Es gibt zum Teil Richtlinien zur Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen die basierend auf dem Kindertagesstättengesetz des jeweiligen Bundeslandes erstellt werden. Hier ein Beispiel
http://www.elternrat.de/download/MitwirkungElternEBKita.pdf
In diesem Fall Sachsen mit der Gültigkeit für Kindertageseinrichtungen in Dresden.
Dies kannst du zumindest als Anhaltspunkt verwenden, wenn du nix finden solltest was auf Euch zugeschnitten ist. Ich hab aus eigenem Interesse schon viele verschiedene solcher Richtlnien durchgeackert und festgestellt das diese vom Grundsatz her alle gleich sind und sich teilweise sogar der gleiche Wortlaut wiederfindet.
In erster Linie sollte der Elternrat natürlich als Vermittler zwischen Eltern und Erzieher / Träger fungieren. Aber unter dem Punkt (in den oben genannten Richtlinien) Rechte und Pflichten des Elternrate kannst du nachlesen das es nicht nur darum oder um das organisieren von Festen, sondern um sehr viel mehr gehen kann. Dabei kommt es natürlich darauf an was die als Elternrat gewählten, sowie die Eltern daraus machen bzw. was von den Erziehern / Leiterin in dieser Hinsicht auch zugelassen wird.
Ich habe dieses Jahr meine 3te Amtszeit als Elternrats-Vorsitzender angetreten. Ich hatte auch das Glück für´n dreiviertel Jahr in einem Elternrat einer andern Kita mitarbeiten zu dürfen. Verfüge dadurch also über einiges an Ehrfahrung. Wenn du in einer ähnlichen Position bist oder aber einfach nur Interesse daran hast wie wir konkret als Elternrat arbeiten dann meld Dich einfach bei mir. Dies zu erläutern würde denk ich den Rahmen hier sprengen. Außerdem weis ich auch nicht so recht wo ich anfangen bzw. aufhören sollte.
So long
Gruß docimod
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