Hallo zusammen!
am 15.06.2011 um 22:15 Uhr klingelte es bei uns und eine aufmerksame Nachbarin berichtete uns, dass eine Frau beim wegfahren rückwärts gesetzt hat und mit ihrer Anhängerkupplung voll auf unser Auto draufgerauscht sei! Die Nachbarin hat den Knall bist in die 6. Etage unseres Wohnhauses bei geschlossenem Fenster gehört. Die Unfallverursacherin ist sofort weggefahren...Leider konnte sich unsere Nachbarin das Kennzeichen nicht merken aber sie berichtete uns, dass es ein silberner opel safira mit belgischem kennzeischen war und dieser fast jeden tag vor der türe steht. Gestern morgen stand der Wagen wieder vor unsererem Haus und die Beschreibung der Nachbarin passte genau zu dem Auto! Daraufhin kam mir der gedanke mal in der bei uns im Haus ansässigen Logopädischen Praxis nachzufragen ob jemand weiß, wem der Wagen gehört. Die Frau fing sofort an runzudruksen und streitete sofort alles ab, mit der Begründung sie könnte es nicht gewesen sein, da sie an diesem Abend bis 21:50 Uhr Teamsitzung gehabt hätte und ausserdem hätte Ihre Kolegin mit im Auto gesessen als sie gefahren sind und das hätten beide gemerkt. Unsere Nachbarin jedch sagte uns, dass die Frau alleine ins Auto gestiegen ist. Wir nehmen an, dass die Verursacherin nun durch ihre angebliche Beifahrerin eine "Ausage gegen Aussage Situation" herbeizurufen. Das Problem ist jetzt natürlich, dass unsere Nachbarin das Kennzeichen nicht sehen konnte aber alle anderen Angaben passen ja sehr gut!!! Wir haben natürlich am Abend des Auffahrunfalls sofort die Polizei gerufen und auch gestern nochmals benachrichtigt, dass wir die vermutliche Verusacherin ausfindig gemacht haben. Jetzt würde ich gerne wissen, wie unsere Chancen stehen, wenn die Verursacherin bei Ihrer Aussage bleibt und ihre Kolegin die angeblich mitgefahren sei sie deckt?
Wie seht Ihr die Situation? Ich wäre sehr dankbar über Antworten von euch!
LG
lässt sich das denn anhand dieser angaben sicher für die polizei feststellen auch wenn die Verursacherin es leugnet und etwas anderes sagt und ihre angebliche Beifahrerin auch?
Wer mit dem Auto gefahren ist, tut mal nichts zur Sache. Wichtig ist es, dass man anhand der Spuren erkennen kann, dass es dieses Fahrzeug gewesen ist. Dann ist eben der Halter haftbar.
ich meinte ja nicht wer damit gefahren ist, sondern, dass ihre kolegin angeblich mit ihr mitgefahren ist und nun aussagt, dass nichts gewesen sei!
Wenn die Spuren da sind, reicht es völlig als Beweis. Dann können sie erzählen, was sie wollen.