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Aufgezwungene Betreuung

Frage von 338194 338194

Wieso darf es passieren, daß Menschen, ohne daß weder der Betroffene selbst oder die eigenen Verwandten es wollen oder für nötig halten, plötzlich vom Gericht einen Betreuer bekommen? Fall: Ein Onkel, über 70, war ins Krankenhaus gekommen, hat große eigene Familie, keine finanziellen Probleme. Nachdem er wieder zuhause war, erscheint für ihn ein vom Gericht eingesetzter Betreuer. Wieso. Unser Vetter hat ihn rausgeschmissen. 2.Fall, mein Mann hatte die Betr. seiner schwerkranken Schwester übernommen, damit Geld gespart wurde, er nahm nichts dafür. Hat das Gericht einen Betreuer ihm vor die Nase gesetzt, der erst mal ordentlich kassierte. Ja, wie ist denn so etwas möglich? Seiner Schwester zuliebe hat mein Mann, um nicht noch weitere Kosten entstehen zu lassen, nicht prozessiert, die Schwester ist einige Zeit drauf gestorben. Leben wir wirklich noch in einem Rechtsstaat?

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Antworten (5)

  • 4
    Antwort von baer1 baer1

    Liegt wohl in erster Linie daran,dass es nur noch ums Geld geht und die Menschen in ihrer persönlichen Entscheidungsfreiheit immer mehr eingeschränkt werden.Die Bürger werden immer mehr zu unmündigen Menschen degradiert,damit man an ihnen verdienen kann.

    Kommentar von 338194 338194338194

    Ja, diese Entwicklung schreitet wohl fort.

    Kommentar von baer1 baer1baer1

    Leider!L.G.

  • 3
    Antwort von xynatura xynatura

    Das wäre uns vor 3 1/2 Jahren passiert bei meinem Bruder. Bei ihm wurde bei einer Gallenstein-OP Krebs entdeckt und ihm ging es nach der OP sehr sehr schlecht. Danach wollte das Krankenhaus usw. ihn in die Obhut eines Pflegeheims geben, was natürlich sehr viel Geld gekostet hätte. Da ich aber schon in einem Altenpflegeheim für Endstation-Patienten gearbeitet habe und es nachweisen konnte, habe ich gleich den Antrag gestellt das er bei meiner Mutter gepflegt wird, bis es eben zu ende geht. Dem Antrag wurde dann zugestimmt, leider hat er es aber nicht bis nach Hause mehr geschafft - er starb noch vor der Entlassung. Stell einfach einen Antrag und evtl. einen Kurs in sozialer Pflege absolvieren wie z.B. beim RK oder MHD oder so. Schwesternhelferkurse müsste reichen.

    Kommentar von 338194 338194338194

    Der Onkel ist gestorben kurze Zeit drauf damals, er war kein Pflegefall. Für mich steht das Problem somit nicht mehr an, da auch meine Schwägerin verstorben war. Ich frage mich nur, mit welchem Recht der Staat uns bevormunden darf.

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    Antwort von alegrias alegrias

    Ich schließe mich der Antwort von "strippe" an. Selbst wenn ein gesetzlicher Betreuer bestellt wurde, weil die Verwandten nicht bekannt waren, wird dieses nach Antrag rückgängig gemacht. Wenn jmd. im Krankenhaus ist, kommen nahe stehende Verwandte auch zu Besuch und sind dann bekannt. War von Euch keiner im KRankenhaus ?

    Kommentar von 338194 338194338194

    Dieser Onkel hatte eine normale Familie, die ihn regelmäßig besuchte, erwachsene Kinder, es war alles normal, wie bei jedem Krankenhausaufenthalt, der überall vorkommen kann. Dann stand da, als er wieder zuhause war, plötzlich jemand vor der Türe, der Betreuung übernehmen wollte. Rausgeschmissen hat ihn der Vetter, und es kam nichts mehr nach. Dieses Beispiel hat mir zu denken gegeben, daher hier meine Frage.

  • 1
    Antwort von strippe strippe

    ich habe schon beantwortet

  • 1
    Antwort von strippe strippe

    normalerweise wird vom Gericht das Umfeld des Betreuten erst geprüft und die Verwandten werden gefragt und der zu betreuende Patient auch. Dann wird ein amtsärztliches Attest erstellt und der zuständige Richter macht sich persönlich ein Bild vom Betreuten. Also Zwangsbetreuung wird nicht einfach übergestülbt, sondern da muss vorher die Situation geklärt worden sein. Wie stehts damit?

    Kommentar von 338194 338194338194

    In beiden Fällen wurde vorher keine Situation geklärt, das war es ja, was mich so aufgregte.

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