Meine Freundin hat einen Unfall verursacht, da sie wegen eine Katze gebremst hat. Ist sie nun schuld oder derjenige, der aufgefahren ist?
Auffahrunfall wegen Katze. Wer ist schuld?
Antworten (12)
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6Antwort von
ResistanceResistance
Falsch, wegen einer Katze darf man nicht bremsen. Leider. Das wird als unnötiges Bremsen ausgelegt und damit bekommt man eine Mitschuld.
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3Antwort von
Hurrierbay16Hurrierbay16
bei kleintieren (dazu gehören auch katzen!) darf sie nicht bremsen, wenn die verkehrslage es nicht erlaubt und sie dadurch einen unfall verursacht. ergo muß sie selbst für den schaden aufkommen. wie genau es bei vollkasko ist, weiß ich nicht. am besten die versicherung fragen. anders sieht es bei größeren tieren wie rehen, hunden, füchsen etc. aus, bei denen größerer schaden entstehen kann. da muß meines wissens die versicherung zahlen. am besten, bei dieser nachfragen.
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2Antwort von
AndyArbeitAndyArbeit
Auch wenn es manchmal traurig ist; eine Katze ist kein Grund zum Bremsen. Die Unversehrtheit von Menschen geht vor. Deine Freundin ist Schuld. Da hilft auch kein Schild am Heck "Ich bremse auch für Tiere".
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1Antwort von
VayaconDiosVayaconDios
kleintiere müssen, wenn es die verkehrssituation nicht anders erlaubt, überfahren werden. dazu gehören - leider - auch katzen. nur größere tiere ab hund, reh, fuchs etc., wo der schaden groß sein kann, rechtfertigen ein anhalten und als folge ev. einen unfall. ob und wieviel deine versicherung in so einem fall zahlt solltest du dort erfragen. ev. hat vollkasko andere bedingungen.
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1Antwort von
konkeydonkeykonkeydonkey
viele Richter haben entschieden dass alles was bis zu deiner stoßstange geht leider überfahren werden muss, klar die katze ist schuld, die doofe musste ja uf die straße rennen... aber fakt ist dass du die kosten hast und zwar alles.
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DrachentoeterDrachentoeter Und wenn der Fahre jetzt einfach behauptet er konnte nicht erkenne was das auf die Straße gelaufen ist und er habe gebremst weil es auch ein Kind hätte sein können, dann kann man dem Fahrer keine Vorwurf machen. Die Teilschuld kommt aus der Gefährdungshaftung und nicht weil der Fahrer schuldhaft gebremst hat.
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1Antwort von
LittleDammiLittleDammi
teilschuld, weil kein triftiger grund für eine vollbremsung gegeben war
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1Antwort von
maxelputzelmaxelputzel
"Auffahrunfall" -> ihr hintermann konte nicht bremsen? er ist zu 100% schuld, er muss in jeder situation bremsen können, daher auch der sicherheitsabstand.
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AndyArbeitAndyArbeit Stimmt nicht. Bei einem Auffahrunfall ist nicht unbedingt der Auffahrende schuld. Es gibt Verkehrssituationen, wo man nicht damit rechnen muss, dass der Vordermann bremst.
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CatfanCatfan trotz allem muss man den nötigen Abstand wahren,der nötig ist um rechtzeitig zu bremsen.Fakt ist zwar auch das wegen einem Kleintier(so traurig wie es ist)nicht gebremst werden darf.Nur wer reagiert in der Situation nicht mit instinktivem abbremsen?
Es entbindet den hinter einem fahrenden aber nicht von seiner Abstandspflicht.Und ich denke/kann es mir vorstellen, er wird eine Mitschuld bekommen.
vg
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1Antwort von
kleinmuekleinmue
Die Katze;-)) Ich würd sagen der der Aufgefahren hat ist Schuld
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LeoMamaLeoMama Lol, vielleicht 50/50
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DrachentoeterDrachentoeter
Es sehr wohl erlaubt für eine Katze zu bremsen, nur eine Notbremsung ist nicht erlaubt, wobei ich im zweifel sehr wohl eine Notbremsung machen darf, z.B. wenn es auch ein Kind sein könnte. Der Nachfolgende Verkehr hat eigendlich so viel Abstand zu halten das er auch bei einer Notbremsung nicht in seine Vordermann rauscht.
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DerKleineHunger Also, wenn jemand auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auffährt, trägt er eigentlich immer eine Mitschuld, da er den Abstand zu gering gewählt hat. Die Mitschuld wird allerdings verschwindend gering, wenn ohne zwingenden Grund gebremst wird, weil das für den Hinterherfahrenden unerwartet kommt. Laut Gerichtsurteilen sind Tiere bis zur Größe eines kleinen Hundes kein zwingender Grund. Aber das rechtfertigt noch lange nicht das Auffahren auf den Vordermann. Hätte er genügend Abstand eingehalten, hätte er anhalten können. Was wenn plötzlich ein Kind auf die Fahrbahn gerannt wäre???
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IsartaucherIsartaucher
Es spielt keine Rolle, weshalb gebremst wurde. Daher ist der Auffahrende Schuld, denn er hat offenbar keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten.
das heißt nicht, daß man nicht für Tiere bremsen soll. Natürlich soll man dies tun. Nur muß man halt den übrigen Verkehr im Auge behalten. Und wenn jemand 2 Meter hinter einem bei Tempo 50 fährt darf man halt keine Notbremsung machen