Mr ist gestern jemand aufgefahren. Er meinte, dass er seinen Radio eingestellt hat und unaufmerksam war. Ich dachte mir, wenn er das seiner Versicherung sagt, dann zahlen die am Ende nicht. Was meint Ihr dazu?

Du hast vollkommen recht, Candy. Die Schuldfrage des Auffahrenden ist unstrittig und wenn sich herausstellt, dass er (wie bei Alkohol-Einfluss), grob fahrlässig gehandelt hat, wird sich die Versicherung das Geld von ihm "zurüchholen". "Grobe" , im Gegensatz zur "leichten" Fahrlässigkeit oder sogar "Vorsatz", kann nicht von einer Versicherung abgedeckt werden; zumindest nicht nach deutschem Recht.

warum e dir aufgefahren ist, spielt keine rolle.
seine haftpflichtversicherung muss deinen schaden zahlen.
Heeeschen am 27. Juli 2007 13:13 Bei grober Fahrlässigkeit sieht das anders aus... Er muss für den Schaden aufkommen. Ich wäre aber nicht so sicher, dass die Haftpflicht zahlt.
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 27. Juli 2007 13:15 natürlich müssen die zahle.
bei grober fahrlässigkeit können die sich aber das geld vom versicherten zurückholen.
der geschädigte hat nichts damit zu tun, die zahlen es auf alle fälle.
Heeeschen am 27. Juli 2007 13:17 Ja mein ich doch XY, der Geschädigten wird das Geld von der Haftplficht verauslagt - zurückgeholt wird es dann aber vom Verursacher.
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 27. Juli 2007 13:20 so mein ich das doch auch :o)
aber radio bedienen wird nicht grob fahrlässig sein, da es ja nicht verboten ist, anders sähe das beim benutzen des handys aus.
Heeeschen am 27. Juli 2007 13:38 Ja, ich denke auch, das Handy wäre schlimmer :-)

Für Dich ist das egal: die gegnerische Versicherung muß zahlen. Allenfalls könnte Dein Unfallgegner ein Problem haben: Wenn dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet wird, droht ihm Regress. (Hier wohl eher nicht.)

http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/index.jsp?rubrik=3586&key=standarddocument1055434
Oben habe ich Dir einen Link gepostet, in dem Von dem Beweis des ersten Anscheins ausgegangen wird. Der Besagt, wer auffährt hat Schuld.
Knowledge am 27. Juli 2007 14:46 Darum geht es doch gar nicht. Die Schuldfrage des Auffahrenden ist doch unstrittig. Die Frage ist, ob sich die Versicherung das Geld von ihm zurückholt, wenn sich herausstellt, dass er grob fahrlässig gehandelt hat.
Heeeschen am 27. Juli 2007 14:50 Dann lies doch weiter oben - da stehts doch schon ;-)