Eines Vorweg, ich bin nicht vom Fach, aber dafür ein gebranntes Kind...
Ich hatte leider auch so ein unding von der Aachener Münchener, dort nannten sie das Wunschpolice. Sie mal genauer nach, in den Details steht dann das man ein Kapitalwahlrecht hat. Ich gehe auch mal davon aus, das du sie 2005 oder später abgeschlossen hast.
=> Nein, das lässt sich nicht von der Steuer absetzen.
Bei einem Rückkauf, oder auch wenn es zur 'Alles auf Einmal'-Auszahlung per Kapitalwahlrecht kommt, dann gilt das als Einkunft nach EStG $20 Nummer 6. Das bedeutet es gilt die Abgeltungssteuer mit ihren 25% (nach Abzug des Pausch-Freibetrags von ca. 800 € pro Jahr und Single). Dem können die Beiträge entgegengerechnet werden, das weiß aber nicht jeder, und ist nicht einfach. Erst recht nicht, wenn man sich schon obige Frage stellt.
(Das Leben ist zu kurz um sich mit solchen Sachen zu beschäftigen...)
Ich habe mich mal an einen (richtigen) Versicherungsberater gewendet der mir dann auch vorgerechnet hat, welche Verluste sich mir daraus ergeben. Somit blieb mir nur der saure Apfel mit dem Rückkauf, um weitere Verluste zu vermeiden.
Mein Tip: Bezahle die ca. 100 - 150 € für einen richtigen Versicherungsberater und Rentenberater (Kein Vermögensberater!). Davon gibt es nur wenige in Deutschland, siehe:
- Bundesverband der Versicherungsberater e.V. www.bvvb.de
- Bundesverband der Rentenberater e.V.
=> Fondsbasierte 'Versicherungen' sind meist nur ganz normale Rentenfonds + Verwaltungsaufschlag der Versicherung + Extrem hohe Prämie an den Vermittler bzw. 'Vermögensberater' (oft mehrere Tausend Euro!). Man kann auch ohne diese Aufschläge direkt Anteile eines Rentenfonds erwerben, was in der Regel besser ist.
Danke für die Auszeichnung ! HG DerMakler