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Auffahrunfall mit Fahrerflucht

Frage von jeany300688 jeany300688

Hallo zusammen!

am 15.06.2011 um 22:15 Uhr klingelte es bei uns und eine aufmerksame Nachbarin berichtete uns, dass eine Frau beim wegfahren rückwärts gesetzt hat und mit ihrer Anhängerkupplung voll auf unser Auto draufgerauscht sei! Die Nachbarin hat den Knall bist in die 6. Etage unseres Wohnhauses bei geschlossenem Fenster gehört. Die Unfallverursacherin ist sofort weggefahren...Leider konnte sich unsere Nachbarin das Kennzeichen nicht merken aber sie berichtete uns, dass es ein silberner opel safira mit belgischem kennzeischen war und dieser fast jeden tag vor der türe steht. Gestern morgen stand der Wagen wieder vor unsererem Haus und die Beschreibung der Nachbarin passte genau zu dem Auto! Daraufhin kam mir der gedanke mal in der bei uns im Haus ansässigen Logopädischen Praxis nachzufragen ob jemand weiß, wem der Wagen gehört. Die Frau fing sofort an runzudruksen und streitete sofort alles ab, mit der Begründung sie könnte es nicht gewesen sein, da sie an diesem Abend bis 21:50 Uhr Teamsitzung gehabt hätte und ausserdem hätte Ihre Kolegin mit im Auto gesessen als sie gefahren sind und das hätten beide gemerkt. Unsere Nachbarin jedch sagte uns, dass die Frau alleine ins Auto gestiegen ist. Wir nehmen an, dass die Verursacherin nun durch ihre angebliche Beifahrerin eine "Ausage gegen Aussage Situation" herbeizurufen. Das Problem ist jetzt natürlich, dass unsere Nachbarin das Kennzeichen nicht sehen konnte aber alle anderen Angaben passen ja sehr gut!!! Wir haben natürlich am Abend des Auffahrunfalls sofort die Polizei gerufen und auch gestern nochmals benachrichtigt, dass wir die vermutliche Verusacherin ausfindig gemacht haben. Jetzt würde ich gerne wissen, wie unsere Chancen stehen, wenn die Verursacherin bei Ihrer Aussage bleibt und ihre Kolegin die angeblich mitgefahren sei sie deckt?

Wie seht Ihr die Situation? Ich wäre sehr dankbar über Antworten von euch!

LG

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Antworten (5)

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    Antwort von rhapsodyinblue rhapsodyinblue

    Gut sind die Chancen. Denn es gibt mit Sicherheit Spuren am Auto. Zudem "belgisches" Kennzeichen. Das genügt.

    Lass die Polizei ruhig kommen.

    Kommentar von jeany300688 jeany300688

    lässt sich das denn anhand dieser angaben sicher für die polizei feststellen auch wenn die Verursacherin es leugnet und etwas anderes sagt und ihre angebliche Beifahrerin auch?

    Kommentar von rhapsodyinblue rhapsodyinbluerhapsodyinblue

    Wer mit dem Auto gefahren ist, tut mal nichts zur Sache. Wichtig ist es, dass man anhand der Spuren erkennen kann, dass es dieses Fahrzeug gewesen ist. Dann ist eben der Halter haftbar.

    Kommentar von jeany300688 jeany300688

    ich meinte ja nicht wer damit gefahren ist, sondern, dass ihre kolegin angeblich mit ihr mitgefahren ist und nun aussagt, dass nichts gewesen sei!

    Kommentar von rhapsodyinblue rhapsodyinbluerhapsodyinblue

    Wenn die Spuren da sind, reicht es völlig als Beweis. Dann können sie erzählen, was sie wollen.

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    Antwort von Kololo Kololo

    Es werden an ihren Anhängerkupplung doch auch Spuren sein, wenn es so ein Knall war - das wird die Polizei schon finden. Und wenn sie inzwischen deswegen in die Werkstatt war, wird das auch rauskommen. Auch Ihr 'Alibi' wird geprüft werden. Also ziemlich gut. Ausserdem weiss ich nicht ob die Kollegin bereit ist, weiter für ihre Freundin zu lügen, dass sie im Auto war, sollte die Situation eskalieren.

    Kommentar von jeany300688 jeany300688

    ich will es hoffen! aber wie gesagt, unsere zeugin hat das kennzeichen ja nicht erkennen können und somit ist es ja nicht zu 100 % klar, dass diese frau das war und es macht mir sorgen, dass wir jetzt auf dem schaden sitzen bleiben.

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    Antwort von nudelholzwerfer nudelholzwerfer

    auch ein nummernschild ist lackiert;) bzw die kupplung hat bestimmt oberflächlich kratzer die otisch zu deiner beule passen ;)

    Kommentar von jeany300688 jeany300688

    ja, an der anhängerkupplung sind spuren....hab sie gestern vorsichtshalber mal fotografiert als ich das auto da hab stehen sehen!

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    Antwort von Dosar Dosar

    Aussage gegen Aussage bedeutet doch nicht "unentschieden". Die Beweise sprechen für dich!

    Kommentar von jeany300688 jeany300688

    ich hab nur Angst, dass sie mit Ihrer "leugnerei" und ihrer angeblichen zeugin durch kommt! ich meine fahrerflucht ist ja kein kavaliersdelikt und sie wird schon wissen was sie erwartet wenn das raus kommt!

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    Antwort von nudelholzwerfer nudelholzwerfer

    hast du das angezeigt (gegen unbekannt?)

    die polizei kann anhand von lackspuren, die bei sowas entstehen, genau bestimmen ob ihr fahrzeug als tatfahrzeug in frage kommt

    hinzu kommt noch das sie jaanscheinend das einzige belgische nummernschild hat das dort regelmäßig zu sehen ist ;)

    Kommentar von jeany300688 jeany300688

    klaro, Anzeige gegen Unbekannt (automatisch).... die Frau ist mit Ihrer Anhängerkupplung genau gegen das Nummernschild geknallt...also Lackspuren ehr weniger.

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