Erfährt der Verkäufer einer Immobilie durch den Notar über die Zahlungsaufforderung an den Käufer?
MfG
Erfährt der Verkäufer einer Immobilie durch den Notar über die Zahlungsaufforderung an den Käufer?
MfG
Ja, der Verkäufer bekommt eine Kopie der Fälligkeitsmitteilung, er muss dem Notar dann ja auch den Zahlungseingang bestätigen. Solltest du Bedenken bzw. Fragen im Hinblick auf die Abwicklung eines Vertrages haben, kannst du den beurkundenden Notar jederzeit anrufen und nach dem Sachstand fragen.
Klar, in der Regel bekommt der Verkäufer eine Kopie der Fälligkeitsmitteilung. Der Verkäufer muss ja schließlich auch wissen, was der Käufer vom Kaufpreis für die Lastenfreistellung anzieht.
Ich verstehe die Frage nicht ganz. Im Vertrag wird festgelegt, wann und auf welches Konto der Käufer den Kaufpreis zu überweisen hat. Da gibt es keine extra Zahlungsaufforderung.
Das stimmt aber so nicht. Der Käufer zahlt erst dann wenn der notar ihn auffordert!
Es müssen ja zunächst Bedingungen erfüllt werden - so z.B. Löschungsbewilligung Zustimmung der hausverwaltung, etc. ...!