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Auffahrunfall nach Bedienung des Radios - hat man grob fahrlässig gehandelt?

gefragt von candy am 27.07.2007 um 13:07 Uhr

Mr ist gestern jemand aufgefahren. Er meinte, dass er seinen Radio eingestellt hat und unaufmerksam war. Ich dachte mir, wenn er das seiner Versicherung sagt, dann zahlen die am Ende nicht. Was meint Ihr dazu?


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Reply


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 27. Juli 2007 14:51
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Du hast vollkommen recht, Candy. Die Schuldfrage des Auffahrenden ist unstrittig und wenn sich herausstellt, dass er (wie bei Alkohol-Einfluss), grob fahrlässig gehandelt hat, wird sich die Versicherung das Geld von ihm "zurüchholen". "Grobe" , im Gegensatz zur "leichten" Fahrlässigkeit oder sogar "Vorsatz", kann nicht von einer Versicherung abgedeckt werden; zumindest nicht nach deutschem Recht.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 27. Juli 2007 13:09
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warum e dir aufgefahren ist, spielt keine rolle.

seine haftpflichtversicherung muss deinen schaden zahlen.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 27. Juli 2007 13:13

Bei grober Fahrlässigkeit sieht das anders aus... Er muss für den Schaden aufkommen. Ich wäre aber nicht so sicher, dass die Haftpflicht zahlt.

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 27. Juli 2007 13:15

natürlich müssen die zahle.

bei grober fahrlässigkeit können die sich aber das geld vom versicherten zurückholen.

der geschädigte hat nichts damit zu tun, die zahlen es auf alle fälle.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 27. Juli 2007 13:17

Ja mein ich doch XY, der Geschädigten wird das Geld von der Haftplficht verauslagt - zurückgeholt wird es dann aber vom Verursacher.

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 27. Juli 2007 13:20

so mein ich das doch auch :o)

aber radio bedienen wird nicht grob fahrlässig sein, da es ja nicht verboten ist, anders sähe das beim benutzen des handys aus.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 27. Juli 2007 13:38

Ja, ich denke auch, das Handy wäre schlimmer :-)


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 27. Juli 2007 13:13
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Für Dich ist das egal: die gegnerische Versicherung muß zahlen. Allenfalls könnte Dein Unfallgegner ein Problem haben: Wenn dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet wird, droht ihm Regress. (Hier wohl eher nicht.)


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 27. Juli 2007 13:10
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http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/index.jsp?rubrik=3586&key=standarddocument1055434

Oben habe ich Dir einen Link gepostet, in dem Von dem Beweis des ersten Anscheins ausgegangen wird. Der Besagt, wer auffährt hat Schuld.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 27. Juli 2007 14:46

Darum geht es doch gar nicht. Die Schuldfrage des Auffahrenden ist doch unstrittig. Die Frage ist, ob sich die Versicherung das Geld von ihm zurückholt, wenn sich herausstellt, dass er grob fahrlässig gehandelt hat.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 27. Juli 2007 14:50

Dann lies doch weiter oben - da stehts doch schon ;-)




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