Bin ich verpflichtet mich auf jedes Stellenangebot das ich erhalte mich zu bewerben auch wenn der Arbeitgeber falsche Angaben macht. Er sagt in seinem Stellenangebot das es sich um eine langfristige Anstellung handelt aber nun stellt sich heaus der Job ist nur für 4Wochen.
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aufforderung zur Bewerbung
Frage von
eddy1970
Antworten (3)
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BeamtenschreckBeamtenschreck
Hallo, wenn Du im Leistungsbezug der Arge oder Jobcenter stehst, JA denn hier handelt es sich um eine Bedarfsleistung dann, und wenn Du ablehnst, könnte es passieren, dass Du keinen Bedarf mehr hast. Ich würde die Arge oder wer es ist verständigen und abwarten was die sagen. Die rechnen aber so, dass die einen Monat nicht zahlen müssen. Issn Teufelskreis, aber leider so.
mfg: der Beamtenschreck
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papamarcelpapamarcel
deinem arbeisberade das sagen am besten mit zeugen den das ist valsch angaben da kann der arbeitgeber probleme bekommen
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ArjiroulaArjiroula
In einem solchen Fall solltest du das Arbeitsamt informieren und denen sagen, daß du nicht an Kurzzeit-Jobs interessiert bist!
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