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Aufgelöstes Mietverhältnis- was ist mit Miete, wenn neuer Mieter bereits eingezogen ist?

Frage von BlackAmber BlackAmber

Hallo alle zusammen. Ich bin umgezogen und demnach musste ich meine Whg ja kündigen. Laut Kündigungsfristen muss ich September, Oktober, November noch Miete zahlen, jedoch ohne Nebenkosten. Nun war ich bereits im September ausgezogen und mit dem Vermittler war es so besprochen, dass die Wohnung gleich versucht wird weiter zu vermieten. Er wollte mir Bescheid geben, damit ich keine Miete mehr zahlen brauch. Nun ist es so, dass ich immer wieder an der alten Wohnung verbeikomme. Und nun gestern mitkriegte, dass dort Licht brannte. Also klingelte ich und sprach auch mit dem neuen Mieter. Er wohnt seit Mitte Oktober in der Wohnung und zahlt ab November Miete.

Nun meine Frage, kann ich für Oktober eine halbe Miete vom Vermieter zurückverlangen und muss ich nun noch für November Miete zahlen? Gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür?

Ich bedanke mich für Hilfe.

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Antworten (8)

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    du kannst die halbe Oktobermiete zurück verlangen und musst für November nicht mehr zahlen, denn doppelt kassieren darf der Vermieter nicht. Schreib den Vermieter an, teil ihm mit, dass nach Rücksprache mit dem neuen Mieter dieser bereits ab....dort wohnt und du demzufolge für den Oktober die gezahlte Miete zurückforderst. Denk dann auch daran, dass dir die NK - Abrechnung nur bis Mitte Oktober erstellt werden kann. Hoffe, du hast alle Zählerstände bei Auszug abgelesen.

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    RatgeberHelden Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Der Vermieter muss Dir mindestens ein Teil des Geldes zurückgeben.

    Mindestens für November und eventuell halbe Miete Oktober.

    § 547 Erstattung von im Voraus entrichteter Miete.(1) Ist die Miete für die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses im Voraus entrichtet worden, so hat der Vermieter sie zurückzuerstatten und ab Empfang zu verzinsen. Hat der Vermieter die Beendigung des Mietverhältnisses nicht zu vertreten, so hat er das Erlangte nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückzuerstatten.

    Du könntest den Vermieter sogar anzeigen,da es eine Straftat ist!

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    Antwort von Immofachwirt Immofachwirt

    Ja, es gibt hierfür eine gesetzliche Regelung.

    Nämlich die der ungerechtfertigten Bereicherung. Dein Ex-Vermieter hat dir den halben Monat für Oktober zurück zu erstatten und natürlich brauchst du die Novembermiete nicht mehr bezahlen.

    Im Gegenteil kann das Verhalten deines Ex-Vermieters sogar strafbewährt sein, weil es einem Betrugsversuch sehr nahe kommt.

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    Antwort von boudicca boudicca

    ja wenn die wohnung neu vermietet ist, dann darf er von dir keine miete mehr verlangen. mache ihn darauf afmerksam, dass du bescheid weisst, das die wohnung ab dann schon wieder neu vermietet und bezahlt wird und er sich strafbar macht, mit der doppel abzocke

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    Antwort von user1074 user1074

    Naja, wenn du noch bis November Miete gezahlt hast, hättest du auch noch in die Wohnung gedurft, der Vermieter dagegen nur nach Absprache. Du hast ihm erlaubt, die Wohnung Nachmietern zu zeigen, aber nicht, während deiner Mietzeit, dauerhaft zu nutzen.

    Daher frag ihn einfach mal telefonisch an, ab wann die Wohnung vermietet war und ob du noch Geld zurückbekommst. Wenn er dann sagt, Mitte Oktober, er würde bald die Abrechnung machen, dann ist ja alles OK.

    Wenn er dich anlügt, dann hast du ganz viele Optionen. Du könntest die Wohnung die 1,5 Monate für eine viel höhere Miete weitervermieten. An den Vermieter, der sie ja dann nochmals untervermietet hat. Dazu brauchst du zwar das Einverständnis deines Vermieters, aber das hat er dir implizit gegeben, indem er die Wohnung zur weiteren Untervermietung genutzt hat (hört sich jetzt wirr an, ich hab auch keine Ahnung, ob das durchkommen würde... aber wenn er ne Rechnung von dir über einen hoch genugen Betrag sieht, wird er sich wahrscheinlich doch einigen wollen und dir die 1,5 Mieten erstatten wollen).

    Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Er darf niemand in deine Wohnung lassen, außer den Anlässen die du mit ihm vereinbart hast (Also Nachmietern die Wohnung zeigen etc.)

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    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    und mit dem Vermittler war es so besprochen, dass die Wohnung gleich versucht wird weiter zu vermieten.

    Immer wieder dieser, sorry, Blödsinn mietrelevante Dinge mit dem Vermittler/Makler zu besprechen. Der hat damit nichts zu tun.

    Nun meine Frage, kann ich für Oktober eine halbe Miete vom Vermieter zurückverlangen

    Ja

    und muss ich nun noch für November Miete zahlen?

    Nein

    Gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür?

    Man kann/darf ein und die selbe Sache nicht 2 mal vermieten (verkaufen). Ganz einfach.

    Teil dem Vermieter höflich aber bestimmt mit das Du festgestellt hast das die Wohnung bereits seit Mitte Oktober wieder bewohnt/vermietet ist und Du die anteilige Miete zurückforderst und für November (falls noch nicht passiert) keine Miete mehr zahlst.

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    Antwort von kassiopeiamb99 kassiopeiamb99

    Natuerlich....doppelt kassieren darf er nicht....Und wenn er den Mieter umsonst in der Wohnung hat wohnen lassen, was ich nicht glaube, muesstest Du dich mit dem Nachmieter einigen. Schreib dem Vermieter einen Brief....Schlag im Mietgesetz nach...da steht das Alles drin und zahle gleich mal fuer November keine Miete mehr.... Teile ihm das Ganze aber schriftlich mit mit Begruendung.... ..Sehr geehrter Herr.......Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich die Mietzahlungen einstellen werde, da ich Beweise dafuer habe, dass das Mietobjekt Strasse HNr.....bereits weitervermietet wurde..Laut Gesetz etc...bin ich nur solange verpflichtet den Mietzins zu entrichten, solange kein Nachmieter gefunden ist...etc.. Ihre Stellungnahme erwarte ich bis zum.....2 Wochen...

    Kommentar von BlackAmber BlackAmber

    Ich hab doch null Plan, nach was für einem Gesetz ich schauen muss. :-( und unter googlen finde ich nichts brauchbares

    Kommentar von kassiopeiamb99 kassiopeiamb99kassiopeiamb99
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    Antwort von assimueller assimueller

    Ab dem Moment, wo der neue Mieter zahlt, kannst Du das Geld zurückfordern

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