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Auffahrunfall weil Ampel von Grün auf Gelb geschalten hat

gefragt von andegrande am 16.09.2009 um 13:47 Uhr

Hallo, mir ist gestern ein Auffahrunfall passiert, ich bin auf eine ampel in einer 50 er Zone gefahren, und mein Vordermann war ca. 5-7 Meter vor der Ampel und in dem Moment schaltet sie auf Gelb. Der Vordermann machte eine Vollbremsung und ich fuhr ihm trotz bremsen mit ca 10 kmh ins Heck. Unter schock sagte ich wir brauch keine Polizei und habe ihm einfach meine Daten gegeben. Aber ich bin der Meinung er hat Teilschuld, weil er nicht Bremsen hätte dürfen. Was denkt Ihr darüber? würde mich über tipps freuen. Grüße


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Annemaus85
beantwortet von Annemaus85 am 16. September 2009 13:47
12x
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Nein, du hättest einfach mehr Abstand halten müssen. Wenn die Ampel auf gelb schaltet, kann er bremsen, auch wenns hirnrissig ist, wenn man vollbremsen muss.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 16. September 2009 14:04

§ 37 der Straßenverkehrsordnung:“Vor der Kreuzung ist auf das nächste Zeichen (Rotsignal) zu warten“.

Kommentar von C353c985ad16c1e4cf9e01b1b3e6210fsmallAnnemaus85 am 16. September 2009 14:08

Richtig, also ist das Anhalten "vorzubereiten", sonst rauscht man bei Rot drüber.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 16. September 2009 13:49
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Natürlich durfte er bremsen, wenn die Ampel auf Gelb umschaltet! Du hast schlicht und ergreifend keinen ausreichenden Sicherheitsabstand gehalten, für den Du nunmal alleine verantwortlich bist.


anonym
beantwortet von tergenna am 16. September 2009 13:48
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warum durfte er nicht bremsen? Also, ich denke schon, das er bremsen durfte...zumindest mußt du damit rechnen, das er bremst


PeterTheodor
beantwortet von PeterTheodor am 16. September 2009 13:49
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Bei gelb musst Du schon in Bremsbereitschaft sein. Mehr Abstand halten und bei gelb Fuß vom Gas und auf die Bremse setzen.


akademikus
beantwortet von akademikus am 16. September 2009 13:49
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du hast nicht genug abstand gehalten... vorausschauendes fahren... nennt man das. immer mit der dummheit der anderen rechnen. so nenne ich das. aber wieso keine polizei... die würde ich immer holen.


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 16. September 2009 13:49
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Ui .... klar hätte er bremsen dürfen. und das du zu dicht aufgefahren bist ist dir klar, oder?
Du musst IMMER die Polzei rufen, nun kann er dir ja, welchen Schaden auch immer, irgendwie in rechnung stellen.
Ach Mensch Leute: warum denn immer ohne Polzei?????

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 17. September 2009 15:49

Die Polizei muss nur bei Unfällen mit Personenschaden gerufen werden!

Mit der zivilrechtlichen Schadensregulierung hat die Polizei nichts zu tun. Dafür ist man selbst, bzw. die Versicherung zuständig.


joerg1611
beantwortet von joerg1611 am 16. September 2009 13:49
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DU mußt JEDERZEIT soviel Abstand halten das Du anhalten kannst. Wer auffährt hat Schuld !!!


anonym
beantwortet von Messo am 16. September 2009 13:50
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Wer hinten drauf fährt hat zu 99% Schuld. Abstand halten ist hier angesagt. Du selber kannst im Endeffekt nicht beurteilen, warum Dein Vordermann gebremst hat. Möglich wegen gelber Ampel, möglicher Weise ein Kind? Dies kannst Du nicht beurteilen!! Ergo: Beim nächsten mal aufpassen und Abstand halten !!


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 16. September 2009 13:48
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Ich würde IMMER die Polizei holen. Jetzt kann man es schlecht nachvollziehen.....Teilschuld oder nicht. Nutzt dir ja nichts mehr.


Strucki
beantwortet von Strucki am 16. September 2009 13:49
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Ich hatte auhschon so etwas bei uns wurde sofort die Polizei alamiert ich würde erst mal mit ihm reden wie er das sieht und dan zur Polizei.


CubaLibreOnTour
beantwortet von CubaLibreOnTour am 16. September 2009 13:49
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ihr beide seid schuld...du weil du zu wenig abstand hattest, und er weil er bei der volbremsung nicht abgesichert hat (weil volbremsung nicht nötig gewesen wäre)

warum keine pozilei??? die sind in solchen fällen sehr wichtig!!! (klarer fall von selber schuld, fals du den prozess verlierst)

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 16. September 2009 13:52

Nur mal am Rande gefragt: Wie beweist man die Stärke einer Bremsung? - Wie die Wucht eines Aufpralls gemessen werden kann, das ist mir klar!

Kommentar von Messo am 16. September 2009 13:53

Wie kannst Du beurteilen ob eine Vollbremsung nötig war ????

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 16. September 2009 13:56

Er ist nicht einmal in der Lage zu sagen und vor allem zu beweisen, ob es überhaupt eine Vollbremsung war!


anonym
beantwortet von tucan am 16. September 2009 13:49
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Da würde ich doch glatt mal einen Anwalt für Verkehrsrecht befragen.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 16. September 2009 13:50
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Dein abstand war zu gering, Du hast schuld


anonym
beantwortet von fragende1000 am 16. September 2009 13:50
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Melde es Deiner Versicherung, sofern es noch nicht passiert ist. Ich sehe hier Deine alleinige Schuld, da Du wahrscheinlich den Abstand nicht eingehalten hast. Du musst jederzeit mit einer Bremsung Deines vorfahrenden Fahrers rechnen. Nächstesmal am Besten die Polizei hinzuziehen. Notfalls geh zur Polizei und erkundige Dich dort.


anonym
beantwortet von Kellerassel am 16. September 2009 13:50
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Gelb ist die Durchfahrtphase, ein Fall für den Rechtsanwalt. Teilschuld des Voranfahrenden ist nachweisbar.

Kommentar von Auskunft am 16. September 2009 13:59

Seit wann fordert einen eine gelbe Ampel dazu auf durchzufahren?

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 16. September 2009 14:02

@ Kellerassel - völliger Unfug!: Auszug Urteil

Was Gelblicht bedeute, ergebe sich aus § 37 der Straßenverkehrsordnung:“Vor der Kreuzung ist auf das nächste Zeichen zu warten“. Dies gelte selbstverständlich auch für den Kläger, der sich aber offensichtlich mit dem Ansinnen getragen habe, bei „spätestem Gelb“ in eine der verkehrsreichsten Kreuzungen Münchens einzufahren. Dieser schwere Verkehrsverstoß führe dazu, dass die von dem Fahrzeug der Beklagten grundsätzlich ausgehende Betriebsgefahr im Hinblick auf dieses grobe Verschulden des Klägers ausnahmsweise nicht anzurechnen sei. Der Kläger müsse seinen Schaden in vollem Umfang selbst tragen.

Damit fand sich der Kläger nicht ab und legte Berufung zum Landgericht München I ein. Die zuständige Kammer schloss sich in seinem Endurteil in vollem Umfang den Ausführungen des Amtsrichters an und wies das Rechtsmittel zurück.

Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Urteil des Amtsgerichts München vom 20.01.2005, Aktenzeichen: 342 C 14268/04

Urteil des Landgerichts München I vom 10.06.2005, Aktenzeichen: 17 S 3311/05

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 16. September 2009 14:03

@ Kellerassel - völliger Unfug!: Auszug Urteil

Was Gelblicht bedeute, ergebe sich aus § 37 der Straßenverkehrsordnung:“Vor der Kreuzung ist auf das nächste Zeichen zu warten“. Dies gelte selbstverständlich auch für den Kläger, der sich aber offensichtlich mit dem Ansinnen getragen habe, bei „spätestem Gelb“ in eine der verkehrsreichsten Kreuzungen Münchens einzufahren. Dieser schwere Verkehrsverstoß führe dazu, dass die von dem Fahrzeug der Beklagten grundsätzlich ausgehende Betriebsgefahr im Hinblick auf dieses grobe Verschulden des Klägers ausnahmsweise nicht anzurechnen sei. Der Kläger müsse seinen Schaden in vollem Umfang selbst tragen.

Damit fand sich der Kläger nicht ab und legte Berufung zum Landgericht München I ein. Die zuständige Kammer schloss sich in seinem Endurteil in vollem Umfang den Ausführungen des Amtsrichters an und wies das Rechtsmittel zurück.

Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Urteil des Amtsgerichts München vom 20.01.2005, Aktenzeichen: 342 C 14268/04

Urteil des Landgerichts München I vom 10.06.2005, Aktenzeichen: 17 S 3311/05

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 17. September 2009 15:51

wo hast Du das denn her?! .. Bei Gelb muss angehalten werden, es sei denn, ein gefahrloses Bremsen ist nicht möglich.

Wenn man bei gelb noch weiterfährt, ist dies eine Ordnungswidrigkeit!


cara1002
beantwortet von cara1002 am 16. September 2009 13:53
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Ich glaube wir alle haben in der Fahrschule gelernt das wenn der Weg bis zum stehen zu kurz wird bei solch einer "Ampelumschaltung" sollte man eher Gas geben. Wobei auch der Hintermann genug Abstand haben sollte. Ist verzwickt, aber die Regel "Wer auffährt ist auch schuld" gibt es nicht mehr. Teilschuld könnte sein, muss aber nicht sein. Das Problem ist halt das ihr keine Polizei gerufen habt und du jetzt wahrscheinlich definitv die Schuld trägst - da wohl auch keine Zeugen vorhanden sind?! Aber dafür ist ja auch deine Versicherung dann da, du steigst dann zwar zu Ende des Jahres in den %, aber das ist wahrscheinlich allemal günstiger als wie wenn du den Schaden selbst tragen müsstest.


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 17. September 2009 15:55
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Grundsätzlich muss bei gelb angehalten werden. Ausnahme: gefahrloses Bremsen ist nicht mehr möglich.

Wenn der Vorausfahrende eine Vollbremsung machen musste, könnte es sein, dass er besser hätte weiterfahren sollen.

Andererseits muss immer ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden, um bei eventuellen Gefahrensituationen (oder einer Vollbremsung des Vordermanns) rechtzeitig zum Stehen zu kommen.

Schwierige Situation, vor allem ohne weitere Zeugen.


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