Hallo,
ich hatte einen Autounfall gehabt, bei dem ich lt. Polizei Schuld bin. Da ich kein Geld für einen Anwalt habe, stelle ich meine Frage hier. Bei dem Äußerungsbogen der Polizei werde ich die Aussage verweigern. Nun muss ich meiner Versichrung einen Unfallbericht schreiben mit einer Unfallskizze.
Wird meine Teilkaskovericherung sich mit der Polizei in Verbindung setzen? Also wenn ich der Versicherung schreibe "Sicht war kurz weg und dann hat es gekracht", wird die das an die Polizei so weitergeben? Muss ich der Versicherung überhaupt sagen dass bspw. die Sicht weg war? Oder kann ich nur schreiben "als ich in die Straße xyz eingebogen bin, fuhr ich in ein Rückstau und es krachte".
Dann muss ich noch eine Unfallskizze machen. Kann ich da einfach nur den Umriss der Autos aufzeichnen, die beschädigt sind? Und da nur Kreuz machen WO die genau den Schaden haben?
Muss ich noch irgendwas beachten?
Sry für die vielen Fragen, bin immernoch bisschen mitgenommen und kann keinen klaren Gedanken fassen. Habe sehr viel bei Google gesucht aber finde noch keine Antwort. Die Zeit rennt mir davon (Versicherung hätte da Schreiben schon am Freitag haben müssen).
Danke schonmal!
Die Teilkasko trägt nur die Kosten der Unfallgegner. Bin jetzt auf Buß und Bahn umgestiegen. Ich hatte keinen klassischen Auffahrunfall. Habe durch tiefstehende Sonne ncihts gesehen, bevor ich regaieren (=bremsen) konnte hat es schon geknallt.
Mit der Beschreibung des Hergangs meinst du sowas wie "Als ich aus der Straße x in die y eingebogen bin, fuhr ich in einen Rückstau und beschädigte die FZG vor mir."?
Die Teilkasko trägt nicht den Schaden vom Unfallgegner sondern die Haftpflicht ;) Kasko ist für einen selber da.
ja so etwa meinte ich das, nichts von wegen "hab ich nicht gut erkannt, konnte ich nicht genau sehen, ist mir schonmal passiert, war abgelenkt". aber das mit der tiefstehenden sonne klingt nicht schlecht, das kann jedem tatsächlich passieren - allerdings entbindet dich dies nicht von deiner evtl. schuld. das mit der teilkasko und haftpflich solltest du wirklich unterscheiden!
Haftpflicht also..werde ich mir jetzt merken danke ;)
Der Versicherung ist es glaube ich egal ob ich Schuld bin oder nicht (solange es kein Vorsatz ist). Liege ich da richtig? Nur wenn die Polizei das weiß, habe ich wohl ein großes Problem. Wobei die ja mich schon als Beschuldigter angegeben haben, mit dem Tatvorwurft "fahrlässige Körperverletzung".
hier nochmal im detail: Die Teilkasko ist eine freiwillige Fahrzeugversicherung. Sie übernimmt die Schäden am eigenen Fahrzeug und kann mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Für folgende Schäden kommt die Teilkasko auf: - Brand und Explosion - Diebstahl inklusive Schäden durch versuchten Diebstahl - Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung - Bruchschäden an der Verglasung - Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss - Unfälle mit so genanntem Haarwild (z. B. Rehe oder Hirsche)
Die Vollkasko ist ebenfalls freiwillig und ergänzt den Schutz der Teilkasko. Sie zahlt auch bei selbstverschuldeten Unfällen und bei Schäden, die durch mutwillige Handlungen fremder Personen am Auto entstanden sind. Die Vollkasko kann ebenfalls mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Bei einem Totalschaden oder dem Verlust des Autos zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert des Autos. Er kann aber zehn Prozent abziehen, wenn der Wagen nicht mit einer elektronischen Wegfahrsperre ausgerüstet war, die von der Versicherung anerkannt ist. Diese Klausel finden Sie erst in den neueren Verträgen.
bei fahrlässigkeit brauchst du dir keine Gedanken machen. Augenblicksversagen deckt deine Haftpflicht ab..
zitat abc-recht.de: Augenblicksversagen kann vorliegen, wenn ein Ortseingangsschild übersehen wird und die geschlossene Ortschaft aus der Bebauung nicht zu erkennen war. Die Chancen sind besser, wenn das Übersehen des Schildes durch besondere äußere Umstände wie konkrete Ablenkung oder Verdecktsein durch Bäume oder große Fahrzeuge plausibel gemacht werden kann. Blendung durch Sonne wird nicht als entlastendes Augenblicksversagen angesehen, weil Blendung von vornherein zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet."
Die Blendung kam ja plötzlich (nach dem Abbiegen). Ändert das was an der Sachlage?
oje, da kann ich nichts zu sagen, ich bin kein jurist. es könnte so sein, wenn man z.b. immer richtung osten gefahren ist und dann beim abbiegen richtung westen einem dann plötzlich die tiefliegende sonne ins gesicht knallt - man kennt das ja. aber sowas lässt sich bekanntlich mit anwaltsworten besser durchsetzen.