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Aufgrund einer falschen Geschwindigkeitsmessung den Führerscheinverloren-->jobverlust

Frage von Siraaa Siraaa

Hallo, ein bekannter von mir hat folgendes Problem. Er wurde vor ca. 4 Monaten mit einer Geschwindigkeit von 110km/h auf einer auf 50km/h begrenzten Landstraße von der Polizei gemessen. (Videomessung). Das ganze geschah mit einem Firmen PKW. Daraufhin wurde ihm ein Fahrverbot auferlegt und er verlor seinen Job. Vom Arbeitsamt bekam er eine Sperre, da die Kündigung seine Schuld war.--->starke finanzielle Probleme und schulden. Er hatte die Messung von Anfang an angezweifelt und in einem Gerichtsverfahren wurde auch durch einen Gutachter festgestelt, dass die gemessene Geschwindigkeit zweifelslos falsch war. (Fehlfunktion des gerätes) (zu schnell gefahren ja, aber "nur" rund 20km/h...klar ist das noch immer zuviel, allerdings gibt das ja beileibe kein Fahrverbot) Sein Arbeitgeber hat bereits angedeutet, dass er die Kündigung zurücknimmt, aber was ist mit dem finanziellen Problem? Immerhin konnte er insgesamt 2 Monate nicht arbeiten und hat deswegen jetzt finanzielle Probleme. (Schulden bei Banken u.a. durch nicht bediente Raten) Kann er gegen jemanden klagen? Immerhin ist ihm ja durch die fehlerhafte Messung ein nicht ganz unerheblicher Schaden entstanden. (Nur als Vorabinfo, rer will auch nochmal zu einem Anwalt)

Danke Gruß Siraaa

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Thomsl Thomsl

    Das ganze würde ich ganz unverbindlich MIT Gerichtsbeschluss beim Arbeitsamt angeben und erstmal hoffen mal einen kompetenten Mitarbeiter anzutreffen. Allgemein wär ich schon gegen angegangen die Kündigung auf "seine" schuld zu schieben, aber das ist jetz wohl zu spät...

    Da aber im Allgemeinen die Chance jemanden beim AA zu treffen, der Kompetenz und Menschlichkeit besitzt recht gering ist wird das ganze wohl nen rechtsstreit werden.mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hast du dort aber gute Chancen auf Nachzahlung, wichtig:nebenbei Prozesskostenhilfe beantragen!

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    Antwort von amdros amdros

    Das würde ich ihm auch raten einen Anwalt zu konsultieren und notfalls sich die entstandenen Ausfälle von der Polizei erstatten lassen, sie haben ja die Misere zum größten Teil verschuldet und sollten dann dafür auch bluten

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    Antwort von Franticek Franticek

    Der Gedanke, der mir kommt, ....
    Die Messung wurde angezweifelt, weil offensichtlich etwas falsch war. Vor Ende des Verfahrens stand also noch gar nicht rechtskraeftig fest, dass er so viel zu schnell war, dass er die Kuendigung selbst verursacht hatte. Das Arbeitsamt haette imho erst mal gar nicht sperren duerfen, solange noch nicht feststand, ob es sich auch so verhaelt.
    Ist vielleicht etwas weit hergeholt, aber auch mal einen Gedanken wert.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Ursächlich für seine ich für Probleme ist immer noch sein Fahrverhalten. Einen Schadensersatz wird er daraus nicht ableiten können.

    Kommentar von Siraaa SiraaaSiraaa

    aber hätte das gerät funktioniert. dann hätte er doch nicht seinen Job verloren sondern nur eine OWi begangen (max. Im Bußgeldbereich...wenn es denn 21km/ drüber waren, oder nicht?)

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    Antwort von Robinek Robinek

    Er hat wohl keinen Verkehrsrechtschutz. (Würde jedem Privat und Verkehrsrechtschutz empfehlen)Würde mich aber diesbezüglich mit dem ADAC in Verbindung setzen und den Fall schildern-was zu tun ist

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    Antwort von Lieberbunny Lieberbunny

    Diesen Weg zu einem Anwalt sollte er auch ganz schnell machen, denn nur der kann ihn beraten u Briefe an die Gläubiger (Ratenaussetzung, Stundung usw) senden und weiß welche Schritte er tun kann und gegen wen! Viel Glück

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    Antwort von IchMephisto IchMephisto

    ja, und zwar mit guten erfolgsaussichten. die klage wird sich wahrscheinlich gegen den innenminister des entsprechenden bundeslandes richten. der ist nämlich der dienstherr der polizei und trägt die verantwortung. heisst aber nicht das der gute mann auch den schadensersatz aus eigener tasche zu zahlen hat.

    dieses ist keine rechtsberatung sondern stellt nur meine eigene meinung da.

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Mit einem Anwalt ist er gut beraten. Ich denke er muss die ihm entstandenen Kosten erstattet bekommen.

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    Antwort von eddiepoole eddiepoole

    Der Hersteller der Radarfalle hat vielleicht eine Vermögensschadenversicherung.

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