Hallo, uns ist an der Ampel bei unserem 1 Jahr alten Auto jemand aufgefahren, dabei wurde unserer Heckschürze beschädigt. Daraufhin ließen wir durch einen eigenen Sachverständigen eine Reparaturkostenrechnung in Höhe von 89,- Euro erstellen, die auf einen Schaden von 750,- Euro brutto kam. Nun verlangte die gegnerische Versicherung eine KFZ Gegenüberstellung, da am KFZ des auffahrenden (=Versicherungsvertreter der Versicherung) kein Schaden erkennbar ist. Da wir uns keiner Schuld auch auch der Wagen vorher unseres Wissens keine Beschädigung hatte, waren wir mit der Gegenüberstellung einverstanden. Nun konnte der Gutachter von Dekra bei dem auffahrenden Auto wirklich keinen Schaden feststellen und hat Zweifel daran, ob durch den Unfall der festegestellte Schaden an unserem Auto entstanden sein kann. Wir sind aus allen Wolken gefallen und stehen nun mit unserem Schaden da und kommen uns noch wie Versicherungsbetüger vor. Nun meine Frage: Wer zahlt die bisher entstanden Kosten (Gutachten, usw) und unseren Schaden. Der auffahrende Fahrer gibt auch zu das er aufgefahren ist.
Auffahrunfall - Gegenüberstellung ergab keinen Schaden bei verursachenden KFZ
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Sizilien Das ist eine komische Sache. Eigentlich gibt der Unfallverursacher das Auffahren zu. Und das hierbei ein Schaden an deinem Fahrzeug entstanden ist, ist ja nicht auszuschließen. Und nur weil ein Sachverständiger feststellt, dass am gegnerischen Fahrzeug kein Schaden entstanden ist, heißt das nicht, daß er nicht euren Schaden verursacht hat. Ihr habt auf eure eigene Veranlassung ein Gutachten / Kostenvoranschlag machen lassen. Die Kosten werdet ihr u.U. selbst bezahlen müssen. Den Schaden an eurem Fahrzeug ggf. eure Versicherung, je nachdem wie ihr versichert seid.
Der Unfallgegner gibt das Auffahren zu. Wenn er die Angelegenheit seiner Versicherung meldet, sollte diese eigentlich ohne Probleme euren Schaden zahlen. Dazu ist ja auch ne Versicherung im eigentlichen Sinne da. Habt ihr die Polizei dazu geholt oder versucht, das ohne Polizei zu regeln? Seid ihr bei der Kollision verletzt worden o.ä.?In Fällen eines Unfalles sollte man so gut wie immer eine neutrale Person (Polizei) dazuholen.
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Lehnes Polizei wurde nicht geholt, da kein Personenschaden und auf viel befahrener Hauptstraße im Berufsverkehr passiert. Verursacher gab auch die Personalien und Daten weiter und bestätigte, daß er aufgefahren ist.
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Sizilien Ob ein Personenschaden entstanden ist oder nicht tut hier nichts zur Sache. Du bist Geschädigt worden, somit entscheidest du, ob du die Polizei dazuholen willst oder nicht. Nicht der Unfallgegner. Auf jeden Fall wäst du auf der sicherern Seite gewesen, wenn die Polizei da gewesen wäre. Und wenn der andere Seine Personalien angegeben hat und den Verstoß auch zugegeben hat ist nicht ausschlaggebend. Da du den Schaden hattest, hättest du die Polizei dazu holen sollen und können. Leider siehst du das Ergebnis nun. Und wenn ihr von der Unfallstelle einfach Bilder gemacht hättet (nach der Kollision), wenn auch mit dem Handy, dann wärt ihr einfach zur Seite gefahren und hättet es aufnehmen lassen können. Wie gesagt, sucht einen Anwalt auf, der kann euch bestimmt weiterhelfen.
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ersatzfahrer24ersatzfahrer24
Hallo, lasst euch nicht ins Bockshorn jagen. Geht zu einem Verkehrsrechtsanwalt. Die Sache ist keine Angelegenheit mehr um hier diskutiert zu werden. Ich kann euch einen nennen, wenn ihr mir sagt, woher ihr kommt.
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Tracy0300 Hallo, erst heute habe ich einen ähnlichen Fall. Ich war gerade dabei vorwärts in eine Parklücke zu fahren- als eine Frau plötzlich unvermittelt den Rückwärtsgang einlegte (sie stand rechts), die Räder einschlug und obwohl ich schon gehupt habe- weiter fuhr. Dann prallte sie gegen mein Auto. Heute war die Gegenüberstellung (ebenfalls GA der Dekra) welcher zunächst am anderen fahrzeug nichts sehen konnte- erst nachdem ich ihm die zwei Fotos, welche ich gemacht hatte vorzeigte und dreimal (!) aufgefordert habe die Fahrzeuge genauso zu stellen- sah ich (!) die Stelle am gegnerischen PKW. Nun sagt der GA zwar, dass der Schaden an der Stoßstange wohl davon wäre- ist jedoch der auffassung die Kratzer darunter gehörten nicht dazu! Ich werde nun einen neutralen Obergutachter durch einen Rechtsanwalt beauftragen lassen, denn ich hatte vorher überhaupt keine Vorschäden am Lack! Und an der Stelle wird es auch am teuersten! Das schlimme- wir haben beide (gegerin und ich) die gleiche Versicherung...
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harryohnetotoharryohnetoto
Warum muss der Auffahrende einen Schaden am Fahrzeug haben? Wesentlich ist, dass der Nachfolgende bei euch aufgefahren ist und dadurch einen Fremdschaden verursacht hat! Er ist für die Schadensregulierung über seine Versicherung verantwortlich. Wenn ich einen Unfall zwischen Traktor und PKW aufnehmen muss, hat der Traktor meistens ebenfalls keinen Schaden. Also munter drauf los und lasst euch nicht verarschen!
Aber in diesem fall würdeich euch auch d Gang zu einen Anwalt raten. Der kann spezifischere Auskünfte erteilen.