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Aufgabe des Vermieters oder Mieters ?

Frage von Renice Renice

Wir bewohnen ein Einfamilienhaus und unser Vermieter kümmert sich seit 3 Jahren nicht darum die, inzwischen 10 Jahre alte, Gasheizungsanlage mal durchsehen zu lassen. Bin ich als Mieter verpflichtet mich darum zu kümmern ? Muß doch der Vermieter bezahlen, oder ?! Auf schriftliche Anfragen bekommen wir keine Antwort, da er meint :" Da hätte ich ja viel zu tun jedem Mieter zu antworten". Auf Anfragen telefonischer Natur, die natürlich seine Sekretärin entgegennimmt, nur immer die Antwort sie müsse sich erkundigen und meldet sich bei uns wieder. Was nicht geschieht. Würde mich freuen wenn hier rechtlich jemand Bescheid wüßte, damit

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Antworten (4)

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    Antwort von anjanni anjanni

    Wenn es um die Wartung der Gasetagenheizung geht, bist Du dafür zuständig. Heizungswartung gehört zu den umlagefähigen Nebenkosten. Bei einer Zentralheizung für mehrere Parteien sollte durchaus der Vermieter die Wartung in Auftrag geben und hinterher über die Abrechnung auf die Nutzer umlegen.

    Eine Wartung und Reinigung ist durchaus sinnvoll, weil die Heizung - auch wenn sie älter ist - danach wieder effektiver ist.

    Wenn es um eine Reparatur geht, ist der Vermieter zuständig. Dann kannst Du dem Vermieter (schriftlich) eine Frist setzen und die gegebenenfalls (wenn Du die Heizung nicht benutzen kannst) die Miete mindern.

    Die Messungen des Schornsteinfegers sollten allerdings normalerweise ausreichende Sicherheit geben, daß nichts "Schlimmes" passieren kann.

    Wenn's an seinen Geldbeutel geht, wird der Vermieter wohl aktiv werden.

    Der Mieterverein oder ein Anwalt hilft Dir notfalls weiter.

    Kommentar von Renice Renice

    Danke für die superschnellen Antworten!!! Aber wir haben ein Einfamilienhaus gemietet und die Erdgasheizung im Keller ist doch nicht mein Eigentum, dann muß sich doch der Vermieter um die Instandhaltung sprich jährlichen Kundendienst der Anlage selbst kümmern, oder ? Erteile ich als Mieter den Auftrag dann kann ich es selbst bezahlen ? Sehe ich ja auch nicht ein.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Um Instandhaltung muß sich der Vermieter kümmern. Für die (jährliche) Wartung bist Du zuständig. Das sind zwei verschiedene Dinge.

    Wenn eine Instandsetzung (Reparatur) notwendig ist, sollst Du in der Tat den Vermieter informieren. (Habe ich doch oben schon geschrieben...)

    Kommentar von Renice Renice

    Vielleicht will das einfach nicht in meinen Menschenverstand rein :-) denn ( auch wenn es tatsächlich so sein sollte wie du schreibst) Kleinreparaturen sehe ich ja auch ein, sind da auch nicht kleinlich und haben mehr als den gesetzl. Prozentbetrag jedes Jahr investiert, aber Instandhaltung UND Instandsetzung sind meines Erachtens Sache des Vermieters. Will ja nicht dich persönlich angreifen - liegt mir fern und ich bin froh dass ich so schnell Antwort bekam aber es gibt halt Dinge die ungerecht sind! Liebe Grüße

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Wartung der Heizung ist eindeutig nicht dasselbe wie Instandhaltung, eher gleichbedeutend mit Reinigung (die bei einer Gasheizung aber eben auch nur ein Fachmann machen kann) - während Instandhaltung und Instandsetzung gleichgesetzt sind.

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    Antwort von saudo2000 saudo2000

    Antwort von anjanni ist genau passend. Ansonsten schauen Sie sich im BGB den § 536 c an und weisen Sie auf diesen Ihrem Vermieter/Eigentümer hin.

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    Antwort von fishhus fishhus

    Hast Du in deinem Mietvertrag keinen Passus der die Wartung der Erdgasheizung regelt. Ich hatte selbst auch ein Haus gemietet und die Wartung der Anlage war meine Sache und musste von mir als Mieter bezahlt werden.Gruß Fishhus

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    Antwort von wj2000 wj2000

    Ich würde die Miete mindern und weniger bezahlen.

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