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Aufgenommene Filme in Ausschnitten im Gottesdienst verwenden?

gefragt von barnabasbarnabas am 19.03.2008 um 17:36 Uhr

Am Karfreitag gedenken alle Christen gemeinsam des Leidens und Sterbens Jesu Christi am Kreuz von Golgatha. Die Gottesdienstformen mögen differieren, aber das Thema ist klar.

Nun frage ich mich, ob es rechtlich sauber ist (Copyright), Filmsequenzen von aufgenommenen Filmen (keine Kauf-DVDs) im Gottesdienst zu zeigen. Kennt sich da jemand in dieser Runde aus? Danke.


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minister
beantwortet von minister am 19. März 2008 17:47
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Es ist recht eindeutig nicht erlaubt. Auf kirchlichen Medienseminaren wird immer wieder darauf hingewiesen, dass man die Vorführrechte haben muss.

Eine hessische Kirchengemeinde musste unlängst € 3000,- Strafe zahlen.

Kommentar von A931f4de3f7d6f2da7e9bfaf618312f7smallbarnabas am 19. März 2008 17:52

Danke, genau darum geht es. Also werde ich morgen nochmal telefonieren. Euch allen einen besinnlichen Karfreitag und frohe Ostern!


kiralee
beantwortet von kiralee am 19. März 2008 17:39
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In diesem Falle müsstest du die GEZ informieren - vielleicht gelingt es dir ja morgen noch fernmündlich. Wenn nicht, kann es echt teuer werden

Kommentar von A931f4de3f7d6f2da7e9bfaf618312f7smallbarnabas am 19. März 2008 17:46

Vielen Dank. Ja, wir wollen natürlich vermeiden, mit dem mittlerweile verschärften Urheberrecht zu kollidieren. Da alles noch so frisch ist, ernte ich am Telefon immer wieder nur den Spruch: "Das ist eine gute Frage. Muss ich mich mal schlau machen."

Danke für die Hilfe.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 19. März 2008 17:41
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Theoretisch müßten auch Kirchen das Urheberrecht beachten. In der Praxis ist es sehr selten, daß bestehendes Recht gegen Kirchen angewandt wird. Der Begriff der freien Religionsausübung ist sehr dehnbar; jedenfalls dann, wenn es sich um anerkannte Kirchen handelt.

Kommentar von A931f4de3f7d6f2da7e9bfaf618312f7smallbarnabas am 19. März 2008 17:50

Es hat sich da kürzlich einiges verändert. Manche über lange Jahre völlig unbedenklich praktizierten Elemente in Gottesdiensten liegen deutlich jenseits des legalen Rahmens. So ist es rechtlich nicht mehr so ohne weiteres möglich, den Gesang im Gottesdienst aufzunehmen, denn dies ist schon eine Gesangsdarbietung, für die Gebühren abzuführen wären. Und: Ja, der Gottesdienst ist eine öffentliche Aufführung.

Danke für Deine Hilfe.


dergutekoenig
beantwortet von dergutekoenig am 19. März 2008 17:42
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Nein, ist es nicht. Es ist öffentliche Aufführung.


anonym
beantwortet von brettpit am 19. März 2008 17:50
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Klar da musst du dich, obwohl schon bisschen spät über die Urheberrechte informieren,kann sein in einem kleinen Kaff stört es niemand, doch der Schuss kann auch nach hinten losgehen. Für wirkliche Christen natürlich undenkbar das Gesetz zu übertreten. Lies Römer Kapitel 13


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 19. März 2008 18:21
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Das steht eigentlich bei jedem Film irgendwo im Vor- oder Abspann, daß eine öffentliche Vorführung nur mit Genehmigung zulässig ist. Und dazu gehört auch eine Kirche!


hanfal
beantwortet von hanfal am 20. März 2008 15:55
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Wir leihen uns immer Filme im Kreismedienzentrum. (Kostenlos!) Die hier ausgeliehenen Filme darf man in der Schule, Kirche, Gemeinde...,somit öffentlich, zeigen. Ist für diese Aktion sicher zu spät, aber das ist wirklich eine generelle Sache. Sogar die dazugehörigen Geräte kann man ausleihen. (Filmprojektor, Diaprojektor, Beamer...) Viel Spaß!


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