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Aufgabe des Studiums (nach BAFöG) bei Bewerbung für andere Studiengänge?

Frage von Romancier Romancier

Ich habe mich rein interessehalber für andere Studiengänge beworben, da ich theoretisch in Erwägung ziehe, die Hochschule und das Studienfach nach dem zweiten Fachsemester (derzeit im 2.FS) zu wechseln. Das Studium habe ich jedoch nicht "aufgegeben", belege also ordnungsgemäß die Prüfungen, etc.

Bloß: wenn ich bei Erhalt eines Zulassungsbescheides - oder wann auch immer - im September mich zum Wechsel entscheide, gilt dann dieser Zeitpunkt als Aufgabe des Studiums oder bereits der Zeitpunkt, an dem ich mich für andere Studiengänge aus reinem Interesse ohne konkrete Wechselabsicht beworben habe?

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Antworten (1)

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    RatgeberHelden Antwort von Mandava Mandava

    Bloß: wenn ich bei Erhalt eines Zulassungsbescheides - oder wann auch immer - im September mich zum Wechsel entscheide, gilt dann dieser Zeitpunkt als Aufgabe des Studiums oder bereits der Zeitpunkt, an dem ich mich für andere Studiengänge aus reinem Interesse ohne konkrete Wechselabsicht beworben habe?

    Weder noch - es zählt nur die Exmatrikulation.

    Kommentar von Romancier Romancier

    Anders gesagt: wenn ich die jetzt übereilt vorgenommene Exmatrikulation zurückziehe und ggf bei endgültiger Wechselentscheidung und Immatrikulation in die andere Hochschule mich exmatrikuliere, wird dieser Zeitpunkt der Wechselentscheidung maßgeblich sein? Wie wird denn eine Bewerbung für andere Studiengänge bewertet? Studiumaufgabe oder einfach eine Überlegung ohne Entscheidung?

    Kommentar von Mandava MandavaMandava

    Es gibt keine Zeit der Wechselentscheidung. In dem Moment wo dein Exmatrikulationsantrag angenommen ist (ob man den zurücknehmen kann bezweifel ich, vielleicht noch 1 Minute nach der Abgabe, aber exmatrikuliert ist exmatrikuliert) bist du aus deinem Studienfach ausgeschieden und erst DANN kannst du dich in ein anderes Fach immatrikulieren.

    Wie wird denn eine Bewerbung für andere Studiengänge bewertet?

    Wie meinst du das? Wer soll das bewerten, die Uni oder der Arbeitgeber?

    Kommentar von Romancier Romancier

    Aber die Exmatrikulation ist ja für das Semesterende, offiziell bin ich also (noch) eingeschrieben. Habe auch von anderen gehört, dass es bei ihnen geklappt hat.

    Wegen der Bewerbung: also wird das bewertet als Aufgabe des Studiums oder nur als Akt im Überlegungsprozess Wechsel-Nichtwechsel?

    Kommentar von Mandava MandavaMandava

    Also dass die Exmatrikulation nur zum Ende des Semesters möglich ist, wäre mir neu. Glaube auch kaum dass das zB im Sinne des Bafögamtes oder neuer Arbeitgeber wäre.

    Wenn du deinen Antrag so formuliert hast, oder dort angegeben hast dass du zu einem bestimmten Zeitraum exmatrikuliert werden willst gilt trotzdem noch das was ich oben gesagt habe. Denn zum jetzigen Zeitraum ist der Antrag ja nur gestellt, aber seitens der Hochschule noch nicht ausgeführt worden.

    Wegen der Bewerbung

    Drück dich doch mal bitte klar und deutlich aus. Bewerbung wofür? Für den Studiengang, für einen Job, für einen Bafögantrag?

    Kommentar von Romancier Romancier

    Zum einen habe ich die Exma am Donnerstag, dem 30.06 beantragt. Ich habe sie beantragt zum Semesterende - ich hätte sie auch zu einem Datum innerhalb des Semesters beantragen können. Sie wurde also noch nicht ausgeführt. Das ist auch Grund meiner Hoffnung, dass dies rückgängig zu machen ist.

    Mit Bewerbung meine ich die Bewerbung um einen Studienplatz an anderen Hochschulen in anderen Fächern. Ich habe mich an drei verschiedenen Hochschulen in jeweils anderen Fächern beworben. (Derzeit studiere ich im 2.FS - da in dem Fall ein wichtiger Grund unterstellt wird, besteht Anspruch auf Weiterförderung, ist mit dem BAFöG-Amt abgeklärt).

    Nur diese Bewerbung war letztlich etwas übereilt, da ich mir nicht sicher bin, ob ich wirklich wechseln möchte. Daher die Rücknahme der Exmatrikulation.

    Kommentar von Mandava MandavaMandava

    Gut, endlich haben wir mal ne klare Informationsgrundlage :)

    Ja es sollte gehen den Antrag zu widerrufen. Ruf dazu am besten direkt bei der Stelle an, wo du den Antrag gestellt hast. So wie ich das sehe, sollte es aber keine Probleme geben.

    Die Bewerbung an anderen Unis hat überhaupt keinen Einfluss. Deine jetzige Uni bekommt davon auch im Regelfall nichts mit.

    Kommentar von Romancier Romancier

    Das sind doch mal good news.

    Fassen wir zusammen: da der Exma-Antrag erst vor Kurzem gestellt (und bewilligt) wurde, die Exma aber noch nicht vollzogen wurde, ist eine Rücknahme derselben im Normalfall möglich.

    Das BAFöG-Amt kann den Zeitpunkt der Bewerbung für andere Studiengänge nicht als Zeitpunkt der Aufgabe des Studiums (--> Verlust des BAFöG-Anspruchs für Juli bis September) sehen, sondern nur Sachverhalte wie Eigenanzeige / Exmatrikulationsantrag / nichtordnungsgemäßes Studium (--> keine Prüfungsanmeldung/etc).

    Kommentar von Mandava MandavaMandava

    da der Exma-Antrag erst vor Kurzem gestellt (und bewilligt) wurde, die Exma aber noch nicht vollzogen wurde, ist eine Rücknahme derselben im Normalfall möglich.

    "Vor kurzem gestellt" ist nicht ausschlaggebend, sondern dass er noch nicht vollzogen wurde. Aber im Großen und Ganzen meinte ich es so, ja.

    Das BAFöG-Amt kann den Zeitpunkt der Bewerbung für andere Studiengänge nicht als Zeitpunkt der Aufgabe des Studiums (--> Verlust des BAFöG-Anspruchs für Juli bis September) sehen

    Nein, dass sowieso nicht. Die kriegen davon, soweit ich weiß, auch garnichts mit. Übrigens hast du nach einem Wechsel bis spätestens zum 3ten Fachsemester immer noch Anspruch auf Bafög.

    sondern nur Sachverhalte wie Eigenanzeige / Exmatrikulationsantrag / nichtordnungsgemäßes Studium (--> keine Prüfungsanmeldung/etc).

    "Eigenanzeige" eher nicht. Exmatrikulation/Immatrikulation sowie der Leistungsnachweis nach dem 4 Semester sind für die interessant. Alles andere nicht.

    Kommentar von Romancier Romancier

    Insofern ist für mich also das Vorgehen folgendermaßen:

    ich widerrufe die Exmatrikulation und teile dem BAFöG-Amt zunächst nichts davon mit. Falls ich mich aus verschiedenerlei Gründen doch zum Wechsel endgültig entscheiden sollte, beantrage ich entsprechend erneut die Exmatrikulation, um mich bei der neuen Hochschule einschreiben zu können.
    Da würde mich nochmal interessieren: kann man bei Immatrikulation in die neue Hochschule den Exma-Bescheid nachreichen?

    Kommentar von Mandava MandavaMandava

    zunächst nichts davon mit

    auch später nicht

    Falls ich mich aus verschiedenerlei Gründen doch zum Wechsel endgültig entscheiden sollte, beantrage ich entsprechend erneut die Exmatrikulation, um mich bei der neuen Hochschule einschreiben zu können.

    Genau

    kann man bei Immatrikulation in die neue Hochschule den Exma-Bescheid nachreichen?

    Wie nachreichen? Du musst dich in jedem Fall ERST exmatrikulieren bevor du dich neu immatrikulieren kannst.

    Kommentar von Romancier Romancier

    Wenn ich mich also zu einem Datum xx.yy an einer neuen Hochschule immatrikulieren möchte, MUSS ich mich VORHER bei der anderen Hochschule EXMATRIKULIEREN? In dem Fall wäre die Frage beantwortet. Ansonsten schonmal Danke für die weitführenden Auskünfte. Damit ist die Sicherheit in meinem Vorgehen erstmal wiederhergestellt und der Fehler übereilten Exmatrikulation-Beantragens zum Montag hoffentlich revidiert.

    Kommentar von Mandava MandavaMandava

    Wenn ich mich also zu einem Datum xx.yy an einer neuen Hochschule immatrikulieren möchte, MUSS ich mich VORHER bei der anderen Hochschule EXMATRIKULIEREN?

    Richtig :)

    Ansonsten schonmal Danke für die weitführenden Auskünfte

    Gern geschehen. Ich nehme gern DaumenHochs und hilfreichste Antwort entgegen *g

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