe , und ich habe leider auch auszahlungen die ich ausgleichen muss!!!

    weil ich dezember bis jez arbeitslos bin wegen gesundheitliche gründen arbeitslos bin .aber erst gestern brief bekam dass ich mich erneut arbeitlos melden muss!und in der zeit keiner versicherung nix .....

    Dann zahle ich 2 jahre beiträge ein und bekomm dann als arbeitsloser nix oda wie muss ich das verstehen?????

    Kommentar von Man21 Man21

    sorry bin grad bisschen verschuldelt mir geht alles bis zum hals hoch und gericht ....

    einzigste frage was ich mir stelle ist bekomm ich die leistungen in diesen monat zuruck oder eher nicht , erst wenn ich mich morgen zb arbeitslos melde ab da dann?

    Kommentar von angy2001 angy2001angy2001

    Es gilt erst ab dem Tag, ab dem du dich wieder arbeitslos meldest und NICHT rückwirkend. Ich wäre an deiner Stelle heute sofort hingegangen. Warum lässt du die Zeit ungenutzt verstreichen? Und jeder weiß, dass man sich unverzüglich arbeitslos melden muss. Waum weißt du das nicht?

    Kommentar von Man21 Man21

    ich hab mich doch arbeitslos gemeldet aber dass sie mich jez erst sagen dass ich erneut arbeitslos melden soll !

    Kommentar von Man21 Man21

    Habe noch vergesse zu erwähnen dass ich am 20. januar ein termin bei der arge habe! dann kann ich sie ja fragen wegen alg1 und so ich melde mich dann was raus gekommen ist!

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    Antwort von emily2001 emily2001

    Hallo,

    dir droht Obdachlosigkeit ! Du solltest dich schleunigst erkundigen. Beim Amt oder bei Caritas, oder beides !

    Alles Gute, Emmy

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