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Auffahrunfall - Unterlagen an die Versicherung + weitere Fragen

gefragt von rwest am 25.10.2009 um 12:13 Uhr

Hallo,

ich hatte einen Autounfall gehabt, bei dem ich lt. Polizei Schuld bin. Da ich kein Geld für einen Anwalt habe, stelle ich meine Frage hier. Bei dem Äußerungsbogen der Polizei werde ich die Aussage verweigern. Nun muss ich meiner Versichrung einen Unfallbericht schreiben mit einer Unfallskizze.

Wird meine Teilkaskovericherung sich mit der Polizei in Verbindung setzen? Also wenn ich der Versicherung schreibe "Sicht war kurz weg und dann hat es gekracht", wird die das an die Polizei so weitergeben? Muss ich der Versicherung überhaupt sagen dass bspw. die Sicht weg war? Oder kann ich nur schreiben "als ich in die Straße xyz eingebogen bin, fuhr ich in ein Rückstau und es krachte".

Dann muss ich noch eine Unfallskizze machen. Kann ich da einfach nur den Umriss der Autos aufzeichnen, die beschädigt sind? Und da nur Kreuz machen WO die genau den Schaden haben?

Muss ich noch irgendwas beachten?

Sry für die vielen Fragen, bin immernoch bisschen mitgenommen und kann keinen klaren Gedanken fassen. Habe sehr viel bei Google gesucht aber finde noch keine Antwort. Die Zeit rennt mir davon (Versicherung hätte da Schreiben schon am Freitag haben müssen).

Danke schonmal!


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Panikattacke
beantwortet von Panikattacke am 25. Oktober 2009 12:17
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Setz Dich mit Deinem Versicherungsvertreter in Verbindung und bitte ihn Dir dabei zu helfen die richtigen Sätze zu finden!!!Denn die sind sehr wichtig!Vielleicht kennst Du auch jemanden im Bekanntenkreis der sich mit sowas auskennt.

Kommentar von rwest am 25. Oktober 2009 12:22

Kenne leider keinen der mir was dazu sagen kann.

Den Versicherungsvertreter erreiche ich einfach nicht. Bin nach der Arbeit spät zu Hause, da ist keiner mehr da bei denen. E-Mail habe ich auch nicht von dem VV.


Panikattacke
beantwortet von Panikattacke am 25. Oktober 2009 12:19
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Sicht kurz weg,ist keine gute Idee.Aber die Skizze kann Du so machen.

Kommentar von rwest am 25. Oktober 2009 12:22

Danke für den Tipp! Hätte das nämlich so reingeschrieben.


anonym
beantwortet von Blacky1985 am 25. Oktober 2009 12:21
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Also ich kenne das nur so: Du bekommst unmittelbar nach dem Unfall von der Polizei einen Unfallbericht nebst Skizze ausgehändigt wo der Polizist unter anderem auch angekreuzt haben sollte, ob der Verursacher - in diesem Falle Du - den Verstoß zugibt.

Aus diesem Bericht - wo sich der Unfallhergang ja eigentlich draus ergeben müsste - kann die Versicherung dann das Erforderliche ersehen. Ggf. wird sie um einen Auszug aus der Ermittlungsakte bitten. Aber da Du Dir keinen Anwalt nehmen wirst kann auch die Versicherung die Ermittlungsakte anfordern.

Es war wirklich gut von Dir, dass Du erst mal keine Angaben gemacht hast. Denn man ist ja nach einem Unfall doch erst mal ganz schön augelöst und sagt vermutlich etwas, woraus einem später erhebliche Nachteile entstehen können.

Solltest Du eine Vorladung bekommen nicht hingehen und wie gesagt schriftlich äußern, dann kann Dir auch keiner "das Wort im Munde" umdrehen!!!

Wenn Du wieder einen klaren Kopf hast und nichts schlimmes verbrochen hast würde ich schriftlich zum Unfall Stellung nehmen aber überdenke jeden Satz gut, nicht dass er Dir zum Nachteil ausgelegt werden kann.

LG und hoffentlich ist keiner ernsthaft verletzt.

Blacky

Kommentar von rwest am 25. Oktober 2009 12:38

Hallo Blacky,

Unfallbericht mit Skizze (=Umriss von Auto mit Kreuz an der beschädigten Stelle) habe ich schon bekommen. Habe auch einen Äußerungsbogen als Beschuldigter bekommen.

Nach dem Unfall habe ich mit den Unfallopfern gesprochen und denen leider doch gesagt, dass die Sicht weg war. Hoffe aber dass ich die Aussage rückgänig machen kann, da ich nach dem Unfall ja nicht ganz bei mir war. Im Äußerungsbogen selbst werde ich keine Aussage machen (Aussage verweigern).

Nun muss ich aber der Versicherung schreiben was da passiert ist, nur weiß ich nicht wie und ob die auf meiner Seite stehen. Oder ob die mit dem Bericht zur Polizei gehen und denen schildern, was ich gemacht habe.

Kommentar von Blacky1985 am 25. Oktober 2009 21:41

Eine Aussage kannst Du leider nicht rückgängig machen und musst somit hoffen, dass die Polizisten es nicht gehört haben. Denn wenn Du sagst, dass die Sicht weg war heißt das wieder ganz klar, dass Du Deine Fahrweise den Straßenverhältnissen nicht angepasst hast und somit zu schnell gefahren bist. Du musst jeden Satz den Du sagst auch aus Sicht der aufnehmenden Polizeibeamten sehen, sonst geht das ganz gewaltig nach hinten los. Im allerschlimmsten Fall könnte Dir dann auch noch Fahrlässigkeit vorgeworfen werden was heißt, dass sich die Strafe / das Bußgeld verdoppelt. Angaben gegenüber der Polizei würde ich zunächst auch nicht machen. Solltest Du bei der Polizei vorgeladen werden, den Termin höflich aber bestimmt absagen. Du kannst Dich ja später immer noch zur Sache äußern, nur was leider einmal gesagt ist ist gesagt und daran kannst Du nichts mehr ändern. Ich an Deiner Stelle würde keine Angaben machen. Mach bitte auch keine weiteren Angaben gegenüber Deiner Versicherung. Was meinst Du wohl wieseo sie diese Angaben haben wollen: Nicht nur weil sie bezahlen müssen sondern auch, um Dich vielleicht in Anspruch zu nehmen und Dir zumindestens eine Teilschuld aufdrücken wollen, z. B. wie gesagt wegen der schlechten Sicht die Geschwindigkeit nicht angepasst. Sei bitte ganz ganz vorsichtig sonst kann das gewaltig nach hinten losgehen!!!

Viele Grüße, Blacky


MaDe71
beantwortet von MaDe71 am 25. Oktober 2009 12:21
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Die Versicherung wird bestimmt nach ner Pol. Aufnahme gefragt haben. Meist will die Vers. auch ein Aktenzeichen vom Unfallbericht. Es geht dabei natürlich um die Schuldfrage. Einen Anwalt brauchst Du erst, wenn die Schuldfrage nicht klar ist. Wenn dem so ist, stellt deine Versicherung Dir einen, denn dass ist auch Teil des Vertrages. (Unberechtigte Schadensansprüche abwehren.

Bei der Skizze geht es nicht um den Schaden sondern um den Unfallhergang. Den Schaden nimmt ein Sachverständiger auf, den die Versicherung schickt, falls Du Vollkasko hast.

Kommentar von rwest am 25. Oktober 2009 12:40

Meine Teilkosko Versicherung möchte alle Unterlagen von der Polizei als Kopie haben. Schuldfrag ist leider klar (ich bin schuld).

Kommentar von 5f6881b7d2e69de14a14a046351f0fd1smallMaDe71 am 25. Oktober 2009 13:02

Ja das ist auch meist der Fall. Denn es könnte ja sein, dass du Vorsätzlich oder im Rauschzustand den Unfall begangen hast, dass würde dort ggf. drin stehen.

Aber sei froh das die Knochen heile sind!!


anonym
beantwortet von fourxxx am 25. Oktober 2009 12:35
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so wie mein kenntnisstand ist, deckt eine teilkasko nicht die kosten, die durch einen selbstverschuldeten unfall entstanden sind. und das scheint hier ja der fall zu sein (klassischer auffahrunfall, kein angemessener sicherheitabstand zum vorder-"mann"). deine haftpflicht kommt für den schaden am anderen fahrzeug auf. egal wie der fall ist, bei formulierungen muss man sehr aufpassen, die werden von den anwalten interpretiert und ausgelegt. ich würde mich auf die beschreibung des hergangs beschränken und auf o.g. verzichten.

Kommentar von rwest am 25. Oktober 2009 12:52

Die Teilkasko trägt nur die Kosten der Unfallgegner. Bin jetzt auf Buß und Bahn umgestiegen. Ich hatte keinen klassischen Auffahrunfall. Habe durch tiefstehende Sonne ncihts gesehen, bevor ich regaieren (=bremsen) konnte hat es schon geknallt.

Mit der Beschreibung des Hergangs meinst du sowas wie "Als ich aus der Straße x in die y eingebogen bin, fuhr ich in einen Rückstau und beschädigte die FZG vor mir."?

Kommentar von 5f6881b7d2e69de14a14a046351f0fd1smallMaDe71 am 25. Oktober 2009 13:06

Die Teilkasko trägt nicht den Schaden vom Unfallgegner sondern die Haftpflicht ;) Kasko ist für einen selber da.

Kommentar von fourxxx am 25. Oktober 2009 13:23

ja so etwa meinte ich das, nichts von wegen "hab ich nicht gut erkannt, konnte ich nicht genau sehen, ist mir schonmal passiert, war abgelenkt". aber das mit der tiefstehenden sonne klingt nicht schlecht, das kann jedem tatsächlich passieren - allerdings entbindet dich dies nicht von deiner evtl. schuld. das mit der teilkasko und haftpflich solltest du wirklich unterscheiden!

Kommentar von rwest am 25. Oktober 2009 13:32

Haftpflicht also..werde ich mir jetzt merken danke ;)

Der Versicherung ist es glaube ich egal ob ich Schuld bin oder nicht (solange es kein Vorsatz ist). Liege ich da richtig? Nur wenn die Polizei das weiß, habe ich wohl ein großes Problem. Wobei die ja mich schon als Beschuldigter angegeben haben, mit dem Tatvorwurft "fahrlässige Körperverletzung".

Kommentar von fourxxx am 25. Oktober 2009 13:36

hier nochmal im detail: Die Teilkasko ist eine freiwillige Fahrzeugversicherung. Sie übernimmt die Schäden am eigenen Fahrzeug und kann mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Für folgende Schäden kommt die Teilkasko auf: - Brand und Explosion - Diebstahl inklusive Schäden durch versuchten Diebstahl - Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung - Bruchschäden an der Verglasung - Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss - Unfälle mit so genanntem Haarwild (z. B. Rehe oder Hirsche)

Die Vollkasko ist ebenfalls freiwillig und ergänzt den Schutz der Teilkasko. Sie zahlt auch bei selbstverschuldeten Unfällen und bei Schäden, die durch mutwillige Handlungen fremder Personen am Auto entstanden sind. Die Vollkasko kann ebenfalls mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Bei einem Totalschaden oder dem Verlust des Autos zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert des Autos. Er kann aber zehn Prozent abziehen, wenn der Wagen nicht mit einer elektronischen Wegfahrsperre ausgerüstet war, die von der Versicherung anerkannt ist. Diese Klausel finden Sie erst in den neueren Verträgen.

Kommentar von 5f6881b7d2e69de14a14a046351f0fd1smallMaDe71 am 25. Oktober 2009 13:52

bei fahrlässigkeit brauchst du dir keine Gedanken machen. Augenblicksversagen deckt deine Haftpflicht ab..

Kommentar von fourxxx am 25. Oktober 2009 14:02

zitat abc-recht.de: Augenblicksversagen kann vorliegen, wenn ein Ortseingangsschild übersehen wird und die geschlossene Ortschaft aus der Bebauung nicht zu erkennen war. Die Chancen sind besser, wenn das Übersehen des Schildes durch besondere äußere Umstände wie konkrete Ablenkung oder Verdecktsein durch Bäume oder große Fahrzeuge plausibel gemacht werden kann. Blendung durch Sonne wird nicht als entlastendes Augenblicksversagen angesehen, weil Blendung von vornherein zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet."

Kommentar von rwest am 25. Oktober 2009 14:08

Die Blendung kam ja plötzlich (nach dem Abbiegen). Ändert das was an der Sachlage?

Kommentar von fourxxx am 25. Oktober 2009 14:40

oje, da kann ich nichts zu sagen, ich bin kein jurist. es könnte so sein, wenn man z.b. immer richtung osten gefahren ist und dann beim abbiegen richtung westen einem dann plötzlich die tiefliegende sonne ins gesicht knallt - man kennt das ja. aber sowas lässt sich bekanntlich mit anwaltsworten besser durchsetzen.


anonym
beantwortet von rwest am 25. Oktober 2009 16:42
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Wie umfangreich muss denn so ein Unfallbericht sein?? Also das was passiert ist (ohne Erwähnung der Sonne) würde ich in drei Sätzen ausdrücken können. Ich suche schon die ganze Zeit aber finde da nichts. Ausser die W-Fragen....


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