Eine Betreuung ist eine vollständige Entmündigung derjenigen Person und muss, mit sehr guten Gründen, von zwei Ärzten vorgeschlagen und vom Gericht bestätigt werden. Das geschieht nur sehr selten, denn viele alte Menschen sind zwar klapperig und hilfsbedürftig, aber geistig noch da. Selbst jemand, der bettlägerig ist, kann noch über sich und seine Dinge entscheiden. Dann reicht es, wenn du rundherum für sie sorgst (Miete überweist, einen guten Pflegedienst besorgst, Rechnungen vom Pflegedienst oder Altenheim bezahlst, Sozialhilfe beantragst, Haushaltshilfe und Einkaufshilfe organisierst, dich um Rollstuhl und andere Hilfsmittel kümmerst Wäsche wäschst usw usw). All das geht auch ohne Betreuung! Wenn ihr sie wirklich entmündigen müsst, ist das ein sehr ernster Schritt, der gut zu überlegen ist.
Nachtrag: Das, was ihr wohl eher braucht, ist eine Vollmacht. Das ist etwas anderes als eine Vormundschaft.
Eine gesetzliche Betreuung ist nicht automatisch eine Entmündigung.