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Aufgaben einer Vormundschaft?

Frage von Sweetlove86 Sweetlove86

Hallo,

meine Großtante ist nun in einem Alter, in dem sie Dinge nicht mehr selbst entscheiden kann. Nun wurde ich gefragt ob ich für sie die Vormundschaft übernehmen könnte. Kann mir bitte jemand erklären, welche Aufgaben ich bei einer eventuellen Übernahme habe?

Danke. Lg Sweetlove86

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Antworten (5)

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    Antwort von willonoack willonoack

    Bevor Du die "Vormundsdchaft" übernehmen willst, kaufe Dir mal das Bürgerliche Gesetzbuch und lies dort das 4. Buch und zwar das Kapitel "gesetzliche Betreuung". Für geistig wirre volljährige Menschen gibt es seit ca. 10 Jahren keine Vormundschaft mehr, sondern nur noch die gesetzliche Betreuung. Lies im BGB nach, was Du als Betreuer tun darfst und musst und vor allem, wie hoch Dein Lohn dafür vom Gericht festgesetzt wird. Es lohnt sich für Dich. Viele Rechtsanwälte leben davon prächtig, wie z. B. die Rechtsanwältin Schmidt aus Erlangen.

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    Antwort von schwabinggirl schwabinggirl

    Eine Betreuung ist eine vollständige Entmündigung derjenigen Person und muss, mit sehr guten Gründen, von zwei Ärzten vorgeschlagen und vom Gericht bestätigt werden. Das geschieht nur sehr selten, denn viele alte Menschen sind zwar klapperig und hilfsbedürftig, aber geistig noch da. Selbst jemand, der bettlägerig ist, kann noch über sich und seine Dinge entscheiden. Dann reicht es, wenn du rundherum für sie sorgst (Miete überweist, einen guten Pflegedienst besorgst, Rechnungen vom Pflegedienst oder Altenheim bezahlst, Sozialhilfe beantragst, Haushaltshilfe und Einkaufshilfe organisierst, dich um Rollstuhl und andere Hilfsmittel kümmerst Wäsche wäschst usw usw). All das geht auch ohne Betreuung! Wenn ihr sie wirklich entmündigen müsst, ist das ein sehr ernster Schritt, der gut zu überlegen ist.

    Kommentar von schwabinggirl schwabinggirlschwabinggirl

    Nachtrag: Das, was ihr wohl eher braucht, ist eine Vollmacht. Das ist etwas anderes als eine Vormundschaft.

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    Eine gesetzliche Betreuung ist nicht automatisch eine Entmündigung.

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    Antwort von orihuela orihuela

    Als Betreuer können einem die verschiedensten Aufgaben übertragen werden, z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht dieser Person (d.h. die betreute Person kann nicht ohne die Genehmigung des Betreuers seinen Aufenthalts-/Wohnort bestimmen). Ein weiteres Beispiel ist die Gesundheitsfürsorge (normalerweise ist jeder selbst verantwortlich für seine Gesundheit oder die Auswahl der von ihm in Anspruch genommen Ärzte). Bei einer Betreuung bestimmt das der Betreuer. So ähnlich verhält es sich dann auch mit der Vermögensverwaltung.

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Die Aufgaben des gesetzlichen Betreuers werden individuell festgelegt. Das Amtsgericht legt dann fest, für welche Bereiche eine Betreuung notwendig ist. Meist geht es um Behörden, Geldangelegenheiten, Gesundheitliche Belange und Verträge (Mietsachen, Telefon etc.)

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    Antwort von binpleite binpleite

    Du entscheidest alles für deine Großtante, egal was es ist. So als wenn du dein Kind versorgst, betreust und dafür sorgst das es ihm gut geht.

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